§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Leistungen der Green Energy Tools, Lessingstraße 4, 61118 Bad Vilbel zwischen
Green Energy Tools – nachfolgend „Anbieter" –
und dem Kunden – nachfolgend „Kunde" –.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der webbasierten Software (nachfolgend auch „Software", „Softwareleistungen" oder „SaaS-Leistung") im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) über das Internet.
(2) Die Software dient ausschließlich der modellhaften und simulationsbasierten Berechnung wirtschaftlicher Kennzahlen, Szenarien und Vergleichswerte im Zusammenhang mit Speicher- und Energiesystemen.
(3) Verfügbarkeit und Wartung:
Die Software wird als SaaS ohne lokale Installation bereitgestellt. Green Energy Tools kann die Software wegen Wartung oder höherer Gewalt vorübergehend nicht verfügbar machen. Geplante Arbeiten werden, soweit möglich, angekündigt.
(4) Nutzungsrecht:
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
§ 3 Keine Beratungs-, Garantie- oder Erfolgspflicht
(1) Der Anbieter schuldet ausschließlich die technische Bereitstellung der Software, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, regulatorischen oder sonstigen Erfolg.
(2) Eine Garantie oder Zusicherung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder wirtschaftliche Umsetzbarkeit der durch die Software erzeugten Ergebnisse wird nicht übernommen.
§ 4 Simulation, Annahmen und Systemgrenzen
(1) Die durch die Software erzeugten Ergebnisse beruhen insbesondere auf:
Nutzereingaben,
Annahmen, Parametern und Modellierungen,
Mathematischen Verfahren,
Prognosen sowie internen oder externen Datenquellen.
(2) Die Ergebnisse stellen ausschließlich theoretische Simulationen dar. Abweichungen zur Realität sind systembedingt, unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
(3) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:
Abweichungen zwischen Simulation und Realität,
nicht erzielte Erlöse oder Einsparungen,
Fehlinvestitionen oder Fehlentscheidungen,
Projektverzögerungen oder Projektabbrüche,
Ablehnungen durch Netzbetreiber, Behörden, Banken oder Investoren,
Änderungen von Markt-, Preis-, Netz- oder Rechtsbedingungen.
(4) Entscheidungen, die ganz oder teilweise auf Basis der Software oder ihrer Ergebnisse getroffen werden, erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 5 Nutzung für Endkunden / Drittverwendung
(1) Der Kunde ist berechtigt, mithilfe der Software Analysen oder Simulationen ausschließlich für eigene Kunden ("Endkunden") zu erstellen. Analysen, die darüber hinausgehen werden untersagt und können zu einem Ende des Vertragsverhältnis führen.
(2) Zwischen dem Anbieter und Endkunden kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
(3) Die Verantwortung für Auswahl der Eingabedaten, Plausibilisierung, Erläuterung und Weitergabe der Ergebnisse gegenüber Endkunden liegt ausschließlich beim Kunden.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter – insbesondere Endkunden – frei, die aus der Nutzung der Software oder der Weitergabe von Ergebnissen resultieren, es sei denn, der Anbieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Software, die Sicherung seiner Zugangsdaten sowie die Einhaltung aller gesetzlichen, technischen und regulatorischen Vorgaben selbst verantwortlich.
(2) Der Kunde erstellt regelmäßig angemessene Datensicherungen. Eine Haftung des Anbieters für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
§ 7 Nutzungsrechte und Schutzrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Vertragsdauer befristet und räumlich unbeschränkt.
(2) Der Quellcode wird nicht offengelegt.
(3) Dem Kunden ist es untersagt:
die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren,
automatisierte Abfragen, Last- oder Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung durchzuführen,
die Software zur Entwicklung, Schulung oder Vermarktung konkurrierender Produkte zu nutzen,
Schutzvermerke, digitale Wasserzeichen oder technische Schutzmaßnahmen zu entfernen oder zu umgehen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung angemessene Audit-Maßnahmen durchzuführen.
(5) Alle Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und Datenbankrechte, an der Software sowie an sämtlichen Arbeitsergebnissen verbleiben ausschließlich beim Anbieter.
(6) Rechtsfolgen bei Verstößen: Verstößt der Kunde gegen die Verbote aus Absatz 3, ist der Anbieter berechtigt:
den Vertrag fristlos zu kündigen,
den Zugang zur Software sofort zu sperren,
eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000 € je Verstoß zu verlangen (Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen),
weitergehenden Schadensersatz sowie Unterlassung nach §§ 1004, 823 BGB geltend zu machen.
(7) Nutzung durch Wettbewerber: Unternehmen, die Software- oder SaaS-Lösungen anbieten, die ganz oder überwiegend mit den Kernfunktionen des Anbieters konkurrieren, sowie Personen, die im Auftrag solcher Unternehmen handeln, dürfen die Software weder direkt noch indirekt verwenden, testen oder darauf zugreifen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Wettbewerber ist unzulässig.
§ 8 Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
(1) Die Software wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten bereitgestellt. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, sofern der Vertragszweck nicht vollständig entfällt.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Entgelte begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden oder Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Monatsplan: Der Vertrag beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, die Laufzeit beträgt einen Kalendermonat. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wenn ihn nicht eine Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigt.
(2) Jahresplan: Entscheidet sich der Kunde für einen Jahresplan, beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Der Jahresplan verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigt.
(3) Form der Kündigung: Die Kündigung bedarf der Textform, eine E-Mail an [email protected] genügt.
(4) Folgen der Vertragsbeendigung: Nach Wirksamwerden der Kündigung sperrt der Anbieter den Zugang. Während gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bleiben die vom Kunden verarbeiteten Daten gespeichert, danach löscht der Anbieter sie. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung kann der Kunde alle Daten über die Exportfunktion herunterladen.
(5) Außerordentliche Kündigung: Das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
(6) Nach Vertragsende hat der Kunde keinen Anspruch auf weitere Nutzung der Software. Der Anbieter ist berechtigt, gespeicherte Daten nach angemessener Frist zu löschen.
§ 11 Vergütung
(1) Die Leistungen werden zu den Konditionen des jeweils gewählten Preismodells oder nach einem individuell erstellten Angebot erbracht.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer am Ort der Leistung.
(3) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, jeweils im Voraus für den Vertragsmonat fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Anbieter behält sich die Sperrung des Zugangs bis zum Ausgleich vor.
(5) Preisanpassung und Tarifwechsel:
a) Umsatzbasierter Tarifwechsel: Erreicht oder übersteigt der vom Kunden abgewickelte Nettoumsatz die im jeweils aktuellen Preisverzeichnis genannte Schwelle, informiert der Anbieter den Kunden hierüber mindestens 14 Kalendertage vor Monatsende in Textform. Der Tarif wechselt mit Beginn des folgenden Abrechnungsmonats in den nächsthöheren Plan, sofern der Kunde nicht binnen 14 Kalendertagen nach Zugang der Information in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde, bleibt der bisherige Tarif bestehen; jede Partei kann den Vertrag dann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
b) Funktionsbasiertes / Nutzungsbasiertes Upgrade: Bucht der Kunde eine Funktion, die ausschließlich in einem höheren Tarif enthalten ist, bietet der Anbieter den Wechsel in diesen Tarif an und weist auf die Mehrkosten hin. Das Upgrade wird erst wirksam, wenn der Kunde der Änderung zustimmt.
c) Kostenindizierte Preisanpassung: Steigen oder sinken wesentliche Kostenfaktoren (Rechenzentrum, Personal, Energie) nachhaltig, kann der Anbieter die Vergütung im gleichen Verhältnis anpassen. Der Anbieter kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann bis zwei Wochen vor Wirksamwerden in Textform widersprechen. Übersteigt die Erhöhung 5 % pro Jahr, kann der Kunde bis 2 Wochen nach Zugang widersprechen. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag zum angekündigten Anpassungszeitpunkt.
§ 12 Gewährleistung
(1) Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung einer unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Sachmängel: Bei Sachmängeln steht dem Kunden nach Wahl des Anbieters zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung („Nacherfüllung") zu. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob den Interessen des Kunden durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.
(3) Rechtsmängel: Die Leistungen werden frei von Rechten Dritter verschafft. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich in Textform, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter an den Leistungen erlangt.
(4) Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung des Anbieters Änderungen an den Leistungen vorgenommen hat oder wenn die Leistungen zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden.
(5) Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Sofern erforderlich, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.