Grünstromspeicher im Gewerbe: Speicher für Volleinspeiser
Lennart Wittstock

Grünstromspeicher im Gewerbe: Speicher für Volleinspeiser
Lennart Wittstock

Stand: November 2026.
Kurze Antwort
Ein Grünstromspeicher ist ein Batteriespeicher, der nur Strom aus der eigenen PV-Anlage lädt und nie aus dem Netz. Dafür bekommt der Strom aus dem Speicher dieselbe Marktprämie oder Einspeisevergütung wie Strom, der direkt aus der PV-Anlage kommt (§ 19 Abs. 3a EEG).
Im Gewerbe lohnt sich das vor allem bei Volleinspeisern. Der Speicher lädt mittags, wenn der Börsenpreis niedrig oder negativ ist, und speist abends ein, wenn der Strom mehr wert ist. Seit dem Solarspitzengesetz bekommen neue Anlagen bei negativen Preisen keine Vergütung mehr. Genau diese Kilowattstunden kann ein Grünstromspeicher retten. Interessant ist er auch für ausgeförderte Ü20-Anlagen, die ihren Strom zu Börsenpreisen verkaufen.
Ob sich ein Grünstromspeicher rechnet, entscheiden vor allem die Kosten pro kWh, wie viel die Anlage heute abregelt und der Vertrag mit dem Direktvermarkter. Als grobe Orientierung:
Eher sinnvoll | Eher schwierig |
|---|---|
Volleinspeiser mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025 | Ü20-Anlage in der Anschlussvergütung des Netzbetreibers |
Viel Abregelung bei negativen Preisen oder am Netzanschluss | Kaum Abregelung, es zählt nur der Preisunterschied zwischen Mittag und Abend |
Spotbasierte Vergütung in der Direktvermarktung | Marktwertmodell, bei dem der Preisunterschied beim Direktvermarkter bleibt |
Speicher komplett installiert unter etwa 250 €/kWh | Speicher komplett installiert deutlich über 250 €/kWh |
Wenig oder kein Verbrauch vor Ort | Hoher Eigenverbrauch, dann bringt Eigenverbrauchsoptimierung meist mehr |
Was ist ein Grünstromspeicher?
Ein Grünstromspeicher ist ein Stromspeicher, in den innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien geladen wird. Bei einem Gewerbespeicher heißt das in der Praxis, er lädt nur aus der PV-Anlage am selben Netzanschluss. Das EEG nennt das die Ausschließlichkeitsoption. Der Strom aus dem Speicher wird dann so vergütet, als wäre er direkt aus der PV-Anlage eingespeist worden. Vergütet wird die Menge, die tatsächlich aus dem Speicher ins Netz fließt, also nach Abzug der Speicherverluste.
Gut zu wissen: Ob ein Speicher als Grünstromspeicher läuft, entscheiden Anmeldung und Messkonzept. Technisch ist er ein ganz normaler Gewerbespeicher, der sich später auch anders betreiben lässt.
Ob die PV-Anlage auf einem Dach oder auf einer Freifläche steht, spielt keine Rolle, die Regeln sind dieselben. In diesem Artikel geht es um gewerbliche Anlagen von etwa 100 kWp bis zu einigen MWp, typischerweise auf Hallendächern.
Neben dem Grünstromspeicher gibt es den Graustromspeicher, der auch aus dem Netz lädt, und seit Kurzem die Mischnutzung nach MiSpeL.
Merkmal | Grünstromspeicher | Graustromspeicher | Mischnutzung (MiSpeL) |
|---|---|---|---|
Lädt aus | nur der PV-Anlage | PV-Anlage und Netz | PV-Anlage und Netz |
EEG-Vergütung für Strom aus dem Speicher | ja, in voller Höhe | nein | für den rechnerischen Grünstromanteil |
Typischer Einsatz | PV-Strom zeitversetzt einspeisen | Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Tarife, Stromhandel | Kombination aus beidem |
Rechtsgrundlage | § 19 Abs. 3a EEG | keine EEG-Vergütung | § 19 Abs. 3b und 3c EEG, MiSpeL-Festlegung |
Wie die Mischnutzung im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag Was ist MiSpeL?.
Wie funktioniert ein Grünstromspeicher an einer Volleinspeiser-Anlage?
Ohne Speicher speist eine Anlage in Volleinspeisung alles ein, was die Module erzeugen. Die Einspeisung folgt der Sonne und ist mittags am höchsten. Genau dann ist der Börsenpreis am niedrigsten, an vielen Tagen zwischen April und September sogar negativ.
Mit Grünstromspeicher verschiebt die Anlage einen Teil ihrer Einspeisung. Der Speicher lädt aus der PV, wenn der Strom am wenigsten wert ist oder die Anlage sonst abgeregelt würde. Abends, wenn die Sonne untergeht und die Preise steigen, speist er den Strom ein. Die Grafik zeigt das an einem echten Tag mit negativen Preisen.

Am 30. April 2026 lag der Day-Ahead-Preis von 10:30 bis 17:30 Uhr unter null. Ohne Speicher geht der Mittagsstrom in dieser Zeit ohne Vergütung ins Netz oder wird abgeregelt. Der Speicher lädt in den zwei günstigsten Stunden und speist von 19:45 bis 21:45 Uhr ein. In diesen Abendstunden lag der Börsenpreis im Schnitt bei rund 17 ct/kWh.
Der Speicher rettet an diesem Tag nur einen Teil des Mittagsstroms. Um den ganzen Überschuss aufzunehmen, müsste er ein Vielfaches so groß sein. Warum das selten sinnvoll ist, steht weiter unten bei der Speichergröße.
Einen festen Fahrplan hat ein Grünstromspeicher nicht. Die Day-Ahead-Auktion für den nächsten Tag schließt am Vortag um 12 Uhr, kurz danach stehen die Preise für jede Viertelstunde fest. Zusammen mit der Prognose für die PV-Erzeugung plant das Energiemanagement damit jeden Tag neu, wann der Speicher lädt und wann er einspeist.
Für welche Anlagen lohnt sich ein Grünstromspeicher?
Ein Grünstromspeicher bringt am meisten, wenn eine Anlage heute viel Strom zu schlechten Preisen einspeist oder gar nicht einspeisen darf. Das betrifft vor allem drei Gruppen.
Volleinspeiser seit dem Solarspitzengesetz
Für PV-Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, entfällt die Vergütung in jeder Viertelstunde mit negativem Börsenpreis (§ 51 EEG). Das gilt für die Marktprämie genauso wie für die feste Einspeisevergütung. Anlagen ab 100 kW trifft die Regel sofort. Kleinere Anlagen sind bis zum Ende des Kalenderjahres ausgenommen, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.
Negative Preise treten fast nur mittags auf, also genau dann, wenn eine PV-Anlage am meisten erzeugt. 2025 war der Börsenpreis in rund 575 Stunden negativ, und knapp ein Viertel des deutschen Solarstroms fiel in diese Zeiten. Wie oft das aktuell passiert, zeigt unser Live-Tracker für negative Strompreise. Wie stark eine konkrete Anlage ohne Speicher betroffen ist, schätzt der kostenlose Solarspitzen-Rechner ab.
Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, soll sich die Vergütung mit dem EEG 2027 noch einmal deutlich ändern.
Ausgeförderte Ü20-Anlagen
Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung. Ausgeförderte Anlagen verkaufen ihren Strom danach über einen Direktvermarkter oder bleiben in der Anschlussvergütung des Netzbetreibers. Das betrifft Freiflächen genauso wie die ersten großen Gewerbedächer aus den frühen 2000er-Jahren.
In der Anschlussvergütung gibt es pro Kilowattstunde den Jahresmarktwert, höchstens 10 ct/kWh, egal zu welcher Uhrzeit eingespeist wird (§ 23b EEG). Über den Zeitpunkt bringt ein Speicher dort kaum etwas. Interessant wird er, wenn die Anlage ihren Strom über einen Direktvermarkter spotbasiert verkauft. Dann zählt jede Viertelstunde, und der Speicher kann den durchschnittlichen Erlös pro eingespeister Kilowattstunde erhöhen.
Ein Modultausch ändert am Förderende übrigens nichts. Neue Module am selben Standort gelten bis zur bisherigen Leistung als zum ursprünglichen Datum in Betrieb genommen (§ 38b Abs. 2 EEG). Neue 20 Jahre Förderung gibt es dadurch nicht.
Anlagen mit zu kleinem Netzanschluss
Manche Anlagen dürfen nur einen Teil ihrer Leistung einspeisen, weil der Netzanschluss oder die Zusage des Netzbetreibers begrenzt ist. An sonnigen Tagen wird die Spitze dann abgeregelt. Ein Grünstromspeicher nimmt diese Spitze auf und speist sie später ein, wenn am Anschluss wieder Platz ist. Das bringt zusätzliche Kilowattstunden, ganz unabhängig vom Börsenpreis.
Woher kommen die Erlöse eines Grünstromspeichers?
Ein Grünstromspeicher verdient auf zwei Wegen Geld. Er rettet Kilowattstunden, die sonst ohne Vergütung blieben, und er verschiebt Kilowattstunden in teurere Stunden. Der erste Weg ist pro Kilowattstunde meist deutlich wertvoller.
Gerettete Kilowattstunden bekommen Abendpreis und Marktprämie
Im Marktprämienmodell bekommt eine Anlage für jede eingespeiste Kilowattstunde den Erlös am Markt und zusätzlich die Marktprämie. Die Marktprämie ist die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert der Anlage und dem Marktwert Solar, sie wird nie negativ. Aus Sicht der einzelnen Anlage ist sie pro Kilowattstunde fix. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Beitrag zum Marktprämienmodell.
In Viertelstunden mit negativem Preis fällt die Marktprämie bei neuen Anlagen weg. Lädt der Speicher in diesen Viertelstunden und speist abends ein, bekommt die Kilowattstunde beides zurück, den Abendpreis und die volle Marktprämie. Das Retten lohnt sich deshalb doppelt.
Verschobene Kilowattstunden bringen den Preisunterschied
Auch an Tagen ohne negative Preise kann der Speicher Geld verdienen. Er lädt in den günstigsten Viertelstunden am Mittag und speist abends zu höheren Preisen ein. Hier bringt er nur den Preisunterschied, abzüglich der Verluste beim Laden und Entladen. Die Marktprämie hätte die Anlage für diese Kilowattstunden ohnehin bekommen.
Eine Beispielrechnung für 100 kWh zeigt den Unterschied. Angenommen sind ein anzulegender Wert von 10 ct/kWh und der Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,508 ct/kWh. Daraus ergibt sich eine Marktprämie von 5,49 ct/kWh. Der Speicher hat einen Wirkungsgrad von 90 %, von 100 geladenen kWh kommen abends also 90 kWh im Netz an. Abends liegt der Börsenpreis bei 12 ct/kWh.
Fall (100 kWh) | Ohne Speicher | Mit Speicher | Mehrerlös |
|---|---|---|---|
Aus negativer Viertelstunde gerettet, Marktprämie | 0,00 € | 15,74 € | +15,74 € |
Aus negativer Viertelstunde gerettet, Ü20 spotbasiert | 0,00 € | 10,80 € | +10,80 € |
Von 4 auf 12 ct/kWh verschoben, Marktprämie | 9,49 € | 15,74 € | +6,25 € |
Von 4 auf 12 ct/kWh verschoben, Ü20 spotbasiert | 4,00 € | 10,80 € | +6,80 € |
Zwei Dinge fallen auf. Gerettete Kilowattstunden sind in der Marktprämie deutlich mehr wert als bei einer ausgeförderten Anlage. Beim reinen Verschieben schneidet die Marktprämie dagegen etwas schlechter ab, weil die Anlage für die 10 kWh Speicherverluste auch keine Prämie bekommt. Der Preisunterschied zwischen Mittag und Abend ist für beide Anlagen gleich viel wert.
Der Vertrag mit dem Direktvermarkter entscheidet mit
Ob der höhere Abendpreis bei der Anlage ankommt, regelt der Direktvermarktungsvertrag. Im Marktwertmodell zahlt der Direktvermarkter pro Kilowattstunde pauschal den Marktwert Solar, egal wann eingespeist wird. Der Preisunterschied zwischen Mittag und Abend bleibt dann beim Direktvermarkter. Gerettete Kilowattstunden zahlen sich trotzdem aus, weil sie überhaupt erst vergütet werden.
Bei einer spotbasierten Vergütung, auch Pay-as-Produced genannt, bekommt die Anlage die tatsächlichen Börsenpreise ihrer Einspeisung, Viertelstunde für Viertelstunde. Erst dann zahlt sich auch das Verschieben aus. Wer einen Grünstromspeicher plant, sollte deshalb früh mit dem Direktvermarkter klären, wie der Speicher im Vertrag behandelt wird und wer ihn steuert.
Was entscheidet über die Wirtschaftlichkeit?
Ob sich ein Grünstromspeicher rechnet, bestimmen vor allem die Investitionskosten, die heutige Abregelung der Anlage und die Entwicklung der Börsenpreise. Dazu kommt die Frage nach der richtigen Größe.
Die Kosten pro Kilowattstunde
Der wichtigste Hebel sind die Kosten für den Speicher. AC-gekoppelte Gewerbespeicher als fertige Schrankanlage gibt es inzwischen teilweise schon ab etwa 120 €/kWh. Dazu kommen Kosten für Anschluss, Installation, Inbetriebnahme und Messkonzept. Liegt das Gesamtpaket unter etwa 250 €/kWh, kann sich ein Grünstromspeicher gut amortisieren. Deutlich darüber wird es schwer.
Wie viel die Anlage heute abregelt
Je mehr Strom eine Anlage heute verliert, desto mehr kann ein Speicher retten. Das gilt für Abregelung bei negativen Preisen genauso wie für Abregelung am Netzanschluss. Regelt eine Anlage kaum ab, verdient der Speicher vor allem am Preisunterschied zwischen Mittag und Abend. Dann bestimmt die Preisentwicklung, ob er sich rechnet.
Weniger negative Stunden, aber größere Preisunterschiede
Von 2025 auf 2026 ist die Zahl der negativen Stunden gesunken. Bis Ende Oktober 2026 waren es 465 Stunden, im gleichen Zeitraum 2025 rund 575. Gleichzeitig ist der Abstand zwischen günstigem Mittag und teurem Abend gewachsen. Im Sommerhalbjahr 2026 lagen die zwei teuersten Abendstunden im Schnitt rund 18 ct/kWh über den zwei günstigsten Mittagsstunden. 2025 waren es knapp 14 ct/kWh, 2024 rund 12 ct/kWh.

Weniger negative Stunden bedeuten weniger gerettete Kilowattstunden. Der größere Preisunterschied macht dafür jede verschobene Kilowattstunde wertvoller. Wie sich beides weiterentwickelt, kann niemand sicher vorhersagen. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte deshalb Börsenpreise aus mehreren Jahren durchspielen. Warum Solarstrom an der Börse immer weniger wert ist, erklärt unser Beitrag zum Profilfaktor Solar.
Die richtige Speichergröße
Bei vielen Anwendungen sinkt der Nutzen jeder zusätzlichen Kilowattstunde Speicher schnell, etwa bei der Lastspitzenkappung oder bei dynamischen Stromtarifen. Beim Grünstromspeicher fällt dieser Grenznutzen flacher ab. Ein größerer Speicher nimmt an sonnigen Tagen mehr Mittagsstrom auf und kann abends über mehr Stunden einspeisen. Größere Speicher amortisieren sich deshalb oft fast genauso schnell wie kleine. Weil sie pro kWh meist günstiger sind, schneiden sie teilweise sogar besser ab.
Den Speicher so groß zu bauen, dass er jede Abregelung aufnimmt, lohnt sich trotzdem selten. Die letzte Kapazität würde nur an wenigen sehr sonnigen Tagen voll genutzt. Die wirtschaftlich beste Größe lässt sich nicht pauschal angeben, sie ergibt sich aus der Simulation des konkreten Falls.
Was bedeutet ein Grünstromspeicher für den Netzanschluss?
Grünstromspeicher bekommen deutlich leichter eine Netzanschlusszusage als Speicher, die aus dem Netz laden und wieder einspeisen. Für viele Projekte ist das der Hauptgrund, einen Grünstromspeicher zu bauen. Wirtschaftlich sind Speicher, die auch aus dem Netz laden dürfen, meist im Vorteil, weil sie mehr Möglichkeiten haben, etwa im Stromhandel.
Einen Netzanschluss hat die Anlage ohnehin, sonst könnte die PV nicht einspeisen. Für den Speicher muss er nicht erweitert werden. Der Speicher bezieht keinen Strom aus dem Netz und speist abends ein, wenn der Anschluss sonst ungenutzt ist. Die bestellte Anschlussleistung steigt also nicht, und ein Baukostenzuschuss fällt in der Regel nicht an. Das Energiemanagement muss nur dafür sorgen, dass PV und Speicher zusammen nie mehr einspeisen, als der Netzbetreiber zugesagt hat.
Bei Anlagen am Mittelspannungsnetz sollte man einen Punkt früh prüfen. Der Wechselrichter des Speichers zählt zur installierten Leistung, auch wenn der Speicher nachgerüstet wird. Damit kann ein Projekt über die Schwelle rutschen, ab der ein Anlagenzertifikat nötig wird. Ohne Zertifikat geht es bis 500 kW Wechselrichterleistung von PV und Speicher zusammen, solange höchstens 270 kW eingespeist werden.
Mit der Netzentgeltreform AgNes sollen PV-Anlagen über 30 kW ab 2029 außerdem ein Einspeiseentgelt zahlen, bemessen an der vereinbarten Einspeisekapazität. Ein Speicher, der die Mittagsspitze aufnimmt, macht die Einspeisung gleichmäßiger. Damit lässt sich die Einspeisekapazität knapper vereinbaren. Wie viel Kapazität eine Gewerbe-PV braucht, steht im Beitrag zur Einspeisekapazität unter AgNes.
Lohnt sich ein Grünstromspeicher bei Teileinspeisern?
Auch an einer Teileinspeiser-Anlage, die einen Betrieb mitversorgt, ist ein Grünstromspeicher möglich. Er kann dann gleichzeitig den Eigenverbrauch erhöhen und Überschuss abends einspeisen. Lastspitzenkappung und die Optimierung dynamischer Stromtarife sind damit ausgeschlossen, weil der Speicher dafür auch aus dem Netz laden können muss.
In der Praxis bringt die Eigenverbrauchsoptimierung oft mehr als der Preisunterschied bei der Einspeisung. Ein reiner Eigenverbrauchsspeicher ist außerdem viel einfacher umzusetzen, was Energiemanagement und Absprachen mit dem Direktvermarkter angeht. Ein Grünstromspeicher lohnt sich bei Teileinspeisern deshalb vor allem, wenn es einen sehr großen PV-Überschuss gibt und der Speicher einen relevanten Teil davon verschieben kann.
Auch ohne Anmeldung als Grünstromspeicher kann ein smart gesteuerter Speicher den Wert der Einspeisung erhöhen. Statt morgens beim ersten Überschuss zu laden, lädt er erst mittags, wenn die Preise niedrig oder negativ sind. Warum ein Speicher mit reiner Eigenverbrauchsoptimierung an solchen Tagen oft schon vor Mittag voll ist, zeigen wir im Beitrag zu PV*SOL und dem Solarspitzengesetz.
Lohnt sich Anlagensplitting noch?
Große Dächer wurden bisher oft in eine Volleinspeiser- und eine Teileinspeiser-Anlage aufgeteilt. Der Grund war der Volleinspeiser-Bonus von bis zu 5,1 ct/kWh auf den anzulegenden Wert. Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 entfällt dieser Bonus für neue Anlagen ersatzlos. Damit fällt der wichtigste Grund für das Splitting weg, der Mehraufwand bei Messkonzept und Abrechnung bleibt. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gilt das heutige Fördersystem weiter. Mehr dazu in unserem Überblick zum EEG 2027.
Grünstromspeicher und MiSpeL: eine Übergangslösung?
Bisher galt ein Entweder-oder. Lädt der Speicher nur aus der PV, behält sein Strom die Vergütung. Lädt er auch aus dem Netz, verliert er sie. Mit der MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur geht beides. Ein Speicher darf PV-Strom und Netzstrom mischen, der Grünstromanteil wird rechnerisch abgegrenzt und weiter über die Marktprämie vergütet.
Beschlossen hat die Bundesnetzagentur die Festlegung am 1. Oktober 2026. Bis Ende September 2027 lassen sich die neuen Optionen aber nur mit Einverständnis von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nutzen. Wie schnell die Netzbetreiber die nötigen Prozesse umsetzen, ist offen.
MiSpeL nimmt dem reinen Grünstromspeicher damit langfristig einen Teil seines Sinns. Wir sehen ihn deshalb eher als Übergangslösung. Ein Speicher, der heute schon am Netz ist, bleibt trotzdem ein guter Ausgangspunkt. Er verdient vom ersten Tag an Geld und lässt sich umstellen, sobald die Mischnutzung in der Praxis funktioniert.
Wer heute baut, plant das Messkonzept am besten gleich MiSpeL-fähig:
AC-gekoppelter Speicher mit eigenem Wechselrichter. Für DC-gekoppelte Speicher war die Abgrenzungsoption nach unserem Stand vom August 2026 nicht nutzbar, weil sich PV und Speicher einen Wechselrichter teilen.
Eigener Zähler am Speicher mit Viertelstundenwerten. Die Abgrenzungsoption rechnet mit viertelstündlich gemessenen Mengen, in der Regel mit einem Zähler am Netzanschlusspunkt und einem am Speicher.
Direktvermarktung mit Marktprämie. Die Mischnutzung ist nur mit Marktprämie möglich, die feste Einspeisevergütung schließt sie aus.
Wie das Messkonzept im Detail aussieht und wie die Strommengen abgegrenzt werden, erklären wir im Beitrag Was ist MiSpeL?.
So rechnest du einen Grünstromspeicher in Green Energy Tools durch
Transparenzhinweis: Dieser Artikel stammt von Green Energy Tools, dem Anbieter der hier vorgestellten Software.
Green Energy Tools ist eigentlich für Batteriespeicher hinter dem Netzanschlusspunkt gebaut. Einen Grünstromspeicher an einer Volleinspeiser-Anlage bildest du trotzdem mit wenigen Einstellungen ab.
1. Volleinspeiser-Profil wählen
Statt eines gemessenen Lastgangs setzt du per Button das Volleinspeiser-Profil, also einen Lastgang mit 0 kW Verbrauch. Bei Teileinspeisern lädst du den gemessenen Viertelstunden-Lastgang hoch.
2. Vergütung einstellen
Wähle das Marktprämienmodell mit dem anzulegenden Wert der Anlage oder eine rein marktbasierte Vergütung für ausgeförderte Anlagen. Die Börsenpreise wählst du für das gewünschte Jahr aus.
3. Speicher simulieren
Entweder lässt du dir die wirtschaftlich optimale Speichergröße für einen oder mehrere angenommene Preise pro kWh ausgeben. Oder du nimmst konkrete Speichermodelle in die Simulation auf und vergleichst ihre Erlöse. In einem Durchlauf lassen sich mehrere Speicher vergleichen.
Rechne deinen eigenen Fall durch. Ob Volleinspeiser, Ü20-Anlage oder Teileinspeiser, mit echten Viertelstundenpreisen siehst du in wenigen Minuten, welche Speichergröße sich rechnet. Für Installationsbetriebe und Planungsbüros heißt das belastbare Angebote statt Faustformeln. → Demo buchen und eine Woche kostenlos testen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Grünstromspeicher und Graustromspeicher?
Ein Grünstromspeicher lädt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien, in der Praxis aus der eigenen PV-Anlage. Sein Strom behält deshalb den Anspruch auf EEG-Vergütung. Ein Graustromspeicher darf auch aus dem Netz laden. Für Strom, den er ins Netz einspeist, gibt es dann keine EEG-Vergütung. Mit MiSpeL ist künftig auch eine Mischung möglich.
Darf ein Grünstromspeicher Strom aus dem Netz laden?
Nein. Die Ausschließlichkeit gilt für das ganze Kalenderjahr. Lädt der Speicher in einem Jahr auch Netzstrom, sind die Voraussetzungen der Ausschließlichkeitsoption nach § 19 Abs. 3a EEG für dieses Jahr nicht erfüllt.
Bekommt Strom aus dem Grünstromspeicher die Marktprämie?
Ja. Strom aus einem Grünstromspeicher wird so vergütet, als käme er direkt aus der PV-Anlage, mit derselben Marktprämie oder Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Vergütet wird die Menge, die aus dem Speicher ins Netz fließt. Für Speicherverluste gibt es keine Vergütung.
Braucht ein Grünstromspeicher einen Direktvermarkter?
Nicht zwingend. Die Ausschließlichkeitsoption gilt für die Marktprämie und für die feste Einspeisevergütung. Mit fester Vergütung kann der Speicher Kilowattstunden aus negativen Viertelstunden retten, am Zeitpunkt der Einspeisung verdient er aber nichts. Dafür braucht es eine spotbasierte Vergütung in der Direktvermarktung. Anlagen über 100 kW mit EEG-Förderung sind ohnehin in der Direktvermarktung.
Lohnt sich ein Grünstromspeicher für Ü20-Anlagen?
Nur, wenn die Anlage ihren Strom spotbasiert verkauft. In der Anschlussvergütung gibt es pro Kilowattstunde den Jahresmarktwert, egal wann eingespeist wird. Dann bringt der Speicher über den Zeitpunkt kaum etwas. Ein Modultausch startet übrigens keine neue Förderung.
Fällt für einen Grünstromspeicher ein Baukostenzuschuss an?
In der Regel nicht. Der Speicher lädt nur aus der PV-Anlage und speist abends über den vorhandenen Netzanschluss ein. Die bestellte Anschlussleistung steigt dadurch nicht.
Kann man einen Grünstromspeicher später umstellen?
Ja. Die Hardware bleibt dieselbe, es ändern sich Anmeldung und Messkonzept. Mit MiSpeL kann derselbe Speicher später auch Netzstrom laden und bekommt für den Grünstromanteil weiter die Marktprämie. Bis Ende September 2027 ist dafür das Einverständnis von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nötig. Am einfachsten geht die Umstellung mit einem AC-gekoppelten Speicher und eigenem Zähler.
Wie groß sollte ein Grünstromspeicher sein?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Beim Grünstromspeicher sinkt der Nutzen zusätzlicher Kapazität langsamer als bei Lastspitzenkappung oder dynamischen Stromtarifen. Größere Speicher rechnen sich deshalb oft ähnlich gut wie kleine. Den Speicher so groß zu bauen, dass er jede Abregelung aufnimmt, lohnt sich aber selten. Die beste Größe ergibt sich aus einer Simulation mit dem Erzeugungsprofil der Anlage und echten Börsenpreisen.
Quellen
EEG: § 19 Zahlungsanspruch, Absätze 3 und 3a zur Zwischenspeicherung
EEG: § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen
EEG: § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments, Absatz 2 zur Ersetzung von Solaranlagen
EEG: § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
Bundesnetzagentur: MiSpeL, Marktintegration von Speichern und Ladepunkten
BMWE: Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss der EEG-Novelle vom 29.07.2026
Day-Ahead-Preise: Bundesnetzagentur | SMARD.de, abgerufen über Energy-Charts, eigene Auswertung, Daten bis 31.10.2026
Amortisation von Gewerbespeichern berechnen
Amortisation von Gewerbespeichern berechnen
Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.
Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.
Stand: November 2026.
Kurze Antwort
Ein Grünstromspeicher ist ein Batteriespeicher, der nur Strom aus der eigenen PV-Anlage lädt und nie aus dem Netz. Dafür bekommt der Strom aus dem Speicher dieselbe Marktprämie oder Einspeisevergütung wie Strom, der direkt aus der PV-Anlage kommt (§ 19 Abs. 3a EEG).
Im Gewerbe lohnt sich das vor allem bei Volleinspeisern. Der Speicher lädt mittags, wenn der Börsenpreis niedrig oder negativ ist, und speist abends ein, wenn der Strom mehr wert ist. Seit dem Solarspitzengesetz bekommen neue Anlagen bei negativen Preisen keine Vergütung mehr. Genau diese Kilowattstunden kann ein Grünstromspeicher retten. Interessant ist er auch für ausgeförderte Ü20-Anlagen, die ihren Strom zu Börsenpreisen verkaufen.
Ob sich ein Grünstromspeicher rechnet, entscheiden vor allem die Kosten pro kWh, wie viel die Anlage heute abregelt und der Vertrag mit dem Direktvermarkter. Als grobe Orientierung:
Eher sinnvoll | Eher schwierig |
|---|---|
Volleinspeiser mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025 | Ü20-Anlage in der Anschlussvergütung des Netzbetreibers |
Viel Abregelung bei negativen Preisen oder am Netzanschluss | Kaum Abregelung, es zählt nur der Preisunterschied zwischen Mittag und Abend |
Spotbasierte Vergütung in der Direktvermarktung | Marktwertmodell, bei dem der Preisunterschied beim Direktvermarkter bleibt |
Speicher komplett installiert unter etwa 250 €/kWh | Speicher komplett installiert deutlich über 250 €/kWh |
Wenig oder kein Verbrauch vor Ort | Hoher Eigenverbrauch, dann bringt Eigenverbrauchsoptimierung meist mehr |
Was ist ein Grünstromspeicher?
Ein Grünstromspeicher ist ein Stromspeicher, in den innerhalb eines Kalenderjahres ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien geladen wird. Bei einem Gewerbespeicher heißt das in der Praxis, er lädt nur aus der PV-Anlage am selben Netzanschluss. Das EEG nennt das die Ausschließlichkeitsoption. Der Strom aus dem Speicher wird dann so vergütet, als wäre er direkt aus der PV-Anlage eingespeist worden. Vergütet wird die Menge, die tatsächlich aus dem Speicher ins Netz fließt, also nach Abzug der Speicherverluste.
Gut zu wissen: Ob ein Speicher als Grünstromspeicher läuft, entscheiden Anmeldung und Messkonzept. Technisch ist er ein ganz normaler Gewerbespeicher, der sich später auch anders betreiben lässt.
Ob die PV-Anlage auf einem Dach oder auf einer Freifläche steht, spielt keine Rolle, die Regeln sind dieselben. In diesem Artikel geht es um gewerbliche Anlagen von etwa 100 kWp bis zu einigen MWp, typischerweise auf Hallendächern.
Neben dem Grünstromspeicher gibt es den Graustromspeicher, der auch aus dem Netz lädt, und seit Kurzem die Mischnutzung nach MiSpeL.
Merkmal | Grünstromspeicher | Graustromspeicher | Mischnutzung (MiSpeL) |
|---|---|---|---|
Lädt aus | nur der PV-Anlage | PV-Anlage und Netz | PV-Anlage und Netz |
EEG-Vergütung für Strom aus dem Speicher | ja, in voller Höhe | nein | für den rechnerischen Grünstromanteil |
Typischer Einsatz | PV-Strom zeitversetzt einspeisen | Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Tarife, Stromhandel | Kombination aus beidem |
Rechtsgrundlage | § 19 Abs. 3a EEG | keine EEG-Vergütung | § 19 Abs. 3b und 3c EEG, MiSpeL-Festlegung |
Wie die Mischnutzung im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag Was ist MiSpeL?.
Wie funktioniert ein Grünstromspeicher an einer Volleinspeiser-Anlage?
Ohne Speicher speist eine Anlage in Volleinspeisung alles ein, was die Module erzeugen. Die Einspeisung folgt der Sonne und ist mittags am höchsten. Genau dann ist der Börsenpreis am niedrigsten, an vielen Tagen zwischen April und September sogar negativ.
Mit Grünstromspeicher verschiebt die Anlage einen Teil ihrer Einspeisung. Der Speicher lädt aus der PV, wenn der Strom am wenigsten wert ist oder die Anlage sonst abgeregelt würde. Abends, wenn die Sonne untergeht und die Preise steigen, speist er den Strom ein. Die Grafik zeigt das an einem echten Tag mit negativen Preisen.

Am 30. April 2026 lag der Day-Ahead-Preis von 10:30 bis 17:30 Uhr unter null. Ohne Speicher geht der Mittagsstrom in dieser Zeit ohne Vergütung ins Netz oder wird abgeregelt. Der Speicher lädt in den zwei günstigsten Stunden und speist von 19:45 bis 21:45 Uhr ein. In diesen Abendstunden lag der Börsenpreis im Schnitt bei rund 17 ct/kWh.
Der Speicher rettet an diesem Tag nur einen Teil des Mittagsstroms. Um den ganzen Überschuss aufzunehmen, müsste er ein Vielfaches so groß sein. Warum das selten sinnvoll ist, steht weiter unten bei der Speichergröße.
Einen festen Fahrplan hat ein Grünstromspeicher nicht. Die Day-Ahead-Auktion für den nächsten Tag schließt am Vortag um 12 Uhr, kurz danach stehen die Preise für jede Viertelstunde fest. Zusammen mit der Prognose für die PV-Erzeugung plant das Energiemanagement damit jeden Tag neu, wann der Speicher lädt und wann er einspeist.
Für welche Anlagen lohnt sich ein Grünstromspeicher?
Ein Grünstromspeicher bringt am meisten, wenn eine Anlage heute viel Strom zu schlechten Preisen einspeist oder gar nicht einspeisen darf. Das betrifft vor allem drei Gruppen.
Volleinspeiser seit dem Solarspitzengesetz
Für PV-Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, entfällt die Vergütung in jeder Viertelstunde mit negativem Börsenpreis (§ 51 EEG). Das gilt für die Marktprämie genauso wie für die feste Einspeisevergütung. Anlagen ab 100 kW trifft die Regel sofort. Kleinere Anlagen sind bis zum Ende des Kalenderjahres ausgenommen, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.
Negative Preise treten fast nur mittags auf, also genau dann, wenn eine PV-Anlage am meisten erzeugt. 2025 war der Börsenpreis in rund 575 Stunden negativ, und knapp ein Viertel des deutschen Solarstroms fiel in diese Zeiten. Wie oft das aktuell passiert, zeigt unser Live-Tracker für negative Strompreise. Wie stark eine konkrete Anlage ohne Speicher betroffen ist, schätzt der kostenlose Solarspitzen-Rechner ab.
Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, soll sich die Vergütung mit dem EEG 2027 noch einmal deutlich ändern.
Ausgeförderte Ü20-Anlagen
Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung. Ausgeförderte Anlagen verkaufen ihren Strom danach über einen Direktvermarkter oder bleiben in der Anschlussvergütung des Netzbetreibers. Das betrifft Freiflächen genauso wie die ersten großen Gewerbedächer aus den frühen 2000er-Jahren.
In der Anschlussvergütung gibt es pro Kilowattstunde den Jahresmarktwert, höchstens 10 ct/kWh, egal zu welcher Uhrzeit eingespeist wird (§ 23b EEG). Über den Zeitpunkt bringt ein Speicher dort kaum etwas. Interessant wird er, wenn die Anlage ihren Strom über einen Direktvermarkter spotbasiert verkauft. Dann zählt jede Viertelstunde, und der Speicher kann den durchschnittlichen Erlös pro eingespeister Kilowattstunde erhöhen.
Ein Modultausch ändert am Förderende übrigens nichts. Neue Module am selben Standort gelten bis zur bisherigen Leistung als zum ursprünglichen Datum in Betrieb genommen (§ 38b Abs. 2 EEG). Neue 20 Jahre Förderung gibt es dadurch nicht.
Anlagen mit zu kleinem Netzanschluss
Manche Anlagen dürfen nur einen Teil ihrer Leistung einspeisen, weil der Netzanschluss oder die Zusage des Netzbetreibers begrenzt ist. An sonnigen Tagen wird die Spitze dann abgeregelt. Ein Grünstromspeicher nimmt diese Spitze auf und speist sie später ein, wenn am Anschluss wieder Platz ist. Das bringt zusätzliche Kilowattstunden, ganz unabhängig vom Börsenpreis.
Woher kommen die Erlöse eines Grünstromspeichers?
Ein Grünstromspeicher verdient auf zwei Wegen Geld. Er rettet Kilowattstunden, die sonst ohne Vergütung blieben, und er verschiebt Kilowattstunden in teurere Stunden. Der erste Weg ist pro Kilowattstunde meist deutlich wertvoller.
Gerettete Kilowattstunden bekommen Abendpreis und Marktprämie
Im Marktprämienmodell bekommt eine Anlage für jede eingespeiste Kilowattstunde den Erlös am Markt und zusätzlich die Marktprämie. Die Marktprämie ist die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert der Anlage und dem Marktwert Solar, sie wird nie negativ. Aus Sicht der einzelnen Anlage ist sie pro Kilowattstunde fix. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Beitrag zum Marktprämienmodell.
In Viertelstunden mit negativem Preis fällt die Marktprämie bei neuen Anlagen weg. Lädt der Speicher in diesen Viertelstunden und speist abends ein, bekommt die Kilowattstunde beides zurück, den Abendpreis und die volle Marktprämie. Das Retten lohnt sich deshalb doppelt.
Verschobene Kilowattstunden bringen den Preisunterschied
Auch an Tagen ohne negative Preise kann der Speicher Geld verdienen. Er lädt in den günstigsten Viertelstunden am Mittag und speist abends zu höheren Preisen ein. Hier bringt er nur den Preisunterschied, abzüglich der Verluste beim Laden und Entladen. Die Marktprämie hätte die Anlage für diese Kilowattstunden ohnehin bekommen.
Eine Beispielrechnung für 100 kWh zeigt den Unterschied. Angenommen sind ein anzulegender Wert von 10 ct/kWh und der Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,508 ct/kWh. Daraus ergibt sich eine Marktprämie von 5,49 ct/kWh. Der Speicher hat einen Wirkungsgrad von 90 %, von 100 geladenen kWh kommen abends also 90 kWh im Netz an. Abends liegt der Börsenpreis bei 12 ct/kWh.
Fall (100 kWh) | Ohne Speicher | Mit Speicher | Mehrerlös |
|---|---|---|---|
Aus negativer Viertelstunde gerettet, Marktprämie | 0,00 € | 15,74 € | +15,74 € |
Aus negativer Viertelstunde gerettet, Ü20 spotbasiert | 0,00 € | 10,80 € | +10,80 € |
Von 4 auf 12 ct/kWh verschoben, Marktprämie | 9,49 € | 15,74 € | +6,25 € |
Von 4 auf 12 ct/kWh verschoben, Ü20 spotbasiert | 4,00 € | 10,80 € | +6,80 € |
Zwei Dinge fallen auf. Gerettete Kilowattstunden sind in der Marktprämie deutlich mehr wert als bei einer ausgeförderten Anlage. Beim reinen Verschieben schneidet die Marktprämie dagegen etwas schlechter ab, weil die Anlage für die 10 kWh Speicherverluste auch keine Prämie bekommt. Der Preisunterschied zwischen Mittag und Abend ist für beide Anlagen gleich viel wert.
Der Vertrag mit dem Direktvermarkter entscheidet mit
Ob der höhere Abendpreis bei der Anlage ankommt, regelt der Direktvermarktungsvertrag. Im Marktwertmodell zahlt der Direktvermarkter pro Kilowattstunde pauschal den Marktwert Solar, egal wann eingespeist wird. Der Preisunterschied zwischen Mittag und Abend bleibt dann beim Direktvermarkter. Gerettete Kilowattstunden zahlen sich trotzdem aus, weil sie überhaupt erst vergütet werden.
Bei einer spotbasierten Vergütung, auch Pay-as-Produced genannt, bekommt die Anlage die tatsächlichen Börsenpreise ihrer Einspeisung, Viertelstunde für Viertelstunde. Erst dann zahlt sich auch das Verschieben aus. Wer einen Grünstromspeicher plant, sollte deshalb früh mit dem Direktvermarkter klären, wie der Speicher im Vertrag behandelt wird und wer ihn steuert.
Was entscheidet über die Wirtschaftlichkeit?
Ob sich ein Grünstromspeicher rechnet, bestimmen vor allem die Investitionskosten, die heutige Abregelung der Anlage und die Entwicklung der Börsenpreise. Dazu kommt die Frage nach der richtigen Größe.
Die Kosten pro Kilowattstunde
Der wichtigste Hebel sind die Kosten für den Speicher. AC-gekoppelte Gewerbespeicher als fertige Schrankanlage gibt es inzwischen teilweise schon ab etwa 120 €/kWh. Dazu kommen Kosten für Anschluss, Installation, Inbetriebnahme und Messkonzept. Liegt das Gesamtpaket unter etwa 250 €/kWh, kann sich ein Grünstromspeicher gut amortisieren. Deutlich darüber wird es schwer.
Wie viel die Anlage heute abregelt
Je mehr Strom eine Anlage heute verliert, desto mehr kann ein Speicher retten. Das gilt für Abregelung bei negativen Preisen genauso wie für Abregelung am Netzanschluss. Regelt eine Anlage kaum ab, verdient der Speicher vor allem am Preisunterschied zwischen Mittag und Abend. Dann bestimmt die Preisentwicklung, ob er sich rechnet.
Weniger negative Stunden, aber größere Preisunterschiede
Von 2025 auf 2026 ist die Zahl der negativen Stunden gesunken. Bis Ende Oktober 2026 waren es 465 Stunden, im gleichen Zeitraum 2025 rund 575. Gleichzeitig ist der Abstand zwischen günstigem Mittag und teurem Abend gewachsen. Im Sommerhalbjahr 2026 lagen die zwei teuersten Abendstunden im Schnitt rund 18 ct/kWh über den zwei günstigsten Mittagsstunden. 2025 waren es knapp 14 ct/kWh, 2024 rund 12 ct/kWh.

Weniger negative Stunden bedeuten weniger gerettete Kilowattstunden. Der größere Preisunterschied macht dafür jede verschobene Kilowattstunde wertvoller. Wie sich beides weiterentwickelt, kann niemand sicher vorhersagen. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte deshalb Börsenpreise aus mehreren Jahren durchspielen. Warum Solarstrom an der Börse immer weniger wert ist, erklärt unser Beitrag zum Profilfaktor Solar.
Die richtige Speichergröße
Bei vielen Anwendungen sinkt der Nutzen jeder zusätzlichen Kilowattstunde Speicher schnell, etwa bei der Lastspitzenkappung oder bei dynamischen Stromtarifen. Beim Grünstromspeicher fällt dieser Grenznutzen flacher ab. Ein größerer Speicher nimmt an sonnigen Tagen mehr Mittagsstrom auf und kann abends über mehr Stunden einspeisen. Größere Speicher amortisieren sich deshalb oft fast genauso schnell wie kleine. Weil sie pro kWh meist günstiger sind, schneiden sie teilweise sogar besser ab.
Den Speicher so groß zu bauen, dass er jede Abregelung aufnimmt, lohnt sich trotzdem selten. Die letzte Kapazität würde nur an wenigen sehr sonnigen Tagen voll genutzt. Die wirtschaftlich beste Größe lässt sich nicht pauschal angeben, sie ergibt sich aus der Simulation des konkreten Falls.
Was bedeutet ein Grünstromspeicher für den Netzanschluss?
Grünstromspeicher bekommen deutlich leichter eine Netzanschlusszusage als Speicher, die aus dem Netz laden und wieder einspeisen. Für viele Projekte ist das der Hauptgrund, einen Grünstromspeicher zu bauen. Wirtschaftlich sind Speicher, die auch aus dem Netz laden dürfen, meist im Vorteil, weil sie mehr Möglichkeiten haben, etwa im Stromhandel.
Einen Netzanschluss hat die Anlage ohnehin, sonst könnte die PV nicht einspeisen. Für den Speicher muss er nicht erweitert werden. Der Speicher bezieht keinen Strom aus dem Netz und speist abends ein, wenn der Anschluss sonst ungenutzt ist. Die bestellte Anschlussleistung steigt also nicht, und ein Baukostenzuschuss fällt in der Regel nicht an. Das Energiemanagement muss nur dafür sorgen, dass PV und Speicher zusammen nie mehr einspeisen, als der Netzbetreiber zugesagt hat.
Bei Anlagen am Mittelspannungsnetz sollte man einen Punkt früh prüfen. Der Wechselrichter des Speichers zählt zur installierten Leistung, auch wenn der Speicher nachgerüstet wird. Damit kann ein Projekt über die Schwelle rutschen, ab der ein Anlagenzertifikat nötig wird. Ohne Zertifikat geht es bis 500 kW Wechselrichterleistung von PV und Speicher zusammen, solange höchstens 270 kW eingespeist werden.
Mit der Netzentgeltreform AgNes sollen PV-Anlagen über 30 kW ab 2029 außerdem ein Einspeiseentgelt zahlen, bemessen an der vereinbarten Einspeisekapazität. Ein Speicher, der die Mittagsspitze aufnimmt, macht die Einspeisung gleichmäßiger. Damit lässt sich die Einspeisekapazität knapper vereinbaren. Wie viel Kapazität eine Gewerbe-PV braucht, steht im Beitrag zur Einspeisekapazität unter AgNes.
Lohnt sich ein Grünstromspeicher bei Teileinspeisern?
Auch an einer Teileinspeiser-Anlage, die einen Betrieb mitversorgt, ist ein Grünstromspeicher möglich. Er kann dann gleichzeitig den Eigenverbrauch erhöhen und Überschuss abends einspeisen. Lastspitzenkappung und die Optimierung dynamischer Stromtarife sind damit ausgeschlossen, weil der Speicher dafür auch aus dem Netz laden können muss.
In der Praxis bringt die Eigenverbrauchsoptimierung oft mehr als der Preisunterschied bei der Einspeisung. Ein reiner Eigenverbrauchsspeicher ist außerdem viel einfacher umzusetzen, was Energiemanagement und Absprachen mit dem Direktvermarkter angeht. Ein Grünstromspeicher lohnt sich bei Teileinspeisern deshalb vor allem, wenn es einen sehr großen PV-Überschuss gibt und der Speicher einen relevanten Teil davon verschieben kann.
Auch ohne Anmeldung als Grünstromspeicher kann ein smart gesteuerter Speicher den Wert der Einspeisung erhöhen. Statt morgens beim ersten Überschuss zu laden, lädt er erst mittags, wenn die Preise niedrig oder negativ sind. Warum ein Speicher mit reiner Eigenverbrauchsoptimierung an solchen Tagen oft schon vor Mittag voll ist, zeigen wir im Beitrag zu PV*SOL und dem Solarspitzengesetz.
Lohnt sich Anlagensplitting noch?
Große Dächer wurden bisher oft in eine Volleinspeiser- und eine Teileinspeiser-Anlage aufgeteilt. Der Grund war der Volleinspeiser-Bonus von bis zu 5,1 ct/kWh auf den anzulegenden Wert. Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 entfällt dieser Bonus für neue Anlagen ersatzlos. Damit fällt der wichtigste Grund für das Splitting weg, der Mehraufwand bei Messkonzept und Abrechnung bleibt. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gilt das heutige Fördersystem weiter. Mehr dazu in unserem Überblick zum EEG 2027.
Grünstromspeicher und MiSpeL: eine Übergangslösung?
Bisher galt ein Entweder-oder. Lädt der Speicher nur aus der PV, behält sein Strom die Vergütung. Lädt er auch aus dem Netz, verliert er sie. Mit der MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur geht beides. Ein Speicher darf PV-Strom und Netzstrom mischen, der Grünstromanteil wird rechnerisch abgegrenzt und weiter über die Marktprämie vergütet.
Beschlossen hat die Bundesnetzagentur die Festlegung am 1. Oktober 2026. Bis Ende September 2027 lassen sich die neuen Optionen aber nur mit Einverständnis von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nutzen. Wie schnell die Netzbetreiber die nötigen Prozesse umsetzen, ist offen.
MiSpeL nimmt dem reinen Grünstromspeicher damit langfristig einen Teil seines Sinns. Wir sehen ihn deshalb eher als Übergangslösung. Ein Speicher, der heute schon am Netz ist, bleibt trotzdem ein guter Ausgangspunkt. Er verdient vom ersten Tag an Geld und lässt sich umstellen, sobald die Mischnutzung in der Praxis funktioniert.
Wer heute baut, plant das Messkonzept am besten gleich MiSpeL-fähig:
AC-gekoppelter Speicher mit eigenem Wechselrichter. Für DC-gekoppelte Speicher war die Abgrenzungsoption nach unserem Stand vom August 2026 nicht nutzbar, weil sich PV und Speicher einen Wechselrichter teilen.
Eigener Zähler am Speicher mit Viertelstundenwerten. Die Abgrenzungsoption rechnet mit viertelstündlich gemessenen Mengen, in der Regel mit einem Zähler am Netzanschlusspunkt und einem am Speicher.
Direktvermarktung mit Marktprämie. Die Mischnutzung ist nur mit Marktprämie möglich, die feste Einspeisevergütung schließt sie aus.
Wie das Messkonzept im Detail aussieht und wie die Strommengen abgegrenzt werden, erklären wir im Beitrag Was ist MiSpeL?.
So rechnest du einen Grünstromspeicher in Green Energy Tools durch
Transparenzhinweis: Dieser Artikel stammt von Green Energy Tools, dem Anbieter der hier vorgestellten Software.
Green Energy Tools ist eigentlich für Batteriespeicher hinter dem Netzanschlusspunkt gebaut. Einen Grünstromspeicher an einer Volleinspeiser-Anlage bildest du trotzdem mit wenigen Einstellungen ab.
1. Volleinspeiser-Profil wählen
Statt eines gemessenen Lastgangs setzt du per Button das Volleinspeiser-Profil, also einen Lastgang mit 0 kW Verbrauch. Bei Teileinspeisern lädst du den gemessenen Viertelstunden-Lastgang hoch.
2. Vergütung einstellen
Wähle das Marktprämienmodell mit dem anzulegenden Wert der Anlage oder eine rein marktbasierte Vergütung für ausgeförderte Anlagen. Die Börsenpreise wählst du für das gewünschte Jahr aus.
3. Speicher simulieren
Entweder lässt du dir die wirtschaftlich optimale Speichergröße für einen oder mehrere angenommene Preise pro kWh ausgeben. Oder du nimmst konkrete Speichermodelle in die Simulation auf und vergleichst ihre Erlöse. In einem Durchlauf lassen sich mehrere Speicher vergleichen.
Rechne deinen eigenen Fall durch. Ob Volleinspeiser, Ü20-Anlage oder Teileinspeiser, mit echten Viertelstundenpreisen siehst du in wenigen Minuten, welche Speichergröße sich rechnet. Für Installationsbetriebe und Planungsbüros heißt das belastbare Angebote statt Faustformeln. → Demo buchen und eine Woche kostenlos testen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Grünstromspeicher und Graustromspeicher?
Ein Grünstromspeicher lädt ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien, in der Praxis aus der eigenen PV-Anlage. Sein Strom behält deshalb den Anspruch auf EEG-Vergütung. Ein Graustromspeicher darf auch aus dem Netz laden. Für Strom, den er ins Netz einspeist, gibt es dann keine EEG-Vergütung. Mit MiSpeL ist künftig auch eine Mischung möglich.
Darf ein Grünstromspeicher Strom aus dem Netz laden?
Nein. Die Ausschließlichkeit gilt für das ganze Kalenderjahr. Lädt der Speicher in einem Jahr auch Netzstrom, sind die Voraussetzungen der Ausschließlichkeitsoption nach § 19 Abs. 3a EEG für dieses Jahr nicht erfüllt.
Bekommt Strom aus dem Grünstromspeicher die Marktprämie?
Ja. Strom aus einem Grünstromspeicher wird so vergütet, als käme er direkt aus der PV-Anlage, mit derselben Marktprämie oder Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Vergütet wird die Menge, die aus dem Speicher ins Netz fließt. Für Speicherverluste gibt es keine Vergütung.
Braucht ein Grünstromspeicher einen Direktvermarkter?
Nicht zwingend. Die Ausschließlichkeitsoption gilt für die Marktprämie und für die feste Einspeisevergütung. Mit fester Vergütung kann der Speicher Kilowattstunden aus negativen Viertelstunden retten, am Zeitpunkt der Einspeisung verdient er aber nichts. Dafür braucht es eine spotbasierte Vergütung in der Direktvermarktung. Anlagen über 100 kW mit EEG-Förderung sind ohnehin in der Direktvermarktung.
Lohnt sich ein Grünstromspeicher für Ü20-Anlagen?
Nur, wenn die Anlage ihren Strom spotbasiert verkauft. In der Anschlussvergütung gibt es pro Kilowattstunde den Jahresmarktwert, egal wann eingespeist wird. Dann bringt der Speicher über den Zeitpunkt kaum etwas. Ein Modultausch startet übrigens keine neue Förderung.
Fällt für einen Grünstromspeicher ein Baukostenzuschuss an?
In der Regel nicht. Der Speicher lädt nur aus der PV-Anlage und speist abends über den vorhandenen Netzanschluss ein. Die bestellte Anschlussleistung steigt dadurch nicht.
Kann man einen Grünstromspeicher später umstellen?
Ja. Die Hardware bleibt dieselbe, es ändern sich Anmeldung und Messkonzept. Mit MiSpeL kann derselbe Speicher später auch Netzstrom laden und bekommt für den Grünstromanteil weiter die Marktprämie. Bis Ende September 2027 ist dafür das Einverständnis von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nötig. Am einfachsten geht die Umstellung mit einem AC-gekoppelten Speicher und eigenem Zähler.
Wie groß sollte ein Grünstromspeicher sein?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Beim Grünstromspeicher sinkt der Nutzen zusätzlicher Kapazität langsamer als bei Lastspitzenkappung oder dynamischen Stromtarifen. Größere Speicher rechnen sich deshalb oft ähnlich gut wie kleine. Den Speicher so groß zu bauen, dass er jede Abregelung aufnimmt, lohnt sich aber selten. Die beste Größe ergibt sich aus einer Simulation mit dem Erzeugungsprofil der Anlage und echten Börsenpreisen.
Quellen
EEG: § 19 Zahlungsanspruch, Absätze 3 und 3a zur Zwischenspeicherung
EEG: § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen
EEG: § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments, Absatz 2 zur Ersetzung von Solaranlagen
EEG: § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
Bundesnetzagentur: MiSpeL, Marktintegration von Speichern und Ladepunkten
BMWE: Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss der EEG-Novelle vom 29.07.2026
Day-Ahead-Preise: Bundesnetzagentur | SMARD.de, abgerufen über Energy-Charts, eigene Auswertung, Daten bis 31.10.2026
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