Anlagenzertifikat bei PV + Speicher: Schwellen, Kosten, Vermeidung

Lennart Wittstock

Infografik: Wann PV-Anlagen mit Speicher am Mittelspannungsnetz ein Anlagenzertifikat brauchen. Oben ein Balken für die installierte Leistung von PV und Speicher zusammen in drei Stufen (bis 500 kW, 500 bis 950 kW, über 950 kW), unten ein Balken für die maximale Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt (bis 270 kW, über 270 kW). Beide führen in drei Ergebnisse: kein Anlagenzertifikat mit Nachweis über Einheitenzertifikate, Anlagenzertifikat Typ B im vereinfachten Verfahren, Anlagenzertifikat Typ A mit Netzstudie.

Anlagenzertifikat bei PV + Speicher: Schwellen, Kosten, Vermeidung

Lennart Wittstock

Infografik: Wann PV-Anlagen mit Speicher am Mittelspannungsnetz ein Anlagenzertifikat brauchen. Oben ein Balken für die installierte Leistung von PV und Speicher zusammen in drei Stufen (bis 500 kW, 500 bis 950 kW, über 950 kW), unten ein Balken für die maximale Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt (bis 270 kW, über 270 kW). Beide führen in drei Ergebnisse: kein Anlagenzertifikat mit Nachweis über Einheitenzertifikate, Anlagenzertifikat Typ B im vereinfachten Verfahren, Anlagenzertifikat Typ A mit Netzstudie.

Ein Anlagenzertifikat kostet meist 10.000 bis 15.000 Euro, und bis zur Konformitätserklärung vergehen im Schnitt sieben bis neun Monate. Für ein Gewerbe-PV-Projekt ist das selten der größte Kostenblock, aber fast immer der Schritt, der am längsten dauert. Seit Anfang 2026 muss das Zertifikat zudem vollständig vor der Inbetriebnahme vorliegen.

In diesem Artikel zeigen wir, wer betroffen ist, welche Zertifikate es gibt, mit welchen drei Auslegungen sich die Pflicht vermeiden lässt und wie man beide Wege in der Planung gegeneinander rechnet.


Wer ist betroffen?


Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung

Entscheidend ist die Spannungsebene am Netzanschlusspunkt.

  • Niederspannung: Hier braucht es nie ein Anlagenzertifikat, der Nachweis läuft über die Einheitenzertifikate der Wechselrichter. Ab 135 kW muss sich die Anlage technisch zwar wie eine Mittelspannungsanlage verhalten, der Papierprozess bleibt aber der einfache.

  • Hochspannung: Hier ist das Zertifikat immer Pflicht, unabhängig von der Größe.

  • Mittelspannung: Das Thema dieses Artikels, also alle Betriebe mit eigener Trafostation. Dort entscheiden zwei Schwellen.


Drei Leistungsbegriffe, die man auseinanderhalten muss

Bei einer PV-Anlage mit Speicher gibt es drei Leistungen, die man für die Zertifizierung auseinanderhalten muss.

  • Modulleistung in kWp. Was die Module unter Normbedingungen liefern. Für die Zertifizierung spielt sie keine Rolle.

  • Wechselrichterleistung in kW AC. Was die Wechselrichter maximal abgeben können, laut Einheitenzertifikat. Das ist die installierte Leistung im Sinne der Zertifizierung.

    • Ein Speicher mit eigenem Wechselrichter zählt dazu, auch wenn er nur den Eigenverbrauch bedient.

    • Das gilt auch, wenn der Speicher Jahre später an eine bestehende Anlage nachgerüstet wird.

    • Ein DC-gekoppelter Speicher ohne eigenen Wechselrichter zählt nicht.

  • Einspeiseleistung in kW. Was maximal am Netzverknüpfungspunkt ins Netz fließt, so wie es im Netzanschlussvertrag vereinbart ist. Eigenverbrauch und Speicherladung zählen nicht mit.

Eine 700-kWp-Anlage mit 500 kW Wechselrichtern, die 270 kW einspeist, hat also drei verschiedene Leistungen. Für die Zertifizierung zählen nur die letzten beiden.


Die drei Kategorien in der Mittelspannung

In der Mittelspannung gibt es drei Kategorien, in die ein Projekt fallen kann. Welche gilt, entscheidet die Wechselrichterleistung von PV und Speicher zusammen und die Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt.

  • Kein Anlagenzertifikat bis 500 kW Wechselrichterleistung, wenn zugleich höchstens 270 kW eingespeist werden. Der Nachweis läuft über die Einheitenzertifikate der Komponenten.

  • Anlagenzertifikat Typ B bis 950 kW Wechselrichterleistung, sobald eine der beiden Grenzen überschritten wird. Ein vereinfachtes Verfahren, das auf den Einheitenzertifikaten und dem Schutzkonzept aufbaut.

  • Anlagenzertifikat Typ A über 950 kW Wechselrichterleistung, unabhängig von der Einspeisung. Das vollständige Verfahren mit Netzstudie.


Infografik: Wann PV-Anlagen mit Speicher am Mittelspannungsnetz ein Anlagenzertifikat brauchen. Oben ein Balken für die installierte Leistung von PV und Speicher zusammen in drei Stufen (bis 500 kW, 500 bis 950 kW, über 950 kW), unten ein Balken für die maximale Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt (bis 270 kW, über 270 kW). Beide führen in drei Ergebnisse: kein Anlagenzertifikat mit Nachweis über Einheitenzertifikate, Anlagenzertifikat Typ B im vereinfachten Verfahren, Anlagenzertifikat Typ A mit Netzstudie.

Ganz ohne Auflagen geht es auch in der ersten Kategorie nicht. Zwischen 270 und 500 kW Wechselrichterleistung verlangt die Verordnung einen übergeordneten Entkupplungsschutz mit Schutzprüfprotokoll und eine Überwachung der Einspeiseleistung. Das kostet ein paar tausend Euro und einen Fachbetrieb mit Mittelspannungs-Schaltberechtigung. Der Zeitaufwand liegt bei Wochen, nicht bei den Monaten eines Zertifizierungsverfahrens.


Was Zertifikate kosten: Geld, Zeit und Aufwand

Nach einer Erhebung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie kostet ein Zertifikat Typ B im Mittel 10.000 bis 15.000 Euro, in der Umfrage des Bundesverbands Solarwirtschaft kalkulierte fast die Hälfte der Unternehmen mindestens 20.000 Euro ein. Beide Umfragen betrafen Anlagen zwischen 135 und 950 kW. Für Typ A gibt es keine vergleichbare Erhebung. Die Zertifizierungsstellen selbst nennen niedrigere Einstiegspreise, ab etwa 5.000 Euro für Typ B und ab etwa 10.000 Euro für Typ A. Die Differenz erklärt sich aus dem, was dazukommt: Planungsunterlagen, Parametrierung, EZA-Regler, Schutzprüfungen und die Konformitätserklärung nach dem Bau. Bei einem 400-kWp-Projekt sind das grob drei bis fünf Prozent der Investition.

Schwerer als das Geld wiegt die Zeit. Laut BSW-Umfrage zieht sich der Prozess bis zur Konformitätserklärung im Durchschnitt über neun Monate, 15 bis 18 Monate sind keine Seltenheit. Die Zertifizierungsstellen empfehlen, das Zertifikat mindestens sieben Monate vor der geplanten Inbetriebnahme zu beauftragen. Die Bearbeitung beginnt dabei erst, wenn alle Unterlagen vollständig und in prüffähiger Qualität vorliegen.

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es zudem kein vorläufiges Zertifikat mehr. Bis Ende 2025 durfte das Typ-B-Zertifikat unter Auflagen ausgestellt werden, mit 18 Monaten Nachreichfrist für fehlende Nachweise. Heute muss es vor der Inbetriebnahme vollständig vorliegen, und die Konformitätserklärung folgt innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebsetzung der Gesamtanlage. Liegt sie nicht vor, muss der Netzbetreiber die Anlage nach Fristsetzung vom Netz trennen.


Drei Wege, die Pflicht zu vermeiden

Alle drei Wege sind im Regelwerk ausdrücklich vorgesehen. Sie funktionieren nur für Anlagen, die mit 500 kW Wechselrichterleistung (nicht Modulleistung) auskommen, darüber führt kein Weg am Zertifikat vorbei.


Wechselrichter auf 500 kW auslegen

Die Modulleistung ist frei, gezählt wird die Wechselrichterleistung. Wer 700 kWp Module auf 500 kW Wechselrichter setzt, bleibt unter der Schwelle. Auch eine dauerhafte, passwortgeschützte Begrenzung eines größeren Wechselrichters zählt, dann gilt der reduzierte Wert. Der Preis dieses Wegs sind Kappungsverluste an klaren Sommertagen. Bei geringer Überbauung und Ost-West-Dächern gering, bei starker Überbauung und Süddächern spürbar.

Der umgekehrte Fall zählt nicht: Wer einen 600-kW-Wechselrichter nur mit 500 kWp Modulen bestückt, hat weiterhin 600 kW installierte Leistung. Die Begrenzung muss im Wechselrichter umgesetzt sein, so steht es im FNN Hinweis zur NELEV.


Einspeisung auf 270 kW begrenzen

Die Einspeiseleistung wird im Netzanschlussvertrag vereinbart und am Netzverknüpfungspunkt überwacht. Alles darüber wird vor Ort verbraucht, gespeichert oder abgeregelt. Was das an Ertrag kostet, ist meist weniger, als die Zahl vermuten lässt:

  • Eigenverbrauch passiert vorher. Er ist der größte Treiber der Wirtschaftlichkeit einer Gewerbe-PV und nimmt im Bestfall den Großteil der Erzeugung auf, bevor sie den Netzverknüpfungspunkt erreicht.

  • Ein Gewerbespeicher senkt die Einspeisespitze weiter. Er nimmt einen Teil des Überschusses auf, erhöht damit den Eigenverbrauch oder verlagert die Einspeisung in Stunden, in denen die Spitze längst vorbei ist.

  • Die Erzeugungsspitzen tragen wenig Energie. Die höchsten Werte treten nur wenige Stunden im Jahr auf.

  • Ein Teil der Spitzen ist ohnehin fast nichts wert. Sie fallen in Stunden mit negativen Börsenpreisen, in denen es nach dem Solarspitzengesetz erstmal keine Vergütung gibt.

  • Ab 2029 spart eine reduzierte Einspeisekapazität doppelt. Mit dem AgNes-Einspeiseentgelt kostet jedes vereinbarte Kilowatt jährlich Geld, voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro kW. Das allein ist ein Anreiz, nur die wirtschaftlich sinnvolle Einspeiseleistung zu vereinbaren.

In unserer Rechnung zur Einspeisekapazität lag das Optimum für eine 500-kWp-Anlage allein wegen des Einspeiseentgelts bei 253 kW, also etwa der Hälfte der Modulleistung. Der Verzicht auf die Spitzen darüber kostete unter ein Prozent der Jahreserzeugung. Die Zertifikatsgrenze von 270 kW liegt damit oft ohnehin im wirtschaftlichen Korridor.


Speicher DC-koppeln

Der Branchenstandard sind AC-gekoppelte Speicher mit eigenem Wechselrichter. Daneben gibt es DC-gekoppelte Gewerbespeicher, oft als Hybridwechselrichter bezeichnet, bei denen PV und Speicher denselben Wechselrichter nutzen. Weil der Speicher dann keinen eigenen Wechselrichter hat, zählt er nicht zur installierten Leistung, so steht es im FNN Hinweis zur NELEV.

Ein Beispiel: 400 kW PV-Wechselrichter mit einem 150-kW-AC-Speicher ergeben 550 kW und damit die Zertifizierungspflicht. Dieselbe Anlage mit DC-Speicher bleibt bei 400 kW.

Der große Nachteil: Nach dem aktuellen Arbeitsstand der MiSpeL-Festlegung kann ein DC-gekoppelter Speicher die Abgrenzungsoption nicht nutzen, weil sich seine Lade- und Entlademengen nicht eichrechtskonform messen lassen. Der Mischbetrieb mit Netzstrom ohne Verlust der Förderung bleibt ihm damit verschlossen.

Wie man die richtige Auslegung findet

Ein Beispiel: 500 kWp passen auf das Dach, der Betrieb hängt an der Mittelspannung, und geplant ist ein Speicher mit 125 kW und 261 kWh. Daraus lassen sich drei Auslegungen bauen:

  • Volle Auslegung. 500 kW PV-Wechselrichter plus 125 kW Speicher-Wechselrichter ergeben 625 kW. Anlagenzertifikat Typ B.

  • AC-Speicher unter der Schwelle. 500 kWp auf 375 kW PV-Wechselrichter plus 125 kW AC-Speicher ergeben genau 500 kW, Einspeisung auf 270 kW begrenzt. Kein Zertifikat, Mischbetrieb nach MiSpeL bleibt möglich. Der Preis sind Kappungsverluste und die entgangene Einspeisung über 270 kW.

  • DC-Speicher. 500 kW Hybridwechselrichter mit DC-Speicher, Einspeisung auf 270 kW begrenzt. Kein Zertifikat, keine Kappungsverluste. Der Preis ist der fehlende Mischbetrieb nach MiSpeL.


Um die Varianten zu vergleichen, lassen sich in unserer Software Green Energy Tools die ersten beiden Auslegungen nebeneinanderlegen, jeweils mit und ohne Speicher. Ausgangspunkt ist der reale Lastgang, der eingespeiste Strom wird mit den Börsenpreisen desselben Jahres bewertet.

Dabei wird klar, was die Begrenzung auf 270 kW tatsächlich kostet: ohne Speicher 793 Euro Einspeiseerlös im Jahr, mit Speicher 440 Euro, weil der Speicher einen Teil der Spitzen ohnehin aufnimmt. Verglichen mit 10.000 bis 15.000 Euro für ein Zertifikat ist das ein kleiner Preis.


Anlagenzertifikat in der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Speichers

Was aber, wenn der Standort mehr Speicherkapazität nutzen will, etwa für Lastspitzenkappung oder die Optimierung eines dynamischen Stromtarifs? Mit 375 kW PV-Wechselrichter bleibt nur ein 125-kW-Speicher unter der Schwelle, jeder größere löst das Zertifikat aus. Dann stellt sich die Frage, ob sich der größere Speicher auch dann noch rechnet, wenn die Zertifizierungskosten dazukommen.

Für diesen Fall gibt es in unserer Software die Finanzregeln. Damit lassen sich Schwellenwert-Kosten definieren, die automatisch auf alle Speichervarianten angewendet werden, sobald deren Leistung eine Grenze überschreitet. Statt die Zertifizierungskosten in jedes Szenario einzeln einzutragen, gilt eine Regel für Dutzende passende Speichergrößen auf einmal.


Amortisation von Gewerbespeichern berechnen

Amortisation von Gewerbespeichern berechnen

Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.

Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.

Ein Anlagenzertifikat kostet meist 10.000 bis 15.000 Euro, und bis zur Konformitätserklärung vergehen im Schnitt sieben bis neun Monate. Für ein Gewerbe-PV-Projekt ist das selten der größte Kostenblock, aber fast immer der Schritt, der am längsten dauert. Seit Anfang 2026 muss das Zertifikat zudem vollständig vor der Inbetriebnahme vorliegen.

In diesem Artikel zeigen wir, wer betroffen ist, welche Zertifikate es gibt, mit welchen drei Auslegungen sich die Pflicht vermeiden lässt und wie man beide Wege in der Planung gegeneinander rechnet.


Wer ist betroffen?


Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung

Entscheidend ist die Spannungsebene am Netzanschlusspunkt.

  • Niederspannung: Hier braucht es nie ein Anlagenzertifikat, der Nachweis läuft über die Einheitenzertifikate der Wechselrichter. Ab 135 kW muss sich die Anlage technisch zwar wie eine Mittelspannungsanlage verhalten, der Papierprozess bleibt aber der einfache.

  • Hochspannung: Hier ist das Zertifikat immer Pflicht, unabhängig von der Größe.

  • Mittelspannung: Das Thema dieses Artikels, also alle Betriebe mit eigener Trafostation. Dort entscheiden zwei Schwellen.


Drei Leistungsbegriffe, die man auseinanderhalten muss

Bei einer PV-Anlage mit Speicher gibt es drei Leistungen, die man für die Zertifizierung auseinanderhalten muss.

  • Modulleistung in kWp. Was die Module unter Normbedingungen liefern. Für die Zertifizierung spielt sie keine Rolle.

  • Wechselrichterleistung in kW AC. Was die Wechselrichter maximal abgeben können, laut Einheitenzertifikat. Das ist die installierte Leistung im Sinne der Zertifizierung.

    • Ein Speicher mit eigenem Wechselrichter zählt dazu, auch wenn er nur den Eigenverbrauch bedient.

    • Das gilt auch, wenn der Speicher Jahre später an eine bestehende Anlage nachgerüstet wird.

    • Ein DC-gekoppelter Speicher ohne eigenen Wechselrichter zählt nicht.

  • Einspeiseleistung in kW. Was maximal am Netzverknüpfungspunkt ins Netz fließt, so wie es im Netzanschlussvertrag vereinbart ist. Eigenverbrauch und Speicherladung zählen nicht mit.

Eine 700-kWp-Anlage mit 500 kW Wechselrichtern, die 270 kW einspeist, hat also drei verschiedene Leistungen. Für die Zertifizierung zählen nur die letzten beiden.


Die drei Kategorien in der Mittelspannung

In der Mittelspannung gibt es drei Kategorien, in die ein Projekt fallen kann. Welche gilt, entscheidet die Wechselrichterleistung von PV und Speicher zusammen und die Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt.

  • Kein Anlagenzertifikat bis 500 kW Wechselrichterleistung, wenn zugleich höchstens 270 kW eingespeist werden. Der Nachweis läuft über die Einheitenzertifikate der Komponenten.

  • Anlagenzertifikat Typ B bis 950 kW Wechselrichterleistung, sobald eine der beiden Grenzen überschritten wird. Ein vereinfachtes Verfahren, das auf den Einheitenzertifikaten und dem Schutzkonzept aufbaut.

  • Anlagenzertifikat Typ A über 950 kW Wechselrichterleistung, unabhängig von der Einspeisung. Das vollständige Verfahren mit Netzstudie.


Infografik: Wann PV-Anlagen mit Speicher am Mittelspannungsnetz ein Anlagenzertifikat brauchen. Oben ein Balken für die installierte Leistung von PV und Speicher zusammen in drei Stufen (bis 500 kW, 500 bis 950 kW, über 950 kW), unten ein Balken für die maximale Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt (bis 270 kW, über 270 kW). Beide führen in drei Ergebnisse: kein Anlagenzertifikat mit Nachweis über Einheitenzertifikate, Anlagenzertifikat Typ B im vereinfachten Verfahren, Anlagenzertifikat Typ A mit Netzstudie.

Ganz ohne Auflagen geht es auch in der ersten Kategorie nicht. Zwischen 270 und 500 kW Wechselrichterleistung verlangt die Verordnung einen übergeordneten Entkupplungsschutz mit Schutzprüfprotokoll und eine Überwachung der Einspeiseleistung. Das kostet ein paar tausend Euro und einen Fachbetrieb mit Mittelspannungs-Schaltberechtigung. Der Zeitaufwand liegt bei Wochen, nicht bei den Monaten eines Zertifizierungsverfahrens.


Was Zertifikate kosten: Geld, Zeit und Aufwand

Nach einer Erhebung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie kostet ein Zertifikat Typ B im Mittel 10.000 bis 15.000 Euro, in der Umfrage des Bundesverbands Solarwirtschaft kalkulierte fast die Hälfte der Unternehmen mindestens 20.000 Euro ein. Beide Umfragen betrafen Anlagen zwischen 135 und 950 kW. Für Typ A gibt es keine vergleichbare Erhebung. Die Zertifizierungsstellen selbst nennen niedrigere Einstiegspreise, ab etwa 5.000 Euro für Typ B und ab etwa 10.000 Euro für Typ A. Die Differenz erklärt sich aus dem, was dazukommt: Planungsunterlagen, Parametrierung, EZA-Regler, Schutzprüfungen und die Konformitätserklärung nach dem Bau. Bei einem 400-kWp-Projekt sind das grob drei bis fünf Prozent der Investition.

Schwerer als das Geld wiegt die Zeit. Laut BSW-Umfrage zieht sich der Prozess bis zur Konformitätserklärung im Durchschnitt über neun Monate, 15 bis 18 Monate sind keine Seltenheit. Die Zertifizierungsstellen empfehlen, das Zertifikat mindestens sieben Monate vor der geplanten Inbetriebnahme zu beauftragen. Die Bearbeitung beginnt dabei erst, wenn alle Unterlagen vollständig und in prüffähiger Qualität vorliegen.

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es zudem kein vorläufiges Zertifikat mehr. Bis Ende 2025 durfte das Typ-B-Zertifikat unter Auflagen ausgestellt werden, mit 18 Monaten Nachreichfrist für fehlende Nachweise. Heute muss es vor der Inbetriebnahme vollständig vorliegen, und die Konformitätserklärung folgt innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebsetzung der Gesamtanlage. Liegt sie nicht vor, muss der Netzbetreiber die Anlage nach Fristsetzung vom Netz trennen.


Drei Wege, die Pflicht zu vermeiden

Alle drei Wege sind im Regelwerk ausdrücklich vorgesehen. Sie funktionieren nur für Anlagen, die mit 500 kW Wechselrichterleistung (nicht Modulleistung) auskommen, darüber führt kein Weg am Zertifikat vorbei.


Wechselrichter auf 500 kW auslegen

Die Modulleistung ist frei, gezählt wird die Wechselrichterleistung. Wer 700 kWp Module auf 500 kW Wechselrichter setzt, bleibt unter der Schwelle. Auch eine dauerhafte, passwortgeschützte Begrenzung eines größeren Wechselrichters zählt, dann gilt der reduzierte Wert. Der Preis dieses Wegs sind Kappungsverluste an klaren Sommertagen. Bei geringer Überbauung und Ost-West-Dächern gering, bei starker Überbauung und Süddächern spürbar.

Der umgekehrte Fall zählt nicht: Wer einen 600-kW-Wechselrichter nur mit 500 kWp Modulen bestückt, hat weiterhin 600 kW installierte Leistung. Die Begrenzung muss im Wechselrichter umgesetzt sein, so steht es im FNN Hinweis zur NELEV.


Einspeisung auf 270 kW begrenzen

Die Einspeiseleistung wird im Netzanschlussvertrag vereinbart und am Netzverknüpfungspunkt überwacht. Alles darüber wird vor Ort verbraucht, gespeichert oder abgeregelt. Was das an Ertrag kostet, ist meist weniger, als die Zahl vermuten lässt:

  • Eigenverbrauch passiert vorher. Er ist der größte Treiber der Wirtschaftlichkeit einer Gewerbe-PV und nimmt im Bestfall den Großteil der Erzeugung auf, bevor sie den Netzverknüpfungspunkt erreicht.

  • Ein Gewerbespeicher senkt die Einspeisespitze weiter. Er nimmt einen Teil des Überschusses auf, erhöht damit den Eigenverbrauch oder verlagert die Einspeisung in Stunden, in denen die Spitze längst vorbei ist.

  • Die Erzeugungsspitzen tragen wenig Energie. Die höchsten Werte treten nur wenige Stunden im Jahr auf.

  • Ein Teil der Spitzen ist ohnehin fast nichts wert. Sie fallen in Stunden mit negativen Börsenpreisen, in denen es nach dem Solarspitzengesetz erstmal keine Vergütung gibt.

  • Ab 2029 spart eine reduzierte Einspeisekapazität doppelt. Mit dem AgNes-Einspeiseentgelt kostet jedes vereinbarte Kilowatt jährlich Geld, voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro kW. Das allein ist ein Anreiz, nur die wirtschaftlich sinnvolle Einspeiseleistung zu vereinbaren.

In unserer Rechnung zur Einspeisekapazität lag das Optimum für eine 500-kWp-Anlage allein wegen des Einspeiseentgelts bei 253 kW, also etwa der Hälfte der Modulleistung. Der Verzicht auf die Spitzen darüber kostete unter ein Prozent der Jahreserzeugung. Die Zertifikatsgrenze von 270 kW liegt damit oft ohnehin im wirtschaftlichen Korridor.


Speicher DC-koppeln

Der Branchenstandard sind AC-gekoppelte Speicher mit eigenem Wechselrichter. Daneben gibt es DC-gekoppelte Gewerbespeicher, oft als Hybridwechselrichter bezeichnet, bei denen PV und Speicher denselben Wechselrichter nutzen. Weil der Speicher dann keinen eigenen Wechselrichter hat, zählt er nicht zur installierten Leistung, so steht es im FNN Hinweis zur NELEV.

Ein Beispiel: 400 kW PV-Wechselrichter mit einem 150-kW-AC-Speicher ergeben 550 kW und damit die Zertifizierungspflicht. Dieselbe Anlage mit DC-Speicher bleibt bei 400 kW.

Der große Nachteil: Nach dem aktuellen Arbeitsstand der MiSpeL-Festlegung kann ein DC-gekoppelter Speicher die Abgrenzungsoption nicht nutzen, weil sich seine Lade- und Entlademengen nicht eichrechtskonform messen lassen. Der Mischbetrieb mit Netzstrom ohne Verlust der Förderung bleibt ihm damit verschlossen.

Wie man die richtige Auslegung findet

Ein Beispiel: 500 kWp passen auf das Dach, der Betrieb hängt an der Mittelspannung, und geplant ist ein Speicher mit 125 kW und 261 kWh. Daraus lassen sich drei Auslegungen bauen:

  • Volle Auslegung. 500 kW PV-Wechselrichter plus 125 kW Speicher-Wechselrichter ergeben 625 kW. Anlagenzertifikat Typ B.

  • AC-Speicher unter der Schwelle. 500 kWp auf 375 kW PV-Wechselrichter plus 125 kW AC-Speicher ergeben genau 500 kW, Einspeisung auf 270 kW begrenzt. Kein Zertifikat, Mischbetrieb nach MiSpeL bleibt möglich. Der Preis sind Kappungsverluste und die entgangene Einspeisung über 270 kW.

  • DC-Speicher. 500 kW Hybridwechselrichter mit DC-Speicher, Einspeisung auf 270 kW begrenzt. Kein Zertifikat, keine Kappungsverluste. Der Preis ist der fehlende Mischbetrieb nach MiSpeL.


Um die Varianten zu vergleichen, lassen sich in unserer Software Green Energy Tools die ersten beiden Auslegungen nebeneinanderlegen, jeweils mit und ohne Speicher. Ausgangspunkt ist der reale Lastgang, der eingespeiste Strom wird mit den Börsenpreisen desselben Jahres bewertet.

Dabei wird klar, was die Begrenzung auf 270 kW tatsächlich kostet: ohne Speicher 793 Euro Einspeiseerlös im Jahr, mit Speicher 440 Euro, weil der Speicher einen Teil der Spitzen ohnehin aufnimmt. Verglichen mit 10.000 bis 15.000 Euro für ein Zertifikat ist das ein kleiner Preis.


Anlagenzertifikat in der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Speichers

Was aber, wenn der Standort mehr Speicherkapazität nutzen will, etwa für Lastspitzenkappung oder die Optimierung eines dynamischen Stromtarifs? Mit 375 kW PV-Wechselrichter bleibt nur ein 125-kW-Speicher unter der Schwelle, jeder größere löst das Zertifikat aus. Dann stellt sich die Frage, ob sich der größere Speicher auch dann noch rechnet, wenn die Zertifizierungskosten dazukommen.

Für diesen Fall gibt es in unserer Software die Finanzregeln. Damit lassen sich Schwellenwert-Kosten definieren, die automatisch auf alle Speichervarianten angewendet werden, sobald deren Leistung eine Grenze überschreitet. Statt die Zertifizierungskosten in jedes Szenario einzeln einzutragen, gilt eine Regel für Dutzende passende Speichergrößen auf einmal.


Amortisation von Gewerbespeichern berechnen

Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.