Atypische Netznutzung mit Batteriespeicher: Funktionsweise, Berechnung und Wirtschaftlichkeit
Lennart Wittstock
Updated on 20.02.2026


Atypische Netznutzung mit Batteriespeicher: Funktionsweise, Berechnung und Wirtschaftlichkeit
Lennart Wittstock
Updated on 20.02.2026

Über die atypische Netznutzung erhalten Unternehmen reduzierte Netzentgelte, wenn sie ihre Lastspitzen in Zeiten verschieben, in denen das Stromnetz weniger belastet ist. In diesem Artikel geht es darum, wie atypische Netznutzung funktioniert, welche Rolle Batteriespeicher dabei spielen, wie man die Wirtschaftlichkeit berechnet und worauf bei der Beantragung zu achten ist.
Was ist atypische Netznutzung?
Die Grundlage bildet § 19 Abs. 2 StromNEV. Alle Netzbetreiber sind verpflichtet, sogenannte individuelle Netzentgelte anzubieten. Für Unternehmen, die sich qualifizieren, bedeutet das konkret: Ihnen werden nur noch die Bezugsspitzen aus den Hochlastzeiten in Rechnung gestellt. Die Leistungspreiskomponente der Netzentgelte kann dadurch um bis zu maximal 80 % gesenkt werden.
Im Normalfall berechnet der Netzbetreiber den Leistungspreis anhand der höchsten gemessenen Bezugsspitze des gesamten Jahres. Bei atypischer Netznutzung zählt nur noch die höchste Spitze, die in ein sogenanntes Hochlastzeitfenster fällt. Alle Lastspitzen außerhalb dieser Fenster werden für die Leistungspreisberechnung nicht berücksichtigt.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Strombezug in den Hochlastzeiten deutlich unter der normalen Jahreshöchstlast liegt. Diese „Erheblichkeitsschwelle" erklären wir in den folgenden Absätzen.
Je nachdem wie das Strombezugsprofil eines Standorts aussieht und welche Stunden der Netzbetreiber als Hochlastzeitfenster definiert hat, kann eine atypische Netznutzung mehr oder weniger einfach zu realisieren sein. Es lohnt sich in jedem Fall, das Potenzial einmal zu prüfen.

Hintergrund: Was sind Leistungspreise und warum sind sie relevant?
Als Gewerbe mit einem Stromverbrauch von über 100.000 kWh im Jahr und registrierender Lastgangmessung (RLM) setzt sich die Stromrechnung primär aus drei Komponenten zusammen:
Die Stromkosten, die an den Stromversorger gezahlt werden.
Die Netzentgelte, bestehend aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis.
Steuern und Umlagen.
Die atypische Netznutzung reduziert ausschließlich die Leistungspreiskomponente der Netzentgelte. Alle anderen Bestandteile der Stromrechnung bleiben unverändert. Leistungspreise machen für viele Unternehmen jedoch jährlich Zehntausende oder sogar Hunderttausende Euro aus. Sie sind daher ein wertvoller Hebel, um Energiekosten zu senken.
Hochlastzeitfenster: Was sie sind und wo man sie findet
Hochlastzeitfenster (HLZF) sind die Stunden im Jahr, in denen das jeweilige Netzgebiet besonders stark belastet ist. Der Verteilnetzbetreiber veröffentlicht diese Zeitfenster auf seiner Website, aufgeteilt nach Netzebene und Jahreszeit. Die Unterteilung des Jahres in vier Jahreszeiten mit jeweils drei Monaten ist bei allen Netzbetreibern identisch. Die konkreten Stunden innerhalb dieser Zeiträume können sich jedoch unterscheiden.

Wichtig: Die Hochlastzeitfenster können sich jährlich ändern. Wer die Wirtschaftlichkeit eines Speicherprojekts bewertet, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die heutigen HLZF dauerhaft gelten. Darauf gehen wir im Abschnitt zu Risiken noch genauer ein.

Wer qualifiziert sich? Die Erheblichkeitsschwelle erklärt
Um sich für die atypische Netznutzung zu qualifizieren, müssen bestimmte Schwellenwerte eingehalten werden. Im Kern geht es um die Differenz zwischen der höchsten Bezugsspitze im Niedriglast-Zeitfenster und der höchsten Bezugsspitze im Hochlastzeitfenster. Zwei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
Absolute Differenz: Die höchste Spitze zu Hochlastzeiten muss mindestens 100 kW niedriger sein als die höchste Spitze zu Niedriglastzeiten.
Prozentuale Differenz: Abhängig von der Netzanschlussebene muss zusätzlich eine prozentuale Schwelle überschritten werden.
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen an der Mittelspannung hat eine Niedriglastspitze von 600 kW. Die prozentuale Schwelle für Mittelspannung beträgt 20 %.
Die Hochlastspitze darf also höchstens bei 480 kW liegen (600 kW × 0,8). Die absolute Mindestdifferenz von 100 kW ist damit ebenfalls erfüllt. Liegt die tatsächliche Hochlastspitze z. B. bei 450 kW, qualifiziert sich das Unternehmen.

Erheblichkeitsschwelle berechnen
Wenn die Lastspitzen zu Hochlast- und Niedriglastzeiten bereits bekannt sind, lässt sich mit unserem Erheblichkeitsschwellen-Rechner direkt prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
Wie ein Batteriespeicher atypische Netznutzung ermöglicht
Grundsätzlich lassen sich Lastspitzen auch durch die Verschiebung von Prozessen oder die Steuerung flexibler Lasten wie Kühlung, Heizung oder Ladepunkte für E-Fahrzeuge aus den Hochlastzeitfenstern verlagern. Häufig kommen zusätzlich Batteriespeicher zum Einsatz, weil sie nicht in die betrieblichen Abläufe eingreifen und die Lastverschiebung zuverlässig absichern.
Das Prinzip ist dasselbe wie bei der Lastspitzenkappung: Die Batterie lädt sich auf, wenn der Strombezug niedrig ist, und entlädt sich gezielt, wenn eine Lastspitze entstehen würde. Die Entladung reduziert den Netzbezug und sorgt dafür, dass die gemessene Spitze unter der Erheblichkeitsschwelle bleibt.
Der Unterschied: Der Speicher muss die Lastspitzen nicht ganzjährig kappen, sondern nur innerhalb der Hochlastzeitfenster. Außerhalb der Hochlastzeitfenster dürfen die Spitzen beliebig hoch sein. Das kann den Speicherbedarf deutlich reduzieren, weil die relevanten Stunden nur einen Bruchteil des Jahres ausmachen.
Auslegung und Berechnung: Warum Faustregeln nicht ausreichen
Wie groß der Speicher für die atypische Netznutzung dimensioniert werden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind das individuelle Lastprofil, die konkreten Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers und die Frage, wie oft und wie lange Lastspitzen innerhalb der Hochlastzeitfenster auftreten.
In der Praxis führt kein Weg an einer Simulation vorbei. Dabei wird der Lastgang im 15-Minuten-Raster durchlaufen. Für jedes Intervall innerhalb der Hochlastzeitfenster wird geprüft, ob der Bezug am Netzanschlusspunkt die Erheblichkeitsschwelle überschreiten würde. Ist das der Fall, wird eine Entladung angesetzt, um den Bezug zu begrenzen. Liegt der Bezug unter dem Zielniveau, kann der Speicher wieder laden, allerdings nur so weit, dass der Ladevorgang selbst keine neue Spitze erzeugt.
Die Simulation muss zusätzlich berücksichtigen, dass der Speicher in den HLZF ausreichend geladen sein muss. Wenn ein Hochlastzeitfenster beispielsweise morgens um 8 Uhr beginnt, muss der Speicher vorher genug Ladezustand aufgebaut haben, um die erwarteten Spitzen abzufangen. Die zeitliche Abfolge von Laden und Entladen über den gesamten Jahresverlauf bestimmt, welche Batteriekapazität und Leistung tatsächlich benötigt werden.
Wer das systematisch bewerten will, kann dafür Green Energy Tools nutzen. In einer Simulation über verschiedene Speicherkonfigurationen lässt sich das passende Kappungsniveau identifizieren und anhand der zugehörigen Kosten die Amortisation berechnen.
Wirtschaftlichkeit: Wann sich ein Speicher für atypische Netznutzung lohnt
Die Ersparnisse
Die Einsparung ergibt sich aus der Differenz zwischen der bisherigen Leistungspreiskomponente und der reduzierten. Vereinfacht: Die Differenz zwischen der höchsten Lastspitze im gesamten Jahr und der höchsten Lastspitze innerhalb der Hochlastzeitfenster, multipliziert mit dem Leistungspreis.
Wie hoch die Einsparung ausfällt, hängt daher stark vom Leistungspreis ab. Dieser variiert je nach Netzbetreiber, Netzebene und Jahresbenutzungsdauer erheblich. Standorte mit hohen Leistungspreisen haben einen entsprechend größeren Hebel.
Die Kosten
Auf der Kostenseite stehen die Investition in den Batteriespeicher, die Installation und der laufende Betrieb. Der notwendige Speicherbedarf hängt vom Lastprofil und den Hochlastzeitfenstern ab. Ähnlich wie bei der Lastspitzenkappung gilt: Je tiefer die Lastspitze in den HLZF gedrückt werden soll, desto überproportional mehr Speicherkapazität wird benötigt.
Multi-Use: Der wirtschaftliche Vorteil des Speichers bei atypischer Netznutzung
Ein Batteriespeicher, der für die atypische Netznutzung eingesetzt wird, muss nur innerhalb der Hochlastzeitfenster aktiv Lastspitzen kappen. Außerhalb der HLZF steht die Kapazität für weitere Anwendungsfälle zur Verfügung. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der klassischen Lastspitzenkappung, bei der der Speicher ganzjährig bereit sein muss, um Lastspitzen entgegenzuwirken.
Typische zusätzliche Erlösquellen:
Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Erzeugung
Optimierung bei dynamischen Stromtarifen (Börsenpreisoptimierung)
Durch Multi-Use muss sich der Speicher nicht allein über die atypische Netznutzung amortisieren. Das verbessert die Wirtschaftlichkeitsrechnung deutlich.
Green Energy Tools ermöglicht es, verschiedene Anwendungsfälle in einer kombinierten Simulation zu berechnen und so den wirtschaftlich optimalen Betriebsmodus für den Speicher zu finden.
Beantragung: Fristen, Ablauf und notwendige Unterlagen
Anders als bei der Lastspitzenkappung, die automatisch wirkt, muss die atypische Netznutzung beim Netzbetreiber beantragt werden. Hier als Beispiel das Antragsformular der NetzeBW.
Fristen
Der Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres beim Netzbetreiber eingereicht werden. Wer also ab dem 1. Januar 2027 von reduzierten Netzentgelten profitieren möchte, muss den Antrag bis spätestens 30. September 2026 stellen.
Bagatellgrenze
Der Antrag lohnt sich nur, wenn die jährliche Einsparung die Bagatellgrenze von 500 € übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle wird kein individuelles Netzentgelt gewährt.
Nachweis
Nach Ablauf des Abrechnungsjahres muss bis zum 30. Juni des Folgejahres ein Nachweis erbracht werden, dass die atypische Netznutzung tatsächlich eingehalten wurde. Das heißt: Es reicht nicht, den Antrag zu stellen. Die Lastverschiebung aus den HLZF muss auch tatsächlich umgesetzt und dokumentiert werden.
Notwendige Unterlagen
Lastgang des Vorjahres (Viertelstundenwerte)
Angabe der Netzanschlussebene
Hochlastzeitfenster des zuständigen Netzbetreibers
Nachweis der geplanten Maßnahmen zur Lastverschiebung (z. B. Speicherkonzept)
Risiken und worauf man achten sollte
Hochlastzeitfenster können sich ändern
Die HLZF werden vom Netzbetreiber jährlich neu festgelegt. Ein Speicher, der für die heutigen Zeitfenster optimal dimensioniert ist, kann bei veränderten HLZF im nächsten Jahr möglicherweise nicht mehr ausreichen oder überdimensioniert sein. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Einsparung über die gesamte Lebensdauer des Speichers konstant bleibt. Im Bestfall sollte der Speicher auch ohne die Atypische Netznutzung wirtschaftlich einsetzbar sein.
Politische Unsicherheit
Die Regelung zur atypischen Netznutzung wird politisch diskutiert. Es gibt Überlegungen, sie anzupassen oder abzuschaffen. Die Investitionsentscheidung für einen Batteriespeicher sollte deshalb nie allein auf den Erlösen aus der atypischen Netznutzung basieren. Multi-Use ist hier nicht nur ein wirtschaftlicher Vorteil, sondern auch eine Absicherung: Sollte die Regelung wegfallen, kann der Speicher weiterhin für andere Anwendungsfälle genutzt werden.
Jahresbenutzungsdauer beachten
Die Jahresbenutzungsdauer wird weiterhin als Jahresarbeit geteilt durch die in Anspruch genommene Jahreshöchstleistung berechnet. Bei atypischer Netznutzung ändert sich nicht die technische Jahreshöchstleistung, sondern die Abrechnung der Leistungspreiskomponente. Wenn durch die Verschiebung aus den Hochlastzeitfenstern außerhalb dieser Fenster höhere Lastspitzen entstehen, kann sich die Jahresbenutzungsdauer rechnerisch verändern. Das passiert nicht wegen einer anderen Berechnungsmethode, sondern weil sich die zugrunde liegende Jahreshöchstleistung verändert.
Höhere Lastspitzen senken die Jahresbenutzungsdauer bei gleichbleibender Jahresarbeit. Das kann potenziell dazu führen, dass ein Betrieb von über 2.500 Stunden auf unter 2.500 Stunden fällt und damit in ein anderes Preisblatt rutscht. Dieser Effekt sollte in der Berechnung unbedingt berücksichtigt werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Lastspitzenkappung und atypischer Netznutzung?
Beide Ansätze reduzieren die Leistungspreiskomponente der Netzentgelte, und beide nutzen denselben Mechanismus: Ein Batteriespeicher entlädt sich gezielt, um die gemessene Bezugsspitze am Netzanschlusspunkt zu senken. Wirtschaftlich interessant werden beide in der Regel erst bei hohen Leistungspreisen und einer Jahresbenutzungsdauer von über 2.500 Stunden, weil der Hebel pro gekappter kW sonst zu gering ist.
Der Unterschied liegt darin, wann und wie die Einsparung entsteht. Bei der klassischen Lastspitzenkappung zählt die höchste Viertelstunde des gesamten Jahres — der Speicher muss also ganzjährig bereitstehen. Bei der atypischen Netznutzung zählt nur die höchste Viertelstunde innerhalb der Hochlastzeitfenster. Der Speicher muss die Lastspitzen daher nur in diesen Zeiträumen kappen. Außerhalb der HLZF dürfen die Spitzen beliebig hoch sein.
Ein weiterer Unterschied: Lastspitzenkappung wirkt automatisch über die RLM-Messung, atypische Netznutzung muss beim Netzbetreiber beantragt werden.
Welche Daten werden für die Berechnung benötigt?
Um das Potenzial für atypische Netznutzung mit Batteriespeicher zu berechnen, werden folgende Daten benötigt:
Der Lastgang eines kompletten Jahres (Viertelstundenwerte). Diesen kann man beim Netzbetreiber oder Stromanbieter anfordern.
Die Netzanschlussebene (z. B. Mittelspannung, Umspannung Mittel-/Niederspannung).
Die Hochlastzeitfenster des zuständigen Netzbetreibers.
Das aktuelle Preisblatt des Netzbetreibers mit dem relevanten Leistungspreis.
Falls eine PV-Anlage vorhanden ist: den PV-Erzeugungslastgang oder zumindest die Anlagengröße und Ausrichtung.
Mit diesen Daten lässt sich in einer Simulation ermitteln, welche Speichergröße benötigt wird, ob die Erheblichkeitsschwelle erreicht wird und wie sich die Wirtschaftlichkeit über verschiedene Konfigurationen verändert.
Muss atypische Netznutzung beantragt werden?
Ja. Anders als die Lastspitzenkappung, die automatisch über die RLM-Messung wirkt, muss die atypische Netznutzung beim Netzbetreiber beantragt werden. Die Frist ist der 30. September des Vorjahres.
Was passiert, wenn die Erheblichkeitsschwelle in einem Jahr nicht eingehalten wird?
Dann entfällt der Anspruch auf das individuelle Netzentgelt für dieses Jahr. Die Leistungspreiskomponente wird dann wieder auf Basis der regulären Jahreshöchstlast abgerechnet. Genau deshalb ist es wichtig, den Speicher so zu dimensionieren, dass die Schwelle zuverlässig eingehalten wird.
Darf der Speicher aus dem Netz laden?
Ja. Ein Speicher darf für die atypische Netznutzung aus dem Netz laden, und in der Praxis ist das oft notwendig, um zuverlässig auf Lastspitzen reagieren zu können.
Funktioniert atypische Netznutzung auch ohne Batteriespeicher?
Grundsätzlich ja, wenn die Lastspitzen durch steuerbare Verbraucher verursacht werden und zeitlich verschoben werden können. Ein Batteriespeicher bietet jedoch den Vorteil, dass er die Lastverschiebung ohne Eingriff in die Betriebsabläufe ermöglicht und als zusätzliche Absicherung dient.
Nächste Schritte
Sie möchten für einen Kunden prüfen, ob sich atypische Netznutzung mit Batteriespeicher lohnt? Mit Green Energy Tools können Sie den Lastgang hochladen, die HLZF berücksichtigen und in einer Simulation verschiedene Speicherkonfigurationen durchrechnen. So lässt sich das wirtschaftliche Optimum schnell und belastbar ermitteln.
Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: [email protected]
Über die atypische Netznutzung erhalten Unternehmen reduzierte Netzentgelte, wenn sie ihre Lastspitzen in Zeiten verschieben, in denen das Stromnetz weniger belastet ist. In diesem Artikel geht es darum, wie atypische Netznutzung funktioniert, welche Rolle Batteriespeicher dabei spielen, wie man die Wirtschaftlichkeit berechnet und worauf bei der Beantragung zu achten ist.
Was ist atypische Netznutzung?
Die Grundlage bildet § 19 Abs. 2 StromNEV. Alle Netzbetreiber sind verpflichtet, sogenannte individuelle Netzentgelte anzubieten. Für Unternehmen, die sich qualifizieren, bedeutet das konkret: Ihnen werden nur noch die Bezugsspitzen aus den Hochlastzeiten in Rechnung gestellt. Die Leistungspreiskomponente der Netzentgelte kann dadurch um bis zu maximal 80 % gesenkt werden.
Im Normalfall berechnet der Netzbetreiber den Leistungspreis anhand der höchsten gemessenen Bezugsspitze des gesamten Jahres. Bei atypischer Netznutzung zählt nur noch die höchste Spitze, die in ein sogenanntes Hochlastzeitfenster fällt. Alle Lastspitzen außerhalb dieser Fenster werden für die Leistungspreisberechnung nicht berücksichtigt.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Strombezug in den Hochlastzeiten deutlich unter der normalen Jahreshöchstlast liegt. Diese „Erheblichkeitsschwelle" erklären wir in den folgenden Absätzen.
Je nachdem wie das Strombezugsprofil eines Standorts aussieht und welche Stunden der Netzbetreiber als Hochlastzeitfenster definiert hat, kann eine atypische Netznutzung mehr oder weniger einfach zu realisieren sein. Es lohnt sich in jedem Fall, das Potenzial einmal zu prüfen.

Hintergrund: Was sind Leistungspreise und warum sind sie relevant?
Als Gewerbe mit einem Stromverbrauch von über 100.000 kWh im Jahr und registrierender Lastgangmessung (RLM) setzt sich die Stromrechnung primär aus drei Komponenten zusammen:
Die Stromkosten, die an den Stromversorger gezahlt werden.
Die Netzentgelte, bestehend aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis.
Steuern und Umlagen.
Die atypische Netznutzung reduziert ausschließlich die Leistungspreiskomponente der Netzentgelte. Alle anderen Bestandteile der Stromrechnung bleiben unverändert. Leistungspreise machen für viele Unternehmen jedoch jährlich Zehntausende oder sogar Hunderttausende Euro aus. Sie sind daher ein wertvoller Hebel, um Energiekosten zu senken.
Hochlastzeitfenster: Was sie sind und wo man sie findet
Hochlastzeitfenster (HLZF) sind die Stunden im Jahr, in denen das jeweilige Netzgebiet besonders stark belastet ist. Der Verteilnetzbetreiber veröffentlicht diese Zeitfenster auf seiner Website, aufgeteilt nach Netzebene und Jahreszeit. Die Unterteilung des Jahres in vier Jahreszeiten mit jeweils drei Monaten ist bei allen Netzbetreibern identisch. Die konkreten Stunden innerhalb dieser Zeiträume können sich jedoch unterscheiden.

Wichtig: Die Hochlastzeitfenster können sich jährlich ändern. Wer die Wirtschaftlichkeit eines Speicherprojekts bewertet, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die heutigen HLZF dauerhaft gelten. Darauf gehen wir im Abschnitt zu Risiken noch genauer ein.

Wer qualifiziert sich? Die Erheblichkeitsschwelle erklärt
Um sich für die atypische Netznutzung zu qualifizieren, müssen bestimmte Schwellenwerte eingehalten werden. Im Kern geht es um die Differenz zwischen der höchsten Bezugsspitze im Niedriglast-Zeitfenster und der höchsten Bezugsspitze im Hochlastzeitfenster. Zwei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
Absolute Differenz: Die höchste Spitze zu Hochlastzeiten muss mindestens 100 kW niedriger sein als die höchste Spitze zu Niedriglastzeiten.
Prozentuale Differenz: Abhängig von der Netzanschlussebene muss zusätzlich eine prozentuale Schwelle überschritten werden.
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen an der Mittelspannung hat eine Niedriglastspitze von 600 kW. Die prozentuale Schwelle für Mittelspannung beträgt 20 %.
Die Hochlastspitze darf also höchstens bei 480 kW liegen (600 kW × 0,8). Die absolute Mindestdifferenz von 100 kW ist damit ebenfalls erfüllt. Liegt die tatsächliche Hochlastspitze z. B. bei 450 kW, qualifiziert sich das Unternehmen.

Erheblichkeitsschwelle berechnen
Wenn die Lastspitzen zu Hochlast- und Niedriglastzeiten bereits bekannt sind, lässt sich mit unserem Erheblichkeitsschwellen-Rechner direkt prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
Wie ein Batteriespeicher atypische Netznutzung ermöglicht
Grundsätzlich lassen sich Lastspitzen auch durch die Verschiebung von Prozessen oder die Steuerung flexibler Lasten wie Kühlung, Heizung oder Ladepunkte für E-Fahrzeuge aus den Hochlastzeitfenstern verlagern. Häufig kommen zusätzlich Batteriespeicher zum Einsatz, weil sie nicht in die betrieblichen Abläufe eingreifen und die Lastverschiebung zuverlässig absichern.
Das Prinzip ist dasselbe wie bei der Lastspitzenkappung: Die Batterie lädt sich auf, wenn der Strombezug niedrig ist, und entlädt sich gezielt, wenn eine Lastspitze entstehen würde. Die Entladung reduziert den Netzbezug und sorgt dafür, dass die gemessene Spitze unter der Erheblichkeitsschwelle bleibt.
Der Unterschied: Der Speicher muss die Lastspitzen nicht ganzjährig kappen, sondern nur innerhalb der Hochlastzeitfenster. Außerhalb der Hochlastzeitfenster dürfen die Spitzen beliebig hoch sein. Das kann den Speicherbedarf deutlich reduzieren, weil die relevanten Stunden nur einen Bruchteil des Jahres ausmachen.
Auslegung und Berechnung: Warum Faustregeln nicht ausreichen
Wie groß der Speicher für die atypische Netznutzung dimensioniert werden muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind das individuelle Lastprofil, die konkreten Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers und die Frage, wie oft und wie lange Lastspitzen innerhalb der Hochlastzeitfenster auftreten.
In der Praxis führt kein Weg an einer Simulation vorbei. Dabei wird der Lastgang im 15-Minuten-Raster durchlaufen. Für jedes Intervall innerhalb der Hochlastzeitfenster wird geprüft, ob der Bezug am Netzanschlusspunkt die Erheblichkeitsschwelle überschreiten würde. Ist das der Fall, wird eine Entladung angesetzt, um den Bezug zu begrenzen. Liegt der Bezug unter dem Zielniveau, kann der Speicher wieder laden, allerdings nur so weit, dass der Ladevorgang selbst keine neue Spitze erzeugt.
Die Simulation muss zusätzlich berücksichtigen, dass der Speicher in den HLZF ausreichend geladen sein muss. Wenn ein Hochlastzeitfenster beispielsweise morgens um 8 Uhr beginnt, muss der Speicher vorher genug Ladezustand aufgebaut haben, um die erwarteten Spitzen abzufangen. Die zeitliche Abfolge von Laden und Entladen über den gesamten Jahresverlauf bestimmt, welche Batteriekapazität und Leistung tatsächlich benötigt werden.
Wer das systematisch bewerten will, kann dafür Green Energy Tools nutzen. In einer Simulation über verschiedene Speicherkonfigurationen lässt sich das passende Kappungsniveau identifizieren und anhand der zugehörigen Kosten die Amortisation berechnen.
Wirtschaftlichkeit: Wann sich ein Speicher für atypische Netznutzung lohnt
Die Ersparnisse
Die Einsparung ergibt sich aus der Differenz zwischen der bisherigen Leistungspreiskomponente und der reduzierten. Vereinfacht: Die Differenz zwischen der höchsten Lastspitze im gesamten Jahr und der höchsten Lastspitze innerhalb der Hochlastzeitfenster, multipliziert mit dem Leistungspreis.
Wie hoch die Einsparung ausfällt, hängt daher stark vom Leistungspreis ab. Dieser variiert je nach Netzbetreiber, Netzebene und Jahresbenutzungsdauer erheblich. Standorte mit hohen Leistungspreisen haben einen entsprechend größeren Hebel.
Die Kosten
Auf der Kostenseite stehen die Investition in den Batteriespeicher, die Installation und der laufende Betrieb. Der notwendige Speicherbedarf hängt vom Lastprofil und den Hochlastzeitfenstern ab. Ähnlich wie bei der Lastspitzenkappung gilt: Je tiefer die Lastspitze in den HLZF gedrückt werden soll, desto überproportional mehr Speicherkapazität wird benötigt.
Multi-Use: Der wirtschaftliche Vorteil des Speichers bei atypischer Netznutzung
Ein Batteriespeicher, der für die atypische Netznutzung eingesetzt wird, muss nur innerhalb der Hochlastzeitfenster aktiv Lastspitzen kappen. Außerhalb der HLZF steht die Kapazität für weitere Anwendungsfälle zur Verfügung. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der klassischen Lastspitzenkappung, bei der der Speicher ganzjährig bereit sein muss, um Lastspitzen entgegenzuwirken.
Typische zusätzliche Erlösquellen:
Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Erzeugung
Optimierung bei dynamischen Stromtarifen (Börsenpreisoptimierung)
Durch Multi-Use muss sich der Speicher nicht allein über die atypische Netznutzung amortisieren. Das verbessert die Wirtschaftlichkeitsrechnung deutlich.
Green Energy Tools ermöglicht es, verschiedene Anwendungsfälle in einer kombinierten Simulation zu berechnen und so den wirtschaftlich optimalen Betriebsmodus für den Speicher zu finden.
Beantragung: Fristen, Ablauf und notwendige Unterlagen
Anders als bei der Lastspitzenkappung, die automatisch wirkt, muss die atypische Netznutzung beim Netzbetreiber beantragt werden. Hier als Beispiel das Antragsformular der NetzeBW.
Fristen
Der Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres beim Netzbetreiber eingereicht werden. Wer also ab dem 1. Januar 2027 von reduzierten Netzentgelten profitieren möchte, muss den Antrag bis spätestens 30. September 2026 stellen.
Bagatellgrenze
Der Antrag lohnt sich nur, wenn die jährliche Einsparung die Bagatellgrenze von 500 € übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle wird kein individuelles Netzentgelt gewährt.
Nachweis
Nach Ablauf des Abrechnungsjahres muss bis zum 30. Juni des Folgejahres ein Nachweis erbracht werden, dass die atypische Netznutzung tatsächlich eingehalten wurde. Das heißt: Es reicht nicht, den Antrag zu stellen. Die Lastverschiebung aus den HLZF muss auch tatsächlich umgesetzt und dokumentiert werden.
Notwendige Unterlagen
Lastgang des Vorjahres (Viertelstundenwerte)
Angabe der Netzanschlussebene
Hochlastzeitfenster des zuständigen Netzbetreibers
Nachweis der geplanten Maßnahmen zur Lastverschiebung (z. B. Speicherkonzept)
Risiken und worauf man achten sollte
Hochlastzeitfenster können sich ändern
Die HLZF werden vom Netzbetreiber jährlich neu festgelegt. Ein Speicher, der für die heutigen Zeitfenster optimal dimensioniert ist, kann bei veränderten HLZF im nächsten Jahr möglicherweise nicht mehr ausreichen oder überdimensioniert sein. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Einsparung über die gesamte Lebensdauer des Speichers konstant bleibt. Im Bestfall sollte der Speicher auch ohne die Atypische Netznutzung wirtschaftlich einsetzbar sein.
Politische Unsicherheit
Die Regelung zur atypischen Netznutzung wird politisch diskutiert. Es gibt Überlegungen, sie anzupassen oder abzuschaffen. Die Investitionsentscheidung für einen Batteriespeicher sollte deshalb nie allein auf den Erlösen aus der atypischen Netznutzung basieren. Multi-Use ist hier nicht nur ein wirtschaftlicher Vorteil, sondern auch eine Absicherung: Sollte die Regelung wegfallen, kann der Speicher weiterhin für andere Anwendungsfälle genutzt werden.
Jahresbenutzungsdauer beachten
Die Jahresbenutzungsdauer wird weiterhin als Jahresarbeit geteilt durch die in Anspruch genommene Jahreshöchstleistung berechnet. Bei atypischer Netznutzung ändert sich nicht die technische Jahreshöchstleistung, sondern die Abrechnung der Leistungspreiskomponente. Wenn durch die Verschiebung aus den Hochlastzeitfenstern außerhalb dieser Fenster höhere Lastspitzen entstehen, kann sich die Jahresbenutzungsdauer rechnerisch verändern. Das passiert nicht wegen einer anderen Berechnungsmethode, sondern weil sich die zugrunde liegende Jahreshöchstleistung verändert.
Höhere Lastspitzen senken die Jahresbenutzungsdauer bei gleichbleibender Jahresarbeit. Das kann potenziell dazu führen, dass ein Betrieb von über 2.500 Stunden auf unter 2.500 Stunden fällt und damit in ein anderes Preisblatt rutscht. Dieser Effekt sollte in der Berechnung unbedingt berücksichtigt werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Lastspitzenkappung und atypischer Netznutzung?
Beide Ansätze reduzieren die Leistungspreiskomponente der Netzentgelte, und beide nutzen denselben Mechanismus: Ein Batteriespeicher entlädt sich gezielt, um die gemessene Bezugsspitze am Netzanschlusspunkt zu senken. Wirtschaftlich interessant werden beide in der Regel erst bei hohen Leistungspreisen und einer Jahresbenutzungsdauer von über 2.500 Stunden, weil der Hebel pro gekappter kW sonst zu gering ist.
Der Unterschied liegt darin, wann und wie die Einsparung entsteht. Bei der klassischen Lastspitzenkappung zählt die höchste Viertelstunde des gesamten Jahres — der Speicher muss also ganzjährig bereitstehen. Bei der atypischen Netznutzung zählt nur die höchste Viertelstunde innerhalb der Hochlastzeitfenster. Der Speicher muss die Lastspitzen daher nur in diesen Zeiträumen kappen. Außerhalb der HLZF dürfen die Spitzen beliebig hoch sein.
Ein weiterer Unterschied: Lastspitzenkappung wirkt automatisch über die RLM-Messung, atypische Netznutzung muss beim Netzbetreiber beantragt werden.
Welche Daten werden für die Berechnung benötigt?
Um das Potenzial für atypische Netznutzung mit Batteriespeicher zu berechnen, werden folgende Daten benötigt:
Der Lastgang eines kompletten Jahres (Viertelstundenwerte). Diesen kann man beim Netzbetreiber oder Stromanbieter anfordern.
Die Netzanschlussebene (z. B. Mittelspannung, Umspannung Mittel-/Niederspannung).
Die Hochlastzeitfenster des zuständigen Netzbetreibers.
Das aktuelle Preisblatt des Netzbetreibers mit dem relevanten Leistungspreis.
Falls eine PV-Anlage vorhanden ist: den PV-Erzeugungslastgang oder zumindest die Anlagengröße und Ausrichtung.
Mit diesen Daten lässt sich in einer Simulation ermitteln, welche Speichergröße benötigt wird, ob die Erheblichkeitsschwelle erreicht wird und wie sich die Wirtschaftlichkeit über verschiedene Konfigurationen verändert.
Muss atypische Netznutzung beantragt werden?
Ja. Anders als die Lastspitzenkappung, die automatisch über die RLM-Messung wirkt, muss die atypische Netznutzung beim Netzbetreiber beantragt werden. Die Frist ist der 30. September des Vorjahres.
Was passiert, wenn die Erheblichkeitsschwelle in einem Jahr nicht eingehalten wird?
Dann entfällt der Anspruch auf das individuelle Netzentgelt für dieses Jahr. Die Leistungspreiskomponente wird dann wieder auf Basis der regulären Jahreshöchstlast abgerechnet. Genau deshalb ist es wichtig, den Speicher so zu dimensionieren, dass die Schwelle zuverlässig eingehalten wird.
Darf der Speicher aus dem Netz laden?
Ja. Ein Speicher darf für die atypische Netznutzung aus dem Netz laden, und in der Praxis ist das oft notwendig, um zuverlässig auf Lastspitzen reagieren zu können.
Funktioniert atypische Netznutzung auch ohne Batteriespeicher?
Grundsätzlich ja, wenn die Lastspitzen durch steuerbare Verbraucher verursacht werden und zeitlich verschoben werden können. Ein Batteriespeicher bietet jedoch den Vorteil, dass er die Lastverschiebung ohne Eingriff in die Betriebsabläufe ermöglicht und als zusätzliche Absicherung dient.
Nächste Schritte
Sie möchten für einen Kunden prüfen, ob sich atypische Netznutzung mit Batteriespeicher lohnt? Mit Green Energy Tools können Sie den Lastgang hochladen, die HLZF berücksichtigen und in einer Simulation verschiedene Speicherkonfigurationen durchrechnen. So lässt sich das wirtschaftliche Optimum schnell und belastbar ermitteln.
Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: [email protected]


