EEG-Rechner für Photovoltaik: Einspeisevergütung seit 2000

Lennart Wittstock

EEG-Rechner für Photovoltaik: Einspeisevergütung seit 2000

Lennart Wittstock

Was kann der Rechner?

Seit 2000 haben sich die Regeln für Solaranlagen immer wieder geändert. Mit jeder Gesetzesfassung kamen neue Sätze, Pflichten und Sonderregeln dazu, manche wurden später wieder abgeschafft. Der Rechner bildet 152 Inbetriebnahme-Zeiträume von 2000 bis 2026 ab, mit zusammen 1.217 Vergütungssätzen für die Kombinationen aus Zeitraum, Anlagenart, Einspeiseart und Leistungsklasse. Dazu kommen 10 Zeiträume aus dem Regierungsentwurf zum EEG 2027.

Berücksichtigt sind diese Gesetzesfassungen:

  • EEG 2000, EEG 2004 und EEG 2009

  • EEG 2012 und PV-Novelle 2012 (ab April 2012)

  • EEG 2014 und EEG 2017

  • EEG 2021, auch in der Fassung der Sofortmaßnahmen ab 30.07.2022

  • EEG 2023 und EEG 2023 mit Solarspitzengesetz (ab 25.02.2025)

  • Regierungsentwurf EEG 2027 (BT-Drs. 21/7867, noch nicht beschlossen)

Und diese Regeln und Sonderfälle:

  • Feste Einspeisevergütung und, seit August 2014, anzulegender Wert für die Direktvermarktung

  • Dachanlagen und Freiflächenanlagen sowie Teil- und Volleinspeisung (seit 30.07.2022)

  • Mischsatz über die Leistungsbänder bei Dachanlagen

  • Direktvermarktungspflicht über 500 kW (August 2014 bis Ende 2015) und über 100 kW (seit 2016)

  • Ausschreibungspflicht für große Anlagen, inklusive der Ausnahme für Bürgerenergie bis 6 MW

  • Voraussetzungen für Freiflächenanlagen: Bebauungsplan, Freiflächenausschreibung und Naturschutzkriterien

  • Eigenverbrauchsvergütung und Marktintegrationsmodell (Vergütung für 90 % der Strommenge)

  • 70-%-Regel und ihr Wegfall

  • 60-%-Begrenzung bis zum Smart Meter nach dem Solarspitzengesetz

  • Regeln bei negativen Strompreisen: 6-Stunden-Regel, 4-Stunden-Regel, die stufenweise Regel des EEG 2023 und keine Vergütung bei negativen Preisen seit dem Solarspitzengesetz

  • Sonderfall Nichtwohngebäude im Außenbereich

  • Ausfallvergütung und unentgeltliche Abnahme

  • Ausgeförderte Anlagen nach 20 Jahren

  • Noch nicht wirksame Teile des Solarpakets I (Aufschlag ab 40 kW, Ausschreibungsgrenze 750 kW für Dachanlagen)

  • EEG 2027 (Entwurf): Übergangszahlung für 36 Monate, Marktprämie ab 25 kW, Rückzahlung ab 100 kW, 50-%-Begrenzung und Regeln bei negativen Preisen


So rechnet der Rechner

Ein Satz gilt immer für alle Anlagen, die in einem bestimmten Zeitraum in Betrieb gehen. Bis 2011 war das meist ein ganzes Jahr, von April 2012 bis Juli 2022 ein Monat, seit Februar 2024 ein halbes Jahr. Der Rechner fragt deshalb nur so genau, wie es für das Ergebnis nötig ist.

Die feste Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber direkt. Der anzulegende Wert ist die Rechengröße für die Marktprämie in der Direktvermarktung. Der Netzbetreiber zahlt die Differenz zum Marktwert Solar, den Marktwert erlöst der Direktvermarkter. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2023 zählt der Monatsmarktwert, ab 2023 der Jahresmarktwert. Seit August 2014 liegt die Einspeisevergütung für Solar rund 0,4 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert.

Für Dachanlagen gibt es Leistungsbänder. Jeder Leistungsanteil bekommt den Satz seines Bandes, der Satz der Anlage ist der leistungsgewichtete Durchschnitt. Eine 100-kWp-Anlage bekommt also für 10 kWp den Satz bis 10 kW, für 30 kWp den Satz bis 40 kW und für 60 kWp den Satz bis 100 kW.

Nicht abgedeckt sind Mieterstromzuschlag, Anlagen mit Zuschlag aus Ausschreibungen, besondere Solaranlagen (Agri-PV, schwimmende Anlagen, Parkplatz, Moor) sowie Ersatz und Erweiterung bestehender Anlagen. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechtsberatung und keine Abrechnung des Netzbetreibers.


Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Dachanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 gelten bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh für den Anteil bis 40 kWp und 5,44 ct/kWh für den Anteil bis 100 kWp. Eine 100-kWp-Anlage erhält damit im Mischsatz 6,03 ct/kWh.


Ab wann muss eine PV-Anlage in die Direktvermarktung?

Seit 2016 gilt die Pflicht für Anlagen über 100 kW. Für Inbetriebnahmen von August 2014 bis Ende 2015 lag die Grenze bei 500 kW. Anlagen mit Inbetriebnahme vor August 2014 dürfen unabhängig von der Größe in der festen Vergütung bleiben.


Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?

Seit dem 30.07.2022 gibt es für Anlagen, die ihren gesamten Strom einspeisen, einen höheren Satz. Die Volleinspeisung muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr gemeldet werden.


Was passiert nach 20 Jahren?

Ausgeförderte Anlagen bis 100 kW mit Inbetriebnahme vor 2021 können bis Ende 2032 weiter an den Netzbetreiber einspeisen. Sie erhalten dann den Jahresmarktwert Solar (höchstens 10 ct/kWh) abzüglich der Vermarktungskosten. Größere Anlagen müssen direkt vermarkten oder den Strom selbst verbrauchen.


Was ändert sich mit dem EEG 2027?

Laut Regierungsentwurf fällt die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen weg. Kleine Anlagen erhalten übergangsweise 36 Monate lang eine Zahlung vom Netzbetreiber, ab 25 kW gibt es die Marktprämie auf Basis des Jahresmarktwerts. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.


Quellen

Amortisation von Gewerbespeichern berechnen

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Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.

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Was kann der Rechner?

Seit 2000 haben sich die Regeln für Solaranlagen immer wieder geändert. Mit jeder Gesetzesfassung kamen neue Sätze, Pflichten und Sonderregeln dazu, manche wurden später wieder abgeschafft. Der Rechner bildet 152 Inbetriebnahme-Zeiträume von 2000 bis 2026 ab, mit zusammen 1.217 Vergütungssätzen für die Kombinationen aus Zeitraum, Anlagenart, Einspeiseart und Leistungsklasse. Dazu kommen 10 Zeiträume aus dem Regierungsentwurf zum EEG 2027.

Berücksichtigt sind diese Gesetzesfassungen:

  • EEG 2000, EEG 2004 und EEG 2009

  • EEG 2012 und PV-Novelle 2012 (ab April 2012)

  • EEG 2014 und EEG 2017

  • EEG 2021, auch in der Fassung der Sofortmaßnahmen ab 30.07.2022

  • EEG 2023 und EEG 2023 mit Solarspitzengesetz (ab 25.02.2025)

  • Regierungsentwurf EEG 2027 (BT-Drs. 21/7867, noch nicht beschlossen)

Und diese Regeln und Sonderfälle:

  • Feste Einspeisevergütung und, seit August 2014, anzulegender Wert für die Direktvermarktung

  • Dachanlagen und Freiflächenanlagen sowie Teil- und Volleinspeisung (seit 30.07.2022)

  • Mischsatz über die Leistungsbänder bei Dachanlagen

  • Direktvermarktungspflicht über 500 kW (August 2014 bis Ende 2015) und über 100 kW (seit 2016)

  • Ausschreibungspflicht für große Anlagen, inklusive der Ausnahme für Bürgerenergie bis 6 MW

  • Voraussetzungen für Freiflächenanlagen: Bebauungsplan, Freiflächenausschreibung und Naturschutzkriterien

  • Eigenverbrauchsvergütung und Marktintegrationsmodell (Vergütung für 90 % der Strommenge)

  • 70-%-Regel und ihr Wegfall

  • 60-%-Begrenzung bis zum Smart Meter nach dem Solarspitzengesetz

  • Regeln bei negativen Strompreisen: 6-Stunden-Regel, 4-Stunden-Regel, die stufenweise Regel des EEG 2023 und keine Vergütung bei negativen Preisen seit dem Solarspitzengesetz

  • Sonderfall Nichtwohngebäude im Außenbereich

  • Ausfallvergütung und unentgeltliche Abnahme

  • Ausgeförderte Anlagen nach 20 Jahren

  • Noch nicht wirksame Teile des Solarpakets I (Aufschlag ab 40 kW, Ausschreibungsgrenze 750 kW für Dachanlagen)

  • EEG 2027 (Entwurf): Übergangszahlung für 36 Monate, Marktprämie ab 25 kW, Rückzahlung ab 100 kW, 50-%-Begrenzung und Regeln bei negativen Preisen


So rechnet der Rechner

Ein Satz gilt immer für alle Anlagen, die in einem bestimmten Zeitraum in Betrieb gehen. Bis 2011 war das meist ein ganzes Jahr, von April 2012 bis Juli 2022 ein Monat, seit Februar 2024 ein halbes Jahr. Der Rechner fragt deshalb nur so genau, wie es für das Ergebnis nötig ist.

Die feste Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber direkt. Der anzulegende Wert ist die Rechengröße für die Marktprämie in der Direktvermarktung. Der Netzbetreiber zahlt die Differenz zum Marktwert Solar, den Marktwert erlöst der Direktvermarkter. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2023 zählt der Monatsmarktwert, ab 2023 der Jahresmarktwert. Seit August 2014 liegt die Einspeisevergütung für Solar rund 0,4 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert.

Für Dachanlagen gibt es Leistungsbänder. Jeder Leistungsanteil bekommt den Satz seines Bandes, der Satz der Anlage ist der leistungsgewichtete Durchschnitt. Eine 100-kWp-Anlage bekommt also für 10 kWp den Satz bis 10 kW, für 30 kWp den Satz bis 40 kW und für 60 kWp den Satz bis 100 kW.

Nicht abgedeckt sind Mieterstromzuschlag, Anlagen mit Zuschlag aus Ausschreibungen, besondere Solaranlagen (Agri-PV, schwimmende Anlagen, Parkplatz, Moor) sowie Ersatz und Erweiterung bestehender Anlagen. Die Ergebnisse ersetzen keine Rechtsberatung und keine Abrechnung des Netzbetreibers.


Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Dachanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 gelten bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh für den Anteil bis 40 kWp und 5,44 ct/kWh für den Anteil bis 100 kWp. Eine 100-kWp-Anlage erhält damit im Mischsatz 6,03 ct/kWh.


Ab wann muss eine PV-Anlage in die Direktvermarktung?

Seit 2016 gilt die Pflicht für Anlagen über 100 kW. Für Inbetriebnahmen von August 2014 bis Ende 2015 lag die Grenze bei 500 kW. Anlagen mit Inbetriebnahme vor August 2014 dürfen unabhängig von der Größe in der festen Vergütung bleiben.


Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?

Seit dem 30.07.2022 gibt es für Anlagen, die ihren gesamten Strom einspeisen, einen höheren Satz. Die Volleinspeisung muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr gemeldet werden.


Was passiert nach 20 Jahren?

Ausgeförderte Anlagen bis 100 kW mit Inbetriebnahme vor 2021 können bis Ende 2032 weiter an den Netzbetreiber einspeisen. Sie erhalten dann den Jahresmarktwert Solar (höchstens 10 ct/kWh) abzüglich der Vermarktungskosten. Größere Anlagen müssen direkt vermarkten oder den Strom selbst verbrauchen.


Was ändert sich mit dem EEG 2027?

Laut Regierungsentwurf fällt die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen weg. Kleine Anlagen erhalten übergangsweise 36 Monate lang eine Zahlung vom Netzbetreiber, ab 25 kW gibt es die Marktprämie auf Basis des Jahresmarktwerts. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.


Quellen

Amortisation von Gewerbespeichern berechnen

Als Solarinstallationsbetrieb Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung, dynamische Stromtarife uvm. simulieren. Zeige deinen Kunden in Minuten, wann sich ein Speicher rechnet.