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Der Arbeitspreis bezeichnet den verbrauchsabhängigen Anteil der Stromkosten, der pro bezogener Kilowattstunde abgerechnet wird. Im Gewerbebereich kann der Begriff zu Missverständnissen führen, da er sowohl im Kontext der Energiekosten (Stromtarif) als auch im Kontext der Netzentgelte verwendet wird. Auf einer typischen Stromrechnung eines Gewerbekunden tauchen daher zwei verschiedene Arbeitspreise auf.


Arbeitspreis im Stromtarif vs. Arbeitspreis der Netzentgelte

Der Arbeitspreis im Stromtarif beschreibt die reinen Energiekosten pro kWh, also den Preis, den der Stromlieferant für die gelieferte Energie berechnet. Bei dynamischen Stromtarifen ändert sich dieser Preis stündlich oder viertelstündlich auf Basis der Börsenpreise.

Der Arbeitspreis der Netzentgelte wird dagegen vom Netzbetreiber erhoben und bezieht sich auf die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Dieser wird ebenfalls pro kWh berechnet, ist jedoch unabhängig vom Stromtarif und wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.


Steuern und Umlagen

Neben den beiden Arbeitspreisen fallen weitere verbrauchsabhängige Kosten an, insbesondere die Stromsteuer und verschiedene Umlagen. Auch diese werden pro kWh berechnet und sind damit ebenfalls variable Kosten. Sie werden jedoch üblicherweise nicht als Arbeitspreis bezeichnet, sondern separat ausgewiesen.


Häufige Missverständnisse

In Gesprächen über Stromkosten werden Begriffe wie "Strompreis", "Energiepreis" oder "Arbeitspreis" häufig synonym verwendet, obwohl sie Unterschiedliches meinen können. Wenn Gewerbekund*innen sagen, ihr Strompreis liege bei 15 ct/kWh, ist zunächst unklar, ob damit nur der Arbeitspreis des Stromtarifs gemeint ist oder ob auch der Arbeitspreis der Netzentgelte sowie Steuern und Umlagen eingerechnet sind. Der Unterschied kann erheblich sein.

Für Installationsbetriebe, die Gewerbekund*innen zur Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern beraten, empfiehlt es sich daher, immer nach der tatsächlichen Stromrechnung zu fragen, anstatt mit einzelnen Preisangaben zu arbeiten. Nur so lassen sich die verschiedenen Kostenbestandteile sauber trennen und eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Alternativ wird in der Branche auch der Begriff "All-in-Nettopreis" verwendet, der alle variablen Kostenbestandteile pro kWh zusammenfasst. Aber auch dieser kann noch missverständlich sein.

Der Arbeitspreis bezeichnet den verbrauchsabhängigen Anteil der Stromkosten, der pro bezogener Kilowattstunde abgerechnet wird. Im Gewerbebereich kann der Begriff zu Missverständnissen führen, da er sowohl im Kontext der Energiekosten (Stromtarif) als auch im Kontext der Netzentgelte verwendet wird. Auf einer typischen Stromrechnung eines Gewerbekunden tauchen daher zwei verschiedene Arbeitspreise auf.


Arbeitspreis im Stromtarif vs. Arbeitspreis der Netzentgelte

Der Arbeitspreis im Stromtarif beschreibt die reinen Energiekosten pro kWh, also den Preis, den der Stromlieferant für die gelieferte Energie berechnet. Bei dynamischen Stromtarifen ändert sich dieser Preis stündlich oder viertelstündlich auf Basis der Börsenpreise.

Der Arbeitspreis der Netzentgelte wird dagegen vom Netzbetreiber erhoben und bezieht sich auf die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Dieser wird ebenfalls pro kWh berechnet, ist jedoch unabhängig vom Stromtarif und wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.


Steuern und Umlagen

Neben den beiden Arbeitspreisen fallen weitere verbrauchsabhängige Kosten an, insbesondere die Stromsteuer und verschiedene Umlagen. Auch diese werden pro kWh berechnet und sind damit ebenfalls variable Kosten. Sie werden jedoch üblicherweise nicht als Arbeitspreis bezeichnet, sondern separat ausgewiesen.


Häufige Missverständnisse

In Gesprächen über Stromkosten werden Begriffe wie "Strompreis", "Energiepreis" oder "Arbeitspreis" häufig synonym verwendet, obwohl sie Unterschiedliches meinen können. Wenn Gewerbekund*innen sagen, ihr Strompreis liege bei 15 ct/kWh, ist zunächst unklar, ob damit nur der Arbeitspreis des Stromtarifs gemeint ist oder ob auch der Arbeitspreis der Netzentgelte sowie Steuern und Umlagen eingerechnet sind. Der Unterschied kann erheblich sein.

Für Installationsbetriebe, die Gewerbekund*innen zur Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern beraten, empfiehlt es sich daher, immer nach der tatsächlichen Stromrechnung zu fragen, anstatt mit einzelnen Preisangaben zu arbeiten. Nur so lassen sich die verschiedenen Kostenbestandteile sauber trennen und eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Alternativ wird in der Branche auch der Begriff "All-in-Nettopreis" verwendet, der alle variablen Kostenbestandteile pro kWh zusammenfasst. Aber auch dieser kann noch missverständlich sein.