Solarspitzengesetz: Kostenloser Online-Rechner zur Auswirkung auf Ihre PV-Anlage

Lennart Wittstock

Updated on 21.05.2025

Hintergrund zum Solarspitzengesetz:


Der Deutsche Bundestag hat umfassende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, die seit dem 25. Februar 2025 in Kraft sind. Die neuen Regelungen gelten für alle neu in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen ab diesem Datum sowie – bei freiwilligem Wechsel – auch für Bestandsanlagen.


Das Gesetz beinhaltet neue Standards zu Messtechnik und Steuerbarkeit von PV-Anlagen von 2kWp bis 100kWP, die bisher in diesem Segment nicht galten und fordert auch die dauerhafte Drosslung von PV-Einspeise-Kapazität auf 60% der Spitzenleistung, wenn die Messtechnik und Steuerbarkeit nicht gegeben sind.


Das neue Gesetz besagt auch, dass zu Zeiten mit negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr gezahlt werden sollen. Dies ist der Fokus dieses Artikels und kostenlosen Online-Rechners. Im Jahr 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Strompreisen. Diese Zahl alleine hilft aber noch nicht um den Einfluss des Gesetzes zu bemessen. Um dies zu ermitteln muss genau geschaut werden zu wie vielen 15-Minuten Intervallen negative Strompreise und die Einspeisung einer Anlage sich überschneiden. Zudem sind werden die nicht vergüteten 15-Minuten-Intervalle auch an die reguläre Förderperiode angehängt, was den Einfluss nochmal schwieriger zu bewerten lässt.

Quelle: Statista


Wie funktioniert die Verlängerung?


Betreiber*innen von PV-Anlagen, die über ein intelligentes Messsystem verfügen, können die nicht vergüteten Zeiten nach dem regulären Förderzeitraum (20 Jahre) nachholen. Die Verlängerung der Förderung orientiert sich an einem standardisierten Modell: Jede Viertelstunde, in der innerhalb des Förderzeitraums keine Einspeisevergütung gezahlt wurde, wird auf einem virtuellen Konto gesammelt. Dieses Konto wächst tendenziell über die 20 Jahre hinweg an.


Nach dem regulären Ende der Förderung wird der Kontostand mit dem Faktor 0,5 multipliziert (also halbiert) um die Viertelstunden in "Volllastviertelstunden" umzurechnen. Die verbleibende Anzahl an Viertelstunden qualifiziert die Betreiber*innen für zusätzliche Monate mit Einspeisevergütung. Anhand der folgenden Liste wird das Konto dann schrittweise „abgebaut“ – für jeden weiteren Monat mit Vergütung wird ein bestimmter Betrag an Viertelstunden vom Konto abgezogen. Bereits eine offene Viertelstunde reicht aus, um sich für einen zusätzlichen Monat zu qualifizieren.


Benötigte Viertelstunden pro Monat:

Monat

Benötigte nicht-vergütete Volllastviertelstunden

Januar

87

Februar

189

März

340

April

442

Mai

490

Juni

508

Juli

498

August

453

September

371

Oktober

231

November

118

Dezember

73


Beispiel:

Über den 20-jährigen Förderzeitraum haben sich 800 Viertelstunden angesammelt, in denen zu negativen Strompreisen eingespeist wurde. Am Ende der 20 Jahre wird dieses „Konto“ mit dem Faktor 0,5 multipliziert – der Kontostand beträgt dann 400 Viertelstunden.

Für den Januar (87 Viertelstunden) und den Februar (189 Viertelstunden) wird weiterhin Einspeisevergütung gezahlt. Danach verbleiben 124 Viertelstunden auf dem Konto (400 – 87 – 189 = 124). Da noch ein Rest vorhanden ist, wird auch im März weiter komplett vergütet. Für den April reicht das Konto dann nicht mehr aus. Und: Einspeisungen zu negativen Strompreisen nach Ablauf der regulären Förderung werden nicht vergütet und auch nicht mehr dem Konto gutgeschrieben.



Wie funktioniert der Rechner?

Bild: Fiktive Beispielrechnung zu Stromflüssen im ersten Jahr.


Der Solarspitzen-Rechner versucht den Einfluss des Gesetzes so gut es geht in konkrete Zahlen für konkrete PV-Anlagen zu übersetzen. Das funktioniert folgendermaßen:

  • Stromerzeugungsprofil pro 15 Minuten + Stromverbrauch pro 15 Minuten = Einspeiseprofil

  • Einspeiseprofil pro 15 Minuten + Strompreise pro 15 Minuten = Strompreise pro Einspeisung

    -> Die Zeitpunkte der Einspeisung werden mit den Strompreisen von 2023 oder 2024 verglichen um zu ermitteln zu wie vielen 15-Minuten Intervallen Strom eingespeist wird, wenn der Preis negativ ist.

  • Die Modellierung wird für 20 Jahre wiederholt und je nach angesammelter nicht bezahlter Einspeisungen um die entsprechende Anzahl an Monaten verlängert.


Stärken und Schwächen des Rechners:

❌ Die Strompreise der Zukunft sind ungewiss. Es könnte in den kommenden Jahren zu mehr oder weniger Stunden mit negativen Strompreisen kommen. Dieser Rechner wiederholt die Preise von 2024 oder 2023 über den Zeitraum der Berechnung.

❌ Da die Strompreise stark von den Wetterbedingungen abhängen müssten eigentlich die Jahre der Preisdaten mit den Jahren der PV-Erzeugungsdaten matchen. Der Rechner nutzt jedoch das PV-Produktions-Profil mit dem Durchschnitt der Jahre von 2015 bis 2020 (die Jahre 2023 und 2024 sind über die PVGIS API nicht abrufbar). Somit unterschätzt der Rechner den Einfluss des Solarspitzengesetzes tendenziell eher, als dass er sie überschätzt.

✅ Der Rechner ist auf den 15-Minuten Intervall präzise und macht keine Annäherungen.

✅ Eigene Lastgänge können als CSV-Datei hochgeladen werden. Damit ist die höchste Präzision gewährleistet.

✅ Die Degradation der PV-Erzeugung wird nicht auf die Summe der Ergebnisse des ersten Jahres berechnet sondern es wird erst für jedes Jahr die degradierte Produktion modelliert und dann berechnet, wie viel überhaupt eingespeist wird. Die Einspeisung ist nämlich proportinal stärker von der degradation betroffen als der Eigenverbrauch.

✅ Das Solarspitzengesetz eliminiert nicht die Einspeisevergütung sondern verzögert sie sozusagen. Der Effekt hängt also auch davon ab, wie man Zukünftige Cashflows abzinst. Die Abzinsungsrate kann berücksichtigt werden.

Bild: Fiktive Beispielrechnung


Geplante Erweiterungen:

Geplant sind weitere Funktionen, die eine noch präzisere Bewertung ermöglichen:

🔋 Die Simulation des Effekts eines Batteriespeichers auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Solarspitzengesetzes.

🔄 Eine Analyse, ob ein freiwilliger Wechsel in das neue Modell vorteilhaft sein kann.

💸 Die Berechnung der Veränderung der Amortisationsdauer durch die neuen Regelungen.

📊 Zudem ist eine Auswertung mit realen Day-Ahead-Preisen aus dem ersten Halbjahr 2025 vorgesehen, um die Auswirkungen auf Basis aktueller Marktdaten besser einschätzen zu können.

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