Die 2.500-Stunden-Regel erklärt: Netzentgelte, Preisblätter und der Einfluss von PV und Speichern
Lennart Wittstock

Die 2.500-Stunden-Regel erklärt: Netzentgelte, Preisblätter und der Einfluss von PV und Speichern
Lennart Wittstock

Wie setzen sich die Netzentgelte zusammen:
Die Netzentgelte sind neben den Stromkosten, Steuern und Umlagen ein relevanter Teil der Stromrechnung eines jeden Betriebes. Die Netzentgelte setzen sich vor allem aus dem Leistungspreis und dem Arbeitspreis zusammen.
Der Arbeitspreis ist von der Menge des bezogenen Stroms abhängig und die Kosten dafür werden daher in der Einheit €/kWh angegeben.
Der Leistungspreis ist von der Jährlichen Jahresspitze abhängig. Also dem höchsten Bezug der in einem 15-Minuten Zeitfenster im Jahr stattgefunden hat. Daher wird dieser in der Einheit €/kW angegeben.

Wie ermittle ich meine Jahresbenutzungsdauer?
Neben der Spannungsebene der Entnahmestellen bestimmt die Jahresbenutzungsdauer, oft auch als Benutzungsstunden bezeichnet, in welchem Preisblatt man sich befindet. Dieser Mechanismus wird in der Branche häufig als die 2.500-Stunden-Regel bezeichnet. Sie definiert den Schwellenwert, ab dem sich Arbeits- und Leistungspreise in den Preisblättern grundlegend ändern. Also ob die Werte in der Tabelle mit über oder unter 2500h/a für einen gelten. Die Jahresbenutzungsdauer gleicht dem Konzept der Volllaststunden oder Benutzungsstunden und wird wie folgt ermittelt:
In anderen Worten: Wenn mein Betrieb viel Strom bezieht jedoch keine hohen Lastspitzen hat werde ich im Preisblatt für über 2500h abgerechnet.
Habe ich den selben Verbrauch aber extrem hohe Lastspitzen, dann werde ich über das Preisblatt für unter 2500h abgerechnet.
Häufige Missverständnisse:
Wie unter Betrachtung der oben gezeigten Formel klar wird, geht es bei der Jahresbenutzungsdauer um die Relation zwischen Strommenge und Bezugsspitze. Es geht hierbei nicht darum, dass in den ersten Stunden des Jahres etwas anderes gilt als in den späteren Stunden des Jahres.
Auch wenn die Preisblätter umgangssprachlich manchmal als "großes Preisblatt" und "kleines Preisblatt" bezeichnet werden bedeutet das nicht, dass die Kosten dementsprechend klein oder groß sind. Für viele Unternehmen ist das große Preisblatt tatsächlich günstiger.
Der Begriff '2.500-Stunden-Regel' klingt nach einer festen Vorschrift. Tatsächlich handelt es sich aber um die branchenübliche Bezeichnung für die Unterscheidung der Preisblätter anhand der Jahresbenutzungsdauer. Es ist keine gesetzliche Regel im engeren Sinne, sondern eine Strukturierung der Netzentgelte durch die Netzbetreiber.
Merkmale von Preisblättern:
Das oben abgebildete Preisblatt ist nur ein Beispiel. Je nach Netzbetreiber fallen die Kosten für Arbeitspreis und Leistungspreis anders aus. Eines haben sie jedoch alle gleich. Es gibt eine gewisse Balance zwischen Leistungspreis und Arbeitspreis zwischen den Preisblättern.
Im Preisblatt unter 2500h sind die Arbeitspreise höher und die Leistungspreise niedriger.
Im Preisblatt über 2500h sind die Arbeitspreise niedriger und die Leistungspreise höher.
Beim Wechsel des Preisblattes wird also der eine Teil teurer und der andere günstiger. Dadurch entsteht eine gewisse Balance, die den Verlauf des Preises beim Wechsel des Preisblattes etwas gleichmäßiger macht.
Wie wirkt sich eine PV-Anlage auf meine Jahresbenutzungsdauer und damit meine Netzentgelte aus?
Strom der durch eine PV-Anlage erzeugt wird und direkt vor Ort genutzt wird muss nicht aus dem Netz bezogen werden. Grundsätzlich sinken dadurch also auch die Netzentgelte, Stromsteuer und Umlagen, da diese pro kWh Bezug berechnet werden.
Da eine PV-Anlage in der Regel die Bezugsmenge stärker mindert als die Jahresspitze sinkt durch eine PV-Anlage die Jahresbenutzungsdauer. Diese Regel ist jedoch nicht allgemeingültig, da es davon abhängt ob und wie stark durch die PV-Anlage die Lastspitzen im Bezug reduziert werden. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass PV-Anlagen nur selten die Lastspitzen deutlich reduzieren. In vielen Fällen bleibt die Jahreshöchstlast unverändert, da ein einziger Höchstbezug in einer dunklen Stunde ausreicht um den Wert für das Jahr zu definieren.
Daher gilt generell, dass man durch eine PV-Anlage eher eine niedrigere Jahresbenutzungsdauer erhält. In manchen Fällen, kann dies dazu führen, dass sich das Preisblatt ändert. Man wechselt also tendenziell von >= 2500h zu <2500h. Jedoch sind die meisten Betriebe sowohl vor als auch nach der Installation einer PV-Anlage im selben Preisblatt. Und selbst wenn es zu einem unvorteilhaften Preisblatt-Wechsel kommen sollte, hat die PV-Anlage ja immer noch den Effekt, dass absolut gesehen weniger Arbeitspreis gezahlt werden müssen, da weniger Strom bezogen wird.
Der Wechsel des Preisblattes sollte also keinen Grund darstellen um eine PV-Anlage zu meiden. Zudem erfahren sie im nächsten Punkt, wie Sie mit einem Speicher die Jahresbenutzungsdauer und das Preisblatt beeinflussen können.
Warum ist das für die Wirtschaftlichkeit der Lastspitzenkappung relevant?
Genau an dieser Stelle wird es für die Auslegung von Gewerbespeichern relevant. Denn die Einsparung durch Lastspitzenkappung hängt nicht nur davon ab, um wie viele kW eine Lastspitze reduziert werden kann. Sie hängt auch davon ab, in welchem Preisblatt der Betrieb abgerechnet wird.
Wechselt ein Betrieb durch eine PV Anlage von einem Preisblatt mit über 2500 h/a in ein Preisblatt mit unter 2500 h/a, dann sinkt in der Regel der Leistungspreis pro kW, während der Arbeitspreis pro kWh steigt. Für die Wirtschaftlichkeit eines Speichers zur Lastspitzenkappung ist das relevant, weil jeder zusätzlich vermiedene kW Jahresspitze dann geringer bewertet wird.
Mit anderen Worten:
Eine PV Anlage kann dazu führen, dass die Lastspitzenkappung durch einen Batteriespeicher weniger wertvoll wird als in einer Betrachtung ohne PV Anlage. Der Speicher spart dann zwar weiterhin Netzentgelte ein, aber der monetäre Nutzen pro reduziertem kW kann geringer ausfallen.
Deshalb sollte die Wirtschaftlichkeit von Lastspitzenkappung nie isoliert betrachtet werden. Sobald eine PV Anlage vorhanden ist oder mitgeplant wird, muss die Analyse auf Basis des verbleibenden Netzbezugs nach PV erfolgen. Andernfalls kann die Einsparung durch Lastspitzenkappung deutlich überschätzt werden.
Wie wirkt sich ein Batteriespeicher auf meine Jahresbenutzungsdauer und damit meine Netzentgelte aus?
Wie sich ein Speicher auf ihre Netzentgelte und ihre Jahresbenutzungdauer auswirkt, hängt von der Konfiguration ab. Die typischen Anwendungsfälle eines Speichers haben nämlich gegensätzliche Wirkungen.
Das Optimieren des Eigenverbrauchs durch einen Batteriespeicher trägt zu einer Reduzierung der Jahresbenutzungsdauer bei.
Das Kappen der Lastspitzen (auch Peakshaving genannt) trägt jedoch zur Erhöhung der Jahresbenutzungsdauer bei.
Erfahrungsgemäß ist jedoch so, dass der Effekt der Lastspitzenkappung stärker ist, als der der Eigenverbrauchsoptimierung und durch einen Gewerbespeicher die Jahresbenutzungsdauer steigt. Man wechselt also tendenziell im Preisblatt von < 2500h zu >=2500h. Tendenziell wird also zu einem Wechsel in das "größere" Preisblatt beigetragen, was für die meisten Betriebe zu geringen Kosten beiträgt. Wie auch im Falle von PV beschrieben ist dies jedoch nur eine Tendenz und die meisten Betriebe sind sowohl nach und vor Einsatz eines Speichers im selben Preisblatt.
Befindet sich ein Betrieb nahe der Schwelle von 2500 Jahresbenutzungsstunden, kann ein Batteriespeicher eingesetzt werden, um die Jahresbenutzungsdauer gezielt zu erhöhen und einen Wechsel in das Preisblatt über 2500 h/a zu erreichen. Dies kann zu geringeren Netzentgelten führen.
Wie setzen sich die Netzentgelte zusammen:
Die Netzentgelte sind neben den Stromkosten, Steuern und Umlagen ein relevanter Teil der Stromrechnung eines jeden Betriebes. Die Netzentgelte setzen sich vor allem aus dem Leistungspreis und dem Arbeitspreis zusammen.
Der Arbeitspreis ist von der Menge des bezogenen Stroms abhängig und die Kosten dafür werden daher in der Einheit €/kWh angegeben.
Der Leistungspreis ist von der Jährlichen Jahresspitze abhängig. Also dem höchsten Bezug der in einem 15-Minuten Zeitfenster im Jahr stattgefunden hat. Daher wird dieser in der Einheit €/kW angegeben.

Wie ermittle ich meine Jahresbenutzungsdauer?
Neben der Spannungsebene der Entnahmestellen bestimmt die Jahresbenutzungsdauer, oft auch als Benutzungsstunden bezeichnet, in welchem Preisblatt man sich befindet. Dieser Mechanismus wird in der Branche häufig als die 2.500-Stunden-Regel bezeichnet. Sie definiert den Schwellenwert, ab dem sich Arbeits- und Leistungspreise in den Preisblättern grundlegend ändern. Also ob die Werte in der Tabelle mit über oder unter 2500h/a für einen gelten. Die Jahresbenutzungsdauer gleicht dem Konzept der Volllaststunden oder Benutzungsstunden und wird wie folgt ermittelt:
In anderen Worten: Wenn mein Betrieb viel Strom bezieht jedoch keine hohen Lastspitzen hat werde ich im Preisblatt für über 2500h abgerechnet.
Habe ich den selben Verbrauch aber extrem hohe Lastspitzen, dann werde ich über das Preisblatt für unter 2500h abgerechnet.
Häufige Missverständnisse:
Wie unter Betrachtung der oben gezeigten Formel klar wird, geht es bei der Jahresbenutzungsdauer um die Relation zwischen Strommenge und Bezugsspitze. Es geht hierbei nicht darum, dass in den ersten Stunden des Jahres etwas anderes gilt als in den späteren Stunden des Jahres.
Auch wenn die Preisblätter umgangssprachlich manchmal als "großes Preisblatt" und "kleines Preisblatt" bezeichnet werden bedeutet das nicht, dass die Kosten dementsprechend klein oder groß sind. Für viele Unternehmen ist das große Preisblatt tatsächlich günstiger.
Der Begriff '2.500-Stunden-Regel' klingt nach einer festen Vorschrift. Tatsächlich handelt es sich aber um die branchenübliche Bezeichnung für die Unterscheidung der Preisblätter anhand der Jahresbenutzungsdauer. Es ist keine gesetzliche Regel im engeren Sinne, sondern eine Strukturierung der Netzentgelte durch die Netzbetreiber.
Merkmale von Preisblättern:
Das oben abgebildete Preisblatt ist nur ein Beispiel. Je nach Netzbetreiber fallen die Kosten für Arbeitspreis und Leistungspreis anders aus. Eines haben sie jedoch alle gleich. Es gibt eine gewisse Balance zwischen Leistungspreis und Arbeitspreis zwischen den Preisblättern.
Im Preisblatt unter 2500h sind die Arbeitspreise höher und die Leistungspreise niedriger.
Im Preisblatt über 2500h sind die Arbeitspreise niedriger und die Leistungspreise höher.
Beim Wechsel des Preisblattes wird also der eine Teil teurer und der andere günstiger. Dadurch entsteht eine gewisse Balance, die den Verlauf des Preises beim Wechsel des Preisblattes etwas gleichmäßiger macht.
Wie wirkt sich eine PV-Anlage auf meine Jahresbenutzungsdauer und damit meine Netzentgelte aus?
Strom der durch eine PV-Anlage erzeugt wird und direkt vor Ort genutzt wird muss nicht aus dem Netz bezogen werden. Grundsätzlich sinken dadurch also auch die Netzentgelte, Stromsteuer und Umlagen, da diese pro kWh Bezug berechnet werden.
Da eine PV-Anlage in der Regel die Bezugsmenge stärker mindert als die Jahresspitze sinkt durch eine PV-Anlage die Jahresbenutzungsdauer. Diese Regel ist jedoch nicht allgemeingültig, da es davon abhängt ob und wie stark durch die PV-Anlage die Lastspitzen im Bezug reduziert werden. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass PV-Anlagen nur selten die Lastspitzen deutlich reduzieren. In vielen Fällen bleibt die Jahreshöchstlast unverändert, da ein einziger Höchstbezug in einer dunklen Stunde ausreicht um den Wert für das Jahr zu definieren.
Daher gilt generell, dass man durch eine PV-Anlage eher eine niedrigere Jahresbenutzungsdauer erhält. In manchen Fällen, kann dies dazu führen, dass sich das Preisblatt ändert. Man wechselt also tendenziell von >= 2500h zu <2500h. Jedoch sind die meisten Betriebe sowohl vor als auch nach der Installation einer PV-Anlage im selben Preisblatt. Und selbst wenn es zu einem unvorteilhaften Preisblatt-Wechsel kommen sollte, hat die PV-Anlage ja immer noch den Effekt, dass absolut gesehen weniger Arbeitspreis gezahlt werden müssen, da weniger Strom bezogen wird.
Der Wechsel des Preisblattes sollte also keinen Grund darstellen um eine PV-Anlage zu meiden. Zudem erfahren sie im nächsten Punkt, wie Sie mit einem Speicher die Jahresbenutzungsdauer und das Preisblatt beeinflussen können.
Warum ist das für die Wirtschaftlichkeit der Lastspitzenkappung relevant?
Genau an dieser Stelle wird es für die Auslegung von Gewerbespeichern relevant. Denn die Einsparung durch Lastspitzenkappung hängt nicht nur davon ab, um wie viele kW eine Lastspitze reduziert werden kann. Sie hängt auch davon ab, in welchem Preisblatt der Betrieb abgerechnet wird.
Wechselt ein Betrieb durch eine PV Anlage von einem Preisblatt mit über 2500 h/a in ein Preisblatt mit unter 2500 h/a, dann sinkt in der Regel der Leistungspreis pro kW, während der Arbeitspreis pro kWh steigt. Für die Wirtschaftlichkeit eines Speichers zur Lastspitzenkappung ist das relevant, weil jeder zusätzlich vermiedene kW Jahresspitze dann geringer bewertet wird.
Mit anderen Worten:
Eine PV Anlage kann dazu führen, dass die Lastspitzenkappung durch einen Batteriespeicher weniger wertvoll wird als in einer Betrachtung ohne PV Anlage. Der Speicher spart dann zwar weiterhin Netzentgelte ein, aber der monetäre Nutzen pro reduziertem kW kann geringer ausfallen.
Deshalb sollte die Wirtschaftlichkeit von Lastspitzenkappung nie isoliert betrachtet werden. Sobald eine PV Anlage vorhanden ist oder mitgeplant wird, muss die Analyse auf Basis des verbleibenden Netzbezugs nach PV erfolgen. Andernfalls kann die Einsparung durch Lastspitzenkappung deutlich überschätzt werden.
Wie wirkt sich ein Batteriespeicher auf meine Jahresbenutzungsdauer und damit meine Netzentgelte aus?
Wie sich ein Speicher auf ihre Netzentgelte und ihre Jahresbenutzungdauer auswirkt, hängt von der Konfiguration ab. Die typischen Anwendungsfälle eines Speichers haben nämlich gegensätzliche Wirkungen.
Das Optimieren des Eigenverbrauchs durch einen Batteriespeicher trägt zu einer Reduzierung der Jahresbenutzungsdauer bei.
Das Kappen der Lastspitzen (auch Peakshaving genannt) trägt jedoch zur Erhöhung der Jahresbenutzungsdauer bei.
Erfahrungsgemäß ist jedoch so, dass der Effekt der Lastspitzenkappung stärker ist, als der der Eigenverbrauchsoptimierung und durch einen Gewerbespeicher die Jahresbenutzungsdauer steigt. Man wechselt also tendenziell im Preisblatt von < 2500h zu >=2500h. Tendenziell wird also zu einem Wechsel in das "größere" Preisblatt beigetragen, was für die meisten Betriebe zu geringen Kosten beiträgt. Wie auch im Falle von PV beschrieben ist dies jedoch nur eine Tendenz und die meisten Betriebe sind sowohl nach und vor Einsatz eines Speichers im selben Preisblatt.
Befindet sich ein Betrieb nahe der Schwelle von 2500 Jahresbenutzungsstunden, kann ein Batteriespeicher eingesetzt werden, um die Jahresbenutzungsdauer gezielt zu erhöhen und einen Wechsel in das Preisblatt über 2500 h/a zu erreichen. Dies kann zu geringeren Netzentgelten führen.


