Marktprämienmodell verstehen und mit Speicher optimieren
Lennart Wittstock

Marktprämienmodell verstehen und mit Speicher optimieren
Lennart Wittstock

Erst die Regeln verstehen, dann die Regeln schlagen. In diesem Artikel erklären wir, wie das Marktprämienmodell wirklich funktioniert, warum der Marktwert Solar nur ein Durchschnitt ist, und wie man diesen Durchschnitt mit Batteriespeicher und passender Direktvermarktung gezielt überbieten kann. Das Ergebnis: Erlöse über dem Anzulegenden Wert, bei voller Marktprämie.
Was ist das Marktprämienmodell?
Das Marktprämienmodell ist die Standardvergütungsform für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kWp. Das Modell wird auch Direktvermarktung mit Marktprämie genannt (§ 20 EEG), und dieser Name veranschaulicht das Konzept sehr gut: Es verbindet marktliche Erlöse von der Strombörse mit staatlicher Absicherung, um eine planbare Mindestvergütung zu schaffen.
Grob vereinfacht funktioniert das Modell so:
Anlagen über 100 kWp brauchen einen Direktvermarkter, der den Strom der PV-Anlage an der Börse verkauft.
Basierend auf Anlagengröße, Inbetriebnahmezeitpunkt und anderen Faktoren gilt für jede PV-Anlage ein Anzulegender Wert, und zwar fest für 20 Jahre. Man kann sich den Anzulegenden Wert wie eine "Mindesteinspeisevergütung" vorstellen.
Liegt der Marktwert für Solarstrom unter dem Anzulegenden Wert, zahlt der Staat die Differenz zwischen den beiden Werten obendrauf.

→ Diese Differenz, die hier "aufgestockt" wird, ist die Marktprämie. Die Marktprämie ist einseitig: Wenn der Marktwert Solar über dem Anzulegenden Wert liegt, wird nichts abgezogen. In anderen Worten: Die Marktprämie ist positiv oder null, aber nie negativ.
Marktprämie in ct/kWh = Anzulegender Wert − Marktwert Solar (nie negativ)
So geregelt in Anlage 1 zu § 23a EEG
Wie ergibt sich der Anzulegende Wert?
Der Anzulegende Wert ergibt sich für PV-Anlagen bis 1.000 kWp wie bei der klassischen Einspeisevergütung aus folgenden Faktoren:
Größe der PV-Anlage
Inbetriebnahmezeitpunkt (je später, desto niedriger, dank halbjährlicher Degression)
Gebäude- oder Freiflächenanlage
Volleinspeiser oder Teileinspeiser
Einmal festgelegt, gilt er ab Inbetriebnahme für 20 Jahre fest. Die jeweils aktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Ab 1.000 kWp wird der Anzulegende Wert über eine Ausschreibung der Bundesnetzagentur ermittelt. Dabei bietet man auf den Anzulegenden Wert, und die niedrigsten Bieter erhalten den Zuschlag: ihren individuellen Anzulegenden Wert, ebenfalls fest für 20 Jahre. Am Mechanismus ändert die Ausschreibung nichts: Auch diese Anlagen sind ganz normal im Marktprämienmodell, inklusive allem, was in diesem Artikel folgt.
Wie ergibt sich der Marktwert Solar: Das häufigste Missverständnis
Man bekommt nicht für jede eingespeiste kWh mindestens den Anzulegenden Wert oder mehr. Denn der Marktwert Solar und damit die Marktprämie werden nicht anlagenspezifisch und viertelstundenscharf berechnet. Es gibt für ganz Deutschland nur einen einzigen Marktwert Solar, der den mengengewichteten Durchschnittspreis der Einspeisung aller Solaranlagen in Deutschland abbildet.
Ermittelt wird dieser Wert erst am Ende des Monats bzw. des Jahres. Dadurch mitteln sich Viertelstunden mit höheren und niedrigeren Erlösen gegenseitig aus. Für die Berechnung der Marktprämie gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023 der Jahres-Marktwert Solar. Für ältere Anlagen (Inbetriebnahme zwischen 2012 und Ende 2022) wird der Monats-Marktwert Solar verwendet.

Stand Juli 2026: Der Jahresmarktwert Solar 2026 steht erst Anfang 2027 fest, nach dem ersten Halbjahr deutet aber alles auf einen Wert zwischen 4 und 5,5 ct/kWh hin, also erneut auf dem Niveau von 2024 und 2025.
Wenn die Anlage vom Marktwert abweicht: Over- und Underperformance
Halten wir kurz fest: Der Anzulegende Wert steht für 20 Jahre fest. Und den deutschlandweiten Marktwert Solar kann die einzelne Anlage praktisch nicht beeinflussen. Aus Sicht der einzelnen Anlage sind damit die Marktprämie pro kWh und der Anzulegende Wert fix.
Die Formel zur Bestimmung der Gesamterlöse einer Anlage lautet:
Erlöse = Eingespeiste kWh × Durchschnittserlös aus der Direktvermarktung
+ Eingespeiste kWh × (Anzulegender Wert − Marktwert Solar)
Lediglich die eingespeiste Menge und der Erlös aus der Direktvermarktung sind also beeinflussbar. Und genau hier entsteht "Profilrisiko", aber auch die Chance auf Übererlös.
Speist eine Anlage überwiegend in schlechten Stunden ein, erlösen ihre kWh am Markt weniger als der Marktwert Solar (Underperformance). Markterlös plus Marktprämie liegen dann unter dem Anzulegenden Wert.
Speist sie überwiegend in guten Stunden ein, erlösen ihre kWh mehr (Overperformance). Markterlös plus Marktprämie können dann den Anzulegenden Wert übertreffen, die Prämie gibt es trotzdem in voller Höhe.
Wer diese Under- oder Overperformance am Ende trägt bzw. einstreicht, der Betreiber oder der Direktvermarkter, hängt vom Direktvermarktungsvertrag ab. Dazu weiter unten mehr.
Eine Beispielrechnung
Folgende Annahmen:
Anzulegender Wert: 10 ct/kWh
Eingespeiste Menge: 100 kWh
Marktwert Solar: 4,508 Cent/kWh (Jahresmarktwert 2025)
Auf den ersten Blick könnte man davon ausgehen, dass wir genau 10€ Einspeisevergütung erhalten: 100 kWh × 10 ct/kWh = 10€. Wobei dann 4,51€ vom Markt kommen und 5,49€ als Marktprämie.
Das stimmt aber so nicht pauschal. Das Einzige, was wir mit Sicherheit sagen können, ist, dass man unter den genannten Annahmen 5,49€ als Marktprämie erhält. Wie viel man vom Markt erhält, liegt aber in der eigenen Verantwortung und kann über- oder untererzielt werden. Der deutschlandweite Marktwert Solar entspricht nämlich nicht unbedingt dem, was die spezifische Anlage tatsächlich erlöst hat.

Underperformance:
Wenn wir (zur Veranschaulichung vereinfacht) die kompletten 100 kWh genau in dem Moment eingespeist haben, in dem der Preis bei 0,46 ct/kWh lag, sieht die Rechnung so aus:
Erlöse vom Markt = 100 kWh × 0,46 ct/kWh
Erlöse durch Marktprämie = 100 kWh × (10 ct/kWh - 4,508 ct/kWh)
In Summe = 5,95 €
Overperformance:
Hätten wir die kompletten 100 kWh dagegen in den Abendstunden zu 15 ct/kWh eingespeist, würden wir folgendes erhalten:
Erlöse vom Markt = 100 kWh × 15 ct/kWh
Erlöse durch Marktprämie = 100 kWh × (10 ct/kWh - 4,508 ct/kWh)
In Summe = 20,49 €
Wir erhalten also die volle Marktprämie, obwohl wir sie gar nicht gebraucht hätten, um den Anzulegenden Wert zu überschreiten.
Wer trägt die Under- oder Overperformance?
Die Abweichung, die eine spezifische Solaranlage vom Durchschnitt aller Anlagen hat, nennt man auch Profilrisiko. Besonders bei Teileinspeiseranlagen oder Anlagen mit Batteriespeichern kann die Abweichung besonders hoch sein. Wer das Problem bzw. die Übererlöse bekommt, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt vom Vertrag mit dem Direktvermarkter ab. In der Praxis gibt es zwei gängige Vergütungsmodelle:
Marktwertmodell (auch Marktwertdurchleitung genannt)
Der Direktvermarkter zahlt pauschal den deutschlandweiten Marktwert Solar pro eingespeister kWh, völlig egal wann die Anlage einspeist. Zusammen mit der Marktprämie landet man damit praktisch garantiert beim Anzulegenden Wert.
Das Profilrisiko trägt hier der Direktvermarkter. Aber: Die Chance auf Overperformance behält er eben auch. Der Zeitpunkt der Einspeisung spielt für den Betreiber wirtschaftlich keine Rolle, ein Batteriespeicher kann in diesem Modell also keinen Mehrerlös aus dem Preisprofil erzeugen.
Ganz wertlos ist der Speicher im Marktwertmodell aber nicht. Bei negativen Strompreisen entfällt die Marktprämie, je nach Anlagenjahrgang ab der ersten negativen Viertelstunde (Solarspitzengesetz) oder nach mehreren negativen Stunden am Stück (Bestandsanlagen). Ein Speicher, der genau in diesen Stunden lädt, vermeidet Abregelung und rettet diese kWh in den Eigenverbrauch oder in bessere Stunden.
Ein Speicher verhindert im Marktwertmodell also Verluste. Geld verdienen mit dem Preisprofil kann er erst im nächsten Modell.
Der Hebel ist die Steuerbarkeit, nicht der Direktvermarkter
Wichtig dabei: Der Mehrerlös entsteht nicht dadurch, dass ein Direktvermarkter besonders geschickt handelt. Bei einer starren PV-Anlage verkauft jeder Vermarkter praktisch dasselbe Profil zu praktisch denselben Preisen. Der Hebel liegt in der Steuerbarkeit von Last und Einspeisung am Standort selbst, durch Speicher oder verschiebbare Verbräuche. Der passende Vertrag sorgt nur dafür, dass dieser Mehrwert beim Betreiber ankommt und nicht beim Vermarkter hängen bleibt.
Spotbasierte Vergütung (Pay-as-Produced)
Der Betreiber der PV-Anlage erhält vom Direktvermarkter die tatsächlichen Börsenpreise seines eigenen Einspeiseprofils, Viertelstunde für Viertelstunde. Under- und Overperformance liegen damit komplett beim Betreiber:
Wer überdurchschnittlich oft in schlechten Stunden einspeist, verdient weniger als der Durchschnitt.
Wer überdurchschnittlich oft in guten Stunden einspeist, verdient mehr und bekommt die Marktprämie trotzdem in voller Höhe obendrauf.
Kurz gesagt: Pay-as-Produced ist der Vertrag für alle, die optimieren wollen. Nur hier kommt die Overperformance auch beim Betreiber an.
Wie ein Batteriespeicher zu Overperformance beitragen kann
Grünstromspeicher bei Volleinspeiser-Anlagen
Ein Grünstromspeicher ist ein Batteriespeicher, der lediglich aus der PV-Anlage beladen werden und nie aus dem öffentlichen Netz laden darf. Dadurch ist sichergestellt, dass der Speicher ausschließlich Solarstrom aus der angeschlossenen Anlage lädt und der Strom aus dem Speicher dieselben Privilegien und Ansprüche auf Vergütung hat wie Strom, der direkt aus der PV-Anlage kommt.
Die Fahrweise eines Grünstromspeichers in Kombination mit einer Volleinspeiser-PV-Anlage ist einfach zu verstehen: Der Speicher lädt aus der PV-Anlage, wenn die Vergütung am geringsten ist bzw. die Anlage sogar abgeregelt würde, und entlädt, wenn der Strom am teuersten ist. Typischerweise würde der Speicher also mittags laden und abends entladen.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass Grünstromspeicher typischerweise deutlich einfacher Netzanschlusszusagen von den Verteilnetzbetreibern erhalten. Wichtig: "Grünstromspeicher" ist dabei keine Eigenschaft der Hardware, sondern nur eine Frage der Anmeldung: Dieselbe Batterie kann später jederzeit als Graustromspeicher betrieben werden, sobald die Regulatorik das attraktiv macht.
Batteriespeicher bei Teileinspeisern
Eine PV-Anlage, die auch für Eigenverbrauch genutzt wird (Teileinspeiser-Anlage), speist dann Strom ein, wenn dieser vor Ort nicht verbraucht wird. Typischerweise kommen an jedem Tag alle drei Fälle vor:
Direktverbrauch
Ladung und Entladung der Batterie
Überschusseinspeisung
Was ein schlauer Gewerbespeicher jedoch beeinflussen kann, ist, wann diese drei Dinge passieren. Die typische Batterie lädt morgens beim ersten PV-Überschuss und ist mittags, wenn die Einspeisung deutlich weniger oder gar nichts mehr wert ist, schon voll. Eine smart gesteuerte Batterie kann hier gegenläufig fahren und morgens den PV-Überschuss an sich vorbeiziehen lassen, solange es noch gute Vergütung dafür gibt, und erst mittags, wenn die Preise niedrig oder sogar negativ sind, den Überschuss laden.
Auch so kann der durchschnittliche Wert der Einspeisung deutlich erhöht werden, ohne damit weniger zum Eigenverbrauch beizutragen.
Das Spannende: Diese Fahrweise setzt nicht voraus, dass der C&I-Speicher als Grünstromspeicher angemeldet ist. Es geht ja erstmal nur darum, wann die Batterie lädt. Ob die Batterie als Grün- oder Graustromspeicher angemeldet werden sollte, entscheidet sich beim Entladen:
Hat der Standort wenig Stromverbrauch, kann es sinnvoller sein, den Strom zu passenden Zeiten ins Netz zu entladen, wie bei Volleinspeiseranlagen mit Grünstromspeicher.
Hat der Standort viel Stromverbrauch, ist es typischerweise lukrativer, Stromeinkauf zu vermeiden und die Stromrechnung zu minimieren, statt die Einspeisevergütung weiter zu maximieren.
Wenn der Speicher sowieso im Multi-Use für Anwendungsfälle wie Lastspitzenkappung oder Optimierung von dynamischen Stromtarifen verwendet werden soll, ist die Anmeldung als Grünstromspeicher ausgeschlossen.
Alle diese Fahrweisen können in unserer Auslegungssoftware auf Basis des standortspezifischen Lastgangs parallel simuliert und verglichen werden, um die optimale Fahrweise zu identifizieren.
Wie man auch ganz ohne Speicher optimieren kann
Der Mechanismus zur aktiven Steuerung der Einspeisemomente lässt sich außerdem auch ohne Gewerbespeicher umsetzen, wenn die Verbräuche steuerbar sind. Gängige Kandidaten dafür sind stromintensive Prozesse, die sich einfach in Zeiten mit niedrigen Strompreisen verschieben lassen, wie das Laden von Elektrofahrzeugen, Heizen, Kühlen oder andere betriebsspezifische Prozesse.
Beispielhaft dafür wäre ein E-LKW, der sonntags stillsteht und mit PV-Strom beladen werden soll. Wenn sowieso klar ist, dass es weit mehr PV-Überschuss gibt, als der LKW laden kann, wäre es schade, den Strom zu verwenden, der am Morgen noch mit bspw. 6 ct/kWh vergütet wird, wenn ab 11 Uhr die Preise sowieso negativ sind.
Der große Hebel: Abregelung vermeiden
Seit Februar 2025 gilt für neue PV-Anlagen, dass ab der ersten Viertelstunde mit negativen Preisen keine Vergütung mehr gezahlt wird (Solarspitzengesetz). Diese kWh werden also abgeregelt. Man erhält weder vom Markt noch vom Staat eine Einspeisevergütung. Immerhin: Die ausgefallenen Zeiten werden nach §51a EEG hinten an den Förderzeitraum angehängt, tragen somit aber erstmal nicht zur Amortisation bei.
Wenn wir uns die Formel nochmal vor Augen führen mit Blick auf die absolute Auszahlung in Euro (statt der Betrachtung pro kWh), sehen wir auch, dass die Menge an eingespeisten kWh ein entscheidender Multiplikator ist.
Marktprämie in € = (Anzulegender Wert − Marktwert Solar) × Eingespeiste kWh
Die Vermeidung von Abregelung durch einen C&I-Speicher lohnt sich also doppelt. Selbst wenn wir 100 kWh nur von -2 ct/kWh (also praktisch 0 ct/kWh, da abgeregelt) auf einen Einspeisewert von 3 ct/kWh verschieben, steigern wir unsere Erlöse nicht lediglich um 3€. Wir erhalten nämlich auch für diese 100 kWh die Marktprämie. Bei einem Anzulegenden Wert von 10 ct/kWh und dem Jahresmarktwert Solar 2025 (4,508 ct/kWh) sind das weitere 5,49€. Aus den verschobenen 100 kWh werden so statt 3€ insgesamt 8,49€ Mehrerlös, fast das Dreifache.
Fazit
Die Marktprämie ist fix, der Markterlös nicht. Wer einfach einspeist, wenn die Sonne scheint, landet ggf. unter dem Anzulegenden Wert. Wer sein Einspeiseprofil mit Speicher und spotbasiertem Vertrag aktiv steuert, kann den Marktwert Solar überbieten und erhält zusätzlich die volle Marktprämie obendrauf.
Wie viel Overperformance an einem konkreten Standort drin ist, zeigt unsere Auslegungssoftware: Sie simuliert diverse Fahrweisen, Speichergrößen und Investmentkosten parallel, auf Basis des echten Lastgangs, jahresspezifischer Börsenpreise und des Solarproduktionsprofils. In wenigen Minuten die optimale Batterie finden, präsentieren und verkaufen.
Amortisation von Gewerbespeichern berechnen
Amortisation von Gewerbespeichern berechnen
Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.
Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.
Erst die Regeln verstehen, dann die Regeln schlagen. In diesem Artikel erklären wir, wie das Marktprämienmodell wirklich funktioniert, warum der Marktwert Solar nur ein Durchschnitt ist, und wie man diesen Durchschnitt mit Batteriespeicher und passender Direktvermarktung gezielt überbieten kann. Das Ergebnis: Erlöse über dem Anzulegenden Wert, bei voller Marktprämie.
Was ist das Marktprämienmodell?
Das Marktprämienmodell ist die Standardvergütungsform für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kWp. Das Modell wird auch Direktvermarktung mit Marktprämie genannt (§ 20 EEG), und dieser Name veranschaulicht das Konzept sehr gut: Es verbindet marktliche Erlöse von der Strombörse mit staatlicher Absicherung, um eine planbare Mindestvergütung zu schaffen.
Grob vereinfacht funktioniert das Modell so:
Anlagen über 100 kWp brauchen einen Direktvermarkter, der den Strom der PV-Anlage an der Börse verkauft.
Basierend auf Anlagengröße, Inbetriebnahmezeitpunkt und anderen Faktoren gilt für jede PV-Anlage ein Anzulegender Wert, und zwar fest für 20 Jahre. Man kann sich den Anzulegenden Wert wie eine "Mindesteinspeisevergütung" vorstellen.
Liegt der Marktwert für Solarstrom unter dem Anzulegenden Wert, zahlt der Staat die Differenz zwischen den beiden Werten obendrauf.

→ Diese Differenz, die hier "aufgestockt" wird, ist die Marktprämie. Die Marktprämie ist einseitig: Wenn der Marktwert Solar über dem Anzulegenden Wert liegt, wird nichts abgezogen. In anderen Worten: Die Marktprämie ist positiv oder null, aber nie negativ.
Marktprämie in ct/kWh = Anzulegender Wert − Marktwert Solar (nie negativ)
So geregelt in Anlage 1 zu § 23a EEG
Wie ergibt sich der Anzulegende Wert?
Der Anzulegende Wert ergibt sich für PV-Anlagen bis 1.000 kWp wie bei der klassischen Einspeisevergütung aus folgenden Faktoren:
Größe der PV-Anlage
Inbetriebnahmezeitpunkt (je später, desto niedriger, dank halbjährlicher Degression)
Gebäude- oder Freiflächenanlage
Volleinspeiser oder Teileinspeiser
Einmal festgelegt, gilt er ab Inbetriebnahme für 20 Jahre fest. Die jeweils aktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Ab 1.000 kWp wird der Anzulegende Wert über eine Ausschreibung der Bundesnetzagentur ermittelt. Dabei bietet man auf den Anzulegenden Wert, und die niedrigsten Bieter erhalten den Zuschlag: ihren individuellen Anzulegenden Wert, ebenfalls fest für 20 Jahre. Am Mechanismus ändert die Ausschreibung nichts: Auch diese Anlagen sind ganz normal im Marktprämienmodell, inklusive allem, was in diesem Artikel folgt.
Wie ergibt sich der Marktwert Solar: Das häufigste Missverständnis
Man bekommt nicht für jede eingespeiste kWh mindestens den Anzulegenden Wert oder mehr. Denn der Marktwert Solar und damit die Marktprämie werden nicht anlagenspezifisch und viertelstundenscharf berechnet. Es gibt für ganz Deutschland nur einen einzigen Marktwert Solar, der den mengengewichteten Durchschnittspreis der Einspeisung aller Solaranlagen in Deutschland abbildet.
Ermittelt wird dieser Wert erst am Ende des Monats bzw. des Jahres. Dadurch mitteln sich Viertelstunden mit höheren und niedrigeren Erlösen gegenseitig aus. Für die Berechnung der Marktprämie gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023 der Jahres-Marktwert Solar. Für ältere Anlagen (Inbetriebnahme zwischen 2012 und Ende 2022) wird der Monats-Marktwert Solar verwendet.

Stand Juli 2026: Der Jahresmarktwert Solar 2026 steht erst Anfang 2027 fest, nach dem ersten Halbjahr deutet aber alles auf einen Wert zwischen 4 und 5,5 ct/kWh hin, also erneut auf dem Niveau von 2024 und 2025.
Wenn die Anlage vom Marktwert abweicht: Over- und Underperformance
Halten wir kurz fest: Der Anzulegende Wert steht für 20 Jahre fest. Und den deutschlandweiten Marktwert Solar kann die einzelne Anlage praktisch nicht beeinflussen. Aus Sicht der einzelnen Anlage sind damit die Marktprämie pro kWh und der Anzulegende Wert fix.
Die Formel zur Bestimmung der Gesamterlöse einer Anlage lautet:
Erlöse = Eingespeiste kWh × Durchschnittserlös aus der Direktvermarktung
+ Eingespeiste kWh × (Anzulegender Wert − Marktwert Solar)
Lediglich die eingespeiste Menge und der Erlös aus der Direktvermarktung sind also beeinflussbar. Und genau hier entsteht "Profilrisiko", aber auch die Chance auf Übererlös.
Speist eine Anlage überwiegend in schlechten Stunden ein, erlösen ihre kWh am Markt weniger als der Marktwert Solar (Underperformance). Markterlös plus Marktprämie liegen dann unter dem Anzulegenden Wert.
Speist sie überwiegend in guten Stunden ein, erlösen ihre kWh mehr (Overperformance). Markterlös plus Marktprämie können dann den Anzulegenden Wert übertreffen, die Prämie gibt es trotzdem in voller Höhe.
Wer diese Under- oder Overperformance am Ende trägt bzw. einstreicht, der Betreiber oder der Direktvermarkter, hängt vom Direktvermarktungsvertrag ab. Dazu weiter unten mehr.
Eine Beispielrechnung
Folgende Annahmen:
Anzulegender Wert: 10 ct/kWh
Eingespeiste Menge: 100 kWh
Marktwert Solar: 4,508 Cent/kWh (Jahresmarktwert 2025)
Auf den ersten Blick könnte man davon ausgehen, dass wir genau 10€ Einspeisevergütung erhalten: 100 kWh × 10 ct/kWh = 10€. Wobei dann 4,51€ vom Markt kommen und 5,49€ als Marktprämie.
Das stimmt aber so nicht pauschal. Das Einzige, was wir mit Sicherheit sagen können, ist, dass man unter den genannten Annahmen 5,49€ als Marktprämie erhält. Wie viel man vom Markt erhält, liegt aber in der eigenen Verantwortung und kann über- oder untererzielt werden. Der deutschlandweite Marktwert Solar entspricht nämlich nicht unbedingt dem, was die spezifische Anlage tatsächlich erlöst hat.

Underperformance:
Wenn wir (zur Veranschaulichung vereinfacht) die kompletten 100 kWh genau in dem Moment eingespeist haben, in dem der Preis bei 0,46 ct/kWh lag, sieht die Rechnung so aus:
Erlöse vom Markt = 100 kWh × 0,46 ct/kWh
Erlöse durch Marktprämie = 100 kWh × (10 ct/kWh - 4,508 ct/kWh)
In Summe = 5,95 €
Overperformance:
Hätten wir die kompletten 100 kWh dagegen in den Abendstunden zu 15 ct/kWh eingespeist, würden wir folgendes erhalten:
Erlöse vom Markt = 100 kWh × 15 ct/kWh
Erlöse durch Marktprämie = 100 kWh × (10 ct/kWh - 4,508 ct/kWh)
In Summe = 20,49 €
Wir erhalten also die volle Marktprämie, obwohl wir sie gar nicht gebraucht hätten, um den Anzulegenden Wert zu überschreiten.
Wer trägt die Under- oder Overperformance?
Die Abweichung, die eine spezifische Solaranlage vom Durchschnitt aller Anlagen hat, nennt man auch Profilrisiko. Besonders bei Teileinspeiseranlagen oder Anlagen mit Batteriespeichern kann die Abweichung besonders hoch sein. Wer das Problem bzw. die Übererlöse bekommt, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern hängt vom Vertrag mit dem Direktvermarkter ab. In der Praxis gibt es zwei gängige Vergütungsmodelle:
Marktwertmodell (auch Marktwertdurchleitung genannt)
Der Direktvermarkter zahlt pauschal den deutschlandweiten Marktwert Solar pro eingespeister kWh, völlig egal wann die Anlage einspeist. Zusammen mit der Marktprämie landet man damit praktisch garantiert beim Anzulegenden Wert.
Das Profilrisiko trägt hier der Direktvermarkter. Aber: Die Chance auf Overperformance behält er eben auch. Der Zeitpunkt der Einspeisung spielt für den Betreiber wirtschaftlich keine Rolle, ein Batteriespeicher kann in diesem Modell also keinen Mehrerlös aus dem Preisprofil erzeugen.
Ganz wertlos ist der Speicher im Marktwertmodell aber nicht. Bei negativen Strompreisen entfällt die Marktprämie, je nach Anlagenjahrgang ab der ersten negativen Viertelstunde (Solarspitzengesetz) oder nach mehreren negativen Stunden am Stück (Bestandsanlagen). Ein Speicher, der genau in diesen Stunden lädt, vermeidet Abregelung und rettet diese kWh in den Eigenverbrauch oder in bessere Stunden.
Ein Speicher verhindert im Marktwertmodell also Verluste. Geld verdienen mit dem Preisprofil kann er erst im nächsten Modell.
Der Hebel ist die Steuerbarkeit, nicht der Direktvermarkter
Wichtig dabei: Der Mehrerlös entsteht nicht dadurch, dass ein Direktvermarkter besonders geschickt handelt. Bei einer starren PV-Anlage verkauft jeder Vermarkter praktisch dasselbe Profil zu praktisch denselben Preisen. Der Hebel liegt in der Steuerbarkeit von Last und Einspeisung am Standort selbst, durch Speicher oder verschiebbare Verbräuche. Der passende Vertrag sorgt nur dafür, dass dieser Mehrwert beim Betreiber ankommt und nicht beim Vermarkter hängen bleibt.
Spotbasierte Vergütung (Pay-as-Produced)
Der Betreiber der PV-Anlage erhält vom Direktvermarkter die tatsächlichen Börsenpreise seines eigenen Einspeiseprofils, Viertelstunde für Viertelstunde. Under- und Overperformance liegen damit komplett beim Betreiber:
Wer überdurchschnittlich oft in schlechten Stunden einspeist, verdient weniger als der Durchschnitt.
Wer überdurchschnittlich oft in guten Stunden einspeist, verdient mehr und bekommt die Marktprämie trotzdem in voller Höhe obendrauf.
Kurz gesagt: Pay-as-Produced ist der Vertrag für alle, die optimieren wollen. Nur hier kommt die Overperformance auch beim Betreiber an.
Wie ein Batteriespeicher zu Overperformance beitragen kann
Grünstromspeicher bei Volleinspeiser-Anlagen
Ein Grünstromspeicher ist ein Batteriespeicher, der lediglich aus der PV-Anlage beladen werden und nie aus dem öffentlichen Netz laden darf. Dadurch ist sichergestellt, dass der Speicher ausschließlich Solarstrom aus der angeschlossenen Anlage lädt und der Strom aus dem Speicher dieselben Privilegien und Ansprüche auf Vergütung hat wie Strom, der direkt aus der PV-Anlage kommt.
Die Fahrweise eines Grünstromspeichers in Kombination mit einer Volleinspeiser-PV-Anlage ist einfach zu verstehen: Der Speicher lädt aus der PV-Anlage, wenn die Vergütung am geringsten ist bzw. die Anlage sogar abgeregelt würde, und entlädt, wenn der Strom am teuersten ist. Typischerweise würde der Speicher also mittags laden und abends entladen.
Zudem ist wichtig anzumerken, dass Grünstromspeicher typischerweise deutlich einfacher Netzanschlusszusagen von den Verteilnetzbetreibern erhalten. Wichtig: "Grünstromspeicher" ist dabei keine Eigenschaft der Hardware, sondern nur eine Frage der Anmeldung: Dieselbe Batterie kann später jederzeit als Graustromspeicher betrieben werden, sobald die Regulatorik das attraktiv macht.
Batteriespeicher bei Teileinspeisern
Eine PV-Anlage, die auch für Eigenverbrauch genutzt wird (Teileinspeiser-Anlage), speist dann Strom ein, wenn dieser vor Ort nicht verbraucht wird. Typischerweise kommen an jedem Tag alle drei Fälle vor:
Direktverbrauch
Ladung und Entladung der Batterie
Überschusseinspeisung
Was ein schlauer Gewerbespeicher jedoch beeinflussen kann, ist, wann diese drei Dinge passieren. Die typische Batterie lädt morgens beim ersten PV-Überschuss und ist mittags, wenn die Einspeisung deutlich weniger oder gar nichts mehr wert ist, schon voll. Eine smart gesteuerte Batterie kann hier gegenläufig fahren und morgens den PV-Überschuss an sich vorbeiziehen lassen, solange es noch gute Vergütung dafür gibt, und erst mittags, wenn die Preise niedrig oder sogar negativ sind, den Überschuss laden.
Auch so kann der durchschnittliche Wert der Einspeisung deutlich erhöht werden, ohne damit weniger zum Eigenverbrauch beizutragen.
Das Spannende: Diese Fahrweise setzt nicht voraus, dass der C&I-Speicher als Grünstromspeicher angemeldet ist. Es geht ja erstmal nur darum, wann die Batterie lädt. Ob die Batterie als Grün- oder Graustromspeicher angemeldet werden sollte, entscheidet sich beim Entladen:
Hat der Standort wenig Stromverbrauch, kann es sinnvoller sein, den Strom zu passenden Zeiten ins Netz zu entladen, wie bei Volleinspeiseranlagen mit Grünstromspeicher.
Hat der Standort viel Stromverbrauch, ist es typischerweise lukrativer, Stromeinkauf zu vermeiden und die Stromrechnung zu minimieren, statt die Einspeisevergütung weiter zu maximieren.
Wenn der Speicher sowieso im Multi-Use für Anwendungsfälle wie Lastspitzenkappung oder Optimierung von dynamischen Stromtarifen verwendet werden soll, ist die Anmeldung als Grünstromspeicher ausgeschlossen.
Alle diese Fahrweisen können in unserer Auslegungssoftware auf Basis des standortspezifischen Lastgangs parallel simuliert und verglichen werden, um die optimale Fahrweise zu identifizieren.
Wie man auch ganz ohne Speicher optimieren kann
Der Mechanismus zur aktiven Steuerung der Einspeisemomente lässt sich außerdem auch ohne Gewerbespeicher umsetzen, wenn die Verbräuche steuerbar sind. Gängige Kandidaten dafür sind stromintensive Prozesse, die sich einfach in Zeiten mit niedrigen Strompreisen verschieben lassen, wie das Laden von Elektrofahrzeugen, Heizen, Kühlen oder andere betriebsspezifische Prozesse.
Beispielhaft dafür wäre ein E-LKW, der sonntags stillsteht und mit PV-Strom beladen werden soll. Wenn sowieso klar ist, dass es weit mehr PV-Überschuss gibt, als der LKW laden kann, wäre es schade, den Strom zu verwenden, der am Morgen noch mit bspw. 6 ct/kWh vergütet wird, wenn ab 11 Uhr die Preise sowieso negativ sind.
Der große Hebel: Abregelung vermeiden
Seit Februar 2025 gilt für neue PV-Anlagen, dass ab der ersten Viertelstunde mit negativen Preisen keine Vergütung mehr gezahlt wird (Solarspitzengesetz). Diese kWh werden also abgeregelt. Man erhält weder vom Markt noch vom Staat eine Einspeisevergütung. Immerhin: Die ausgefallenen Zeiten werden nach §51a EEG hinten an den Förderzeitraum angehängt, tragen somit aber erstmal nicht zur Amortisation bei.
Wenn wir uns die Formel nochmal vor Augen führen mit Blick auf die absolute Auszahlung in Euro (statt der Betrachtung pro kWh), sehen wir auch, dass die Menge an eingespeisten kWh ein entscheidender Multiplikator ist.
Marktprämie in € = (Anzulegender Wert − Marktwert Solar) × Eingespeiste kWh
Die Vermeidung von Abregelung durch einen C&I-Speicher lohnt sich also doppelt. Selbst wenn wir 100 kWh nur von -2 ct/kWh (also praktisch 0 ct/kWh, da abgeregelt) auf einen Einspeisewert von 3 ct/kWh verschieben, steigern wir unsere Erlöse nicht lediglich um 3€. Wir erhalten nämlich auch für diese 100 kWh die Marktprämie. Bei einem Anzulegenden Wert von 10 ct/kWh und dem Jahresmarktwert Solar 2025 (4,508 ct/kWh) sind das weitere 5,49€. Aus den verschobenen 100 kWh werden so statt 3€ insgesamt 8,49€ Mehrerlös, fast das Dreifache.
Fazit
Die Marktprämie ist fix, der Markterlös nicht. Wer einfach einspeist, wenn die Sonne scheint, landet ggf. unter dem Anzulegenden Wert. Wer sein Einspeiseprofil mit Speicher und spotbasiertem Vertrag aktiv steuert, kann den Marktwert Solar überbieten und erhält zusätzlich die volle Marktprämie obendrauf.
Wie viel Overperformance an einem konkreten Standort drin ist, zeigt unsere Auslegungssoftware: Sie simuliert diverse Fahrweisen, Speichergrößen und Investmentkosten parallel, auf Basis des echten Lastgangs, jahresspezifischer Börsenpreise und des Solarproduktionsprofils. In wenigen Minuten die optimale Batterie finden, präsentieren und verkaufen.
Amortisation von Gewerbespeichern berechnen
Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.


