Netzentgelte: Leistungspreise erklärt!
Lennart Wittstock
Updated on 09.09.2024


Netzentgelte: Leistungspreise erklärt!
Lennart Wittstock
Updated on 09.09.2024

Für wen sind Leistungspreise relevant?
Mit diesem Artikel richten wir uns an Gewerbekunden, die einen Stromverbrauch von über 100.000 kWh im Jahr haben. Ab diesem Schwellenwert ist nämlich eine registrierende Lastgangmessung, kurz RLM, verpflichten. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Zähler vorhanden sein muss, der den Netzbezug für jede 15-Minuten Periode im Jahr dokumentiert. Das bedeutet, das der jährliche Strombezug in 35040 Datenpunkte (4x24x365) unterteilt wird, was man auch als Lastgang bezeichnet. Diese Daten bilden für den Netzbetreiber die Grundlage um den Leistungspreis berechnen zu können, da er sich nach dem höchsten jährlichen Bezugswert richtet.
Ab wann spricht man von einer Lastspitze?
Eine Lastspitze ist der höchste Strombezugswert innerhalb eines definierten Zeitraums. Es gibt keine Mindestschwelle oder Mindestabstand zum nächsthöheren Strombezugswert, um von einer Lastspitze zu sprechen. Es zählt immer der höchste Wert – egal wie klein, gleichmäßig oder lang eine Lastspitze ist.
Der durchschnittliche Strombezug innerhalb innerhalb eine 15-Minuten-Intervalls wird für die Abrechnung der Leistungspreise der Netzentgelte verwendet. Die physikalische Lastspitze und die vom RLM-Zähler gemessene Lastspitze (abrechnungsrelevant) unterscheiden sich also.
Welche Kosten entstehen durch die Lastspitze?
Wie hoch der Leistungspreis ist hängt von:
Verteilnetzbetreiber (VNB)
Netzebene
Jahresbenutzungsdauer
Höchstem Strombezugswert (Lastspitze)
Klassischerweise erfolgt die Berechnung des Leistungspreises auf Jahresbasis (€/kW/Jahr), basierend auf der höchsten 15-Minuten-Messung im Kalenderjahr. In bestimmten Netzgebieten und ist jedoch optional auch ein Monatsleistungspreissystem (€/kW/Monat) möglich, bei dem die monatlichen Lastspitzen die Netzentgelte bestimmen.
Der höchste in einer solchen Periode gemessene Bezugswert (in kW) wird dann mit dem Leistungspreis multipliziert um die jährlichen/monatlichen Leistungsabgaben zu ermitteln.
Hier exemplarisch die Netzentgelte der NetzeBW für das Jahr 2025:

Wie ermittle ich den aktuellen Leistungspreis meines Unternehmens?
Zur Ermittlung des Leistungspreises bieten sich zwei Methoden an:
Stromrechnung: Auf der Stromrechnung kann nachvollzogen werden, welcher Leistungspreis gezahlt wird. Auch wenn die höchste Bezugsspitze pro Jahr zählt werden die Kosten häufig auf den Monat herunter gerechnet daher muss ggf. dieser Wert noch von der Monatseben auf die Jahresebene umgerechnet werden.
Online ermitteln:
Über folgende Website kann ermittelt werden welcher Netzbetreiber für die jeweilige Adresse verantwortlich ist: VNBdigital.
Darauf basierend können auf der Website des Netzbetreibers das Preisblatt für das diesjährige oder kommende Jahr ermittelt werden.
Anhand von Netzebene und Jahresbenutzungsdauer kann der Leistungspreis und Arbeitspreis für die Netzentgelte ermittelt werden.
Wie wird die Jahresbenutzungsdauer berechnet?
Die Jahresbenutzugsdauer wird wie folgt berechnet: Es wird der komplette jährliche Strombezug durch den höchsten Bezug eines Jahres geteilt. Für die Netzentgelte ist dann relevant ob dieser Wert unter oder über 2500h liegt.
Bei Fragen zur Ermittlung der Jahresbenutzungsdauer oder des Leistungspreises können wir ihnen gerne helfen. Gerne können Sie auch eine Vollmacht ausfüllen und wir fragen für Sie ihren Lastgang ab.
An welcher Netzebene ist mein Standort angeschlossen?
Ein Blick auf die Rechnung verrät im Abgleich mit dem Preisblatt des Verteilnetzbetreibers, an welcher Netzebene der Betrieb angeschlossen ist und welche Jahresbenutzungsdauer aktuell vorliegt oder zum Zeitpunkt der Rechnung vorgelegen hat.
Dazu kann man den Leistungspreis, der im jeweiligen Jahr gezahlt wurde, mit dem Preisblatt des Verteilnetzbetreibersaus demselben Jahr abgleichen, um den passenden Wert zu finden.
Wenn auf der Rechnung beispielsweise 216,18 €/kW/a angegeben sind, lässt sich anhand des oben im Artikel abgebildeten Preisblatts erkennen, dass der Standort an der Mittelspannung angeschlossen ist und eine Jahresbenutzungsdauer von mindestens 2500 Stunden aufweist bzw. aufwies.
Maßnahmen zum Schutz gegen weitere Preissteigerungen der Netzentgelte:
Um sich unabhängiger von der Entwicklung der Netzentgelte zu machen können u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden:
PV-Anlage Installieren:
Das Installieren einer PV-Anlage die für den Eigenverbrauch optimiert ist sorgt dafür, dass weniger Strom aus dem Netz bezogen werden muss. Somit spart man sowohl Stromkosten als auch Netzentgelte. In manchen Fällen können somit auch die Netzentgelte für die Leistung reduziert werden. Dies ist aber nicht garantiert, da dafür Bezugsspitzen und Sonneneinstrahlung überschneidet sein müssen.
Stromspeicher installieren zur Lastspitzenkappung:
Ein Gewerbespeicher kann für die Lastspitzenkappung, auch bekannt als Peakshaving, genutzt werden. Dies bedeutet, dass der Speicher sich mit Solarstrom oder Strom aus dem Netz lädt, wenn der Bezug niedrig ist und sich dann entlädt wenn der Bezug aus dem Netzt hoch ist um Lastspitzen zu vermeiden. Ein Gewerbespeicher kann für diesen Zweck auch eingesetzt werden, wenn keine PV-Anlage vorhanden ist. Ob sich diese Investition lohnt hängt sehr stark von den individuellen Leistungspreisen und dem Lastprofil ab. Dieses kann mit der Software von Green-Energy-Tools schnell und präzise analysiert werden.
Smarte Steuerung der Last:
Es gibt Startups, die vor allem durch smarte Steuerung von flexiblen Lasten, wie z.B. Kühlen, Heizen oder Laden von Elektroautos und LKWs Netzentgelte und Stromkosten reduzieren. Dies kann unnötige Lastspitzen vermeiden.
Für wen sind Leistungspreise relevant?
Mit diesem Artikel richten wir uns an Gewerbekunden, die einen Stromverbrauch von über 100.000 kWh im Jahr haben. Ab diesem Schwellenwert ist nämlich eine registrierende Lastgangmessung, kurz RLM, verpflichten. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Zähler vorhanden sein muss, der den Netzbezug für jede 15-Minuten Periode im Jahr dokumentiert. Das bedeutet, das der jährliche Strombezug in 35040 Datenpunkte (4x24x365) unterteilt wird, was man auch als Lastgang bezeichnet. Diese Daten bilden für den Netzbetreiber die Grundlage um den Leistungspreis berechnen zu können, da er sich nach dem höchsten jährlichen Bezugswert richtet.
Ab wann spricht man von einer Lastspitze?
Eine Lastspitze ist der höchste Strombezugswert innerhalb eines definierten Zeitraums. Es gibt keine Mindestschwelle oder Mindestabstand zum nächsthöheren Strombezugswert, um von einer Lastspitze zu sprechen. Es zählt immer der höchste Wert – egal wie klein, gleichmäßig oder lang eine Lastspitze ist.
Der durchschnittliche Strombezug innerhalb innerhalb eine 15-Minuten-Intervalls wird für die Abrechnung der Leistungspreise der Netzentgelte verwendet. Die physikalische Lastspitze und die vom RLM-Zähler gemessene Lastspitze (abrechnungsrelevant) unterscheiden sich also.
Welche Kosten entstehen durch die Lastspitze?
Wie hoch der Leistungspreis ist hängt von:
Verteilnetzbetreiber (VNB)
Netzebene
Jahresbenutzungsdauer
Höchstem Strombezugswert (Lastspitze)
Klassischerweise erfolgt die Berechnung des Leistungspreises auf Jahresbasis (€/kW/Jahr), basierend auf der höchsten 15-Minuten-Messung im Kalenderjahr. In bestimmten Netzgebieten und ist jedoch optional auch ein Monatsleistungspreissystem (€/kW/Monat) möglich, bei dem die monatlichen Lastspitzen die Netzentgelte bestimmen.
Der höchste in einer solchen Periode gemessene Bezugswert (in kW) wird dann mit dem Leistungspreis multipliziert um die jährlichen/monatlichen Leistungsabgaben zu ermitteln.
Hier exemplarisch die Netzentgelte der NetzeBW für das Jahr 2025:

Wie ermittle ich den aktuellen Leistungspreis meines Unternehmens?
Zur Ermittlung des Leistungspreises bieten sich zwei Methoden an:
Stromrechnung: Auf der Stromrechnung kann nachvollzogen werden, welcher Leistungspreis gezahlt wird. Auch wenn die höchste Bezugsspitze pro Jahr zählt werden die Kosten häufig auf den Monat herunter gerechnet daher muss ggf. dieser Wert noch von der Monatseben auf die Jahresebene umgerechnet werden.
Online ermitteln:
Über folgende Website kann ermittelt werden welcher Netzbetreiber für die jeweilige Adresse verantwortlich ist: VNBdigital.
Darauf basierend können auf der Website des Netzbetreibers das Preisblatt für das diesjährige oder kommende Jahr ermittelt werden.
Anhand von Netzebene und Jahresbenutzungsdauer kann der Leistungspreis und Arbeitspreis für die Netzentgelte ermittelt werden.
Wie wird die Jahresbenutzungsdauer berechnet?
Die Jahresbenutzugsdauer wird wie folgt berechnet: Es wird der komplette jährliche Strombezug durch den höchsten Bezug eines Jahres geteilt. Für die Netzentgelte ist dann relevant ob dieser Wert unter oder über 2500h liegt.
Bei Fragen zur Ermittlung der Jahresbenutzungsdauer oder des Leistungspreises können wir ihnen gerne helfen. Gerne können Sie auch eine Vollmacht ausfüllen und wir fragen für Sie ihren Lastgang ab.
An welcher Netzebene ist mein Standort angeschlossen?
Ein Blick auf die Rechnung verrät im Abgleich mit dem Preisblatt des Verteilnetzbetreibers, an welcher Netzebene der Betrieb angeschlossen ist und welche Jahresbenutzungsdauer aktuell vorliegt oder zum Zeitpunkt der Rechnung vorgelegen hat.
Dazu kann man den Leistungspreis, der im jeweiligen Jahr gezahlt wurde, mit dem Preisblatt des Verteilnetzbetreibersaus demselben Jahr abgleichen, um den passenden Wert zu finden.
Wenn auf der Rechnung beispielsweise 216,18 €/kW/a angegeben sind, lässt sich anhand des oben im Artikel abgebildeten Preisblatts erkennen, dass der Standort an der Mittelspannung angeschlossen ist und eine Jahresbenutzungsdauer von mindestens 2500 Stunden aufweist bzw. aufwies.
Maßnahmen zum Schutz gegen weitere Preissteigerungen der Netzentgelte:
Um sich unabhängiger von der Entwicklung der Netzentgelte zu machen können u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden:
PV-Anlage Installieren:
Das Installieren einer PV-Anlage die für den Eigenverbrauch optimiert ist sorgt dafür, dass weniger Strom aus dem Netz bezogen werden muss. Somit spart man sowohl Stromkosten als auch Netzentgelte. In manchen Fällen können somit auch die Netzentgelte für die Leistung reduziert werden. Dies ist aber nicht garantiert, da dafür Bezugsspitzen und Sonneneinstrahlung überschneidet sein müssen.
Stromspeicher installieren zur Lastspitzenkappung:
Ein Gewerbespeicher kann für die Lastspitzenkappung, auch bekannt als Peakshaving, genutzt werden. Dies bedeutet, dass der Speicher sich mit Solarstrom oder Strom aus dem Netz lädt, wenn der Bezug niedrig ist und sich dann entlädt wenn der Bezug aus dem Netzt hoch ist um Lastspitzen zu vermeiden. Ein Gewerbespeicher kann für diesen Zweck auch eingesetzt werden, wenn keine PV-Anlage vorhanden ist. Ob sich diese Investition lohnt hängt sehr stark von den individuellen Leistungspreisen und dem Lastprofil ab. Dieses kann mit der Software von Green-Energy-Tools schnell und präzise analysiert werden.
Smarte Steuerung der Last:
Es gibt Startups, die vor allem durch smarte Steuerung von flexiblen Lasten, wie z.B. Kühlen, Heizen oder Laden von Elektroautos und LKWs Netzentgelte und Stromkosten reduzieren. Dies kann unnötige Lastspitzen vermeiden.


